Freiwillige Inobhutnahme von Baby

Ich habe folgende Frage:
Darf ich von einer Mutter deren Baby in Obhutnehmen, wenn sie es möchte?
Der Fall ist dieser, dass die Mutter das neugeborene Baby zu Pflegeeltern geben möchte, weil sie momentan nicht in der Lage ist, für das Baby zu sorgen.
Natürlich gibt es dafür Behörden.
Könnte diese Frau aber die Behörden und die Bürokrathie „umgehen“, indem sie eine von ihr selbsterwählte vertraute Personen, die ihr Baby in Obhutnimmt/in Pflege nimmt auf eine bestimmte Zeit (vorerst 1-6 Monate) gibt?

Oder muss die Behörde umgehend informiert werden und diese entscheidet denn, wo das Kind untergebracht wird?

Wie ist das rechtlich?

Eltern haben in aller Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihr Kind. Wenn beide Eltern dir schriftlich übertragen, dass ihr gemeinsames Kind für eine Zeit bei dir leben soll, ist das völlig in Ordnung.
Das Jugendamt handelt nach einem Antrag auf Hilfe zur Erziehung und wird erst dann tätig. Zudem kann das JA auch bei Kenntnis von „Gefährdung des Kindeswohls“ ohne Antrag einschreiten. Ist das nicht gegeben, steht einer zeitweiligen Aufnahme bei dir nichts im Weg. Besonders, wenn du selbst Kinder und einen Partner hast, kannst du beim JA sogar längerfristig eine Pflegschaft für das Kind beantragen. In dem Fall würdet ihr sogar u.U. Finanzielle Unterstützung erhalten können.
Aber: beide Elternteile müssen einverstanden sein. Hol dir am besten mal einen Beratungstermin und beschreibe (ohne Namen nennen zu müssen) die genaue Situation und euren Plan.
Sollte das JA bereis für die Mutter zuständig sein, aus welchen Gründen auch immer, müsst ihr auf jeden Fall zuerst dorthin.
Viel Glück!
Martin

Mein Buch über Jugendhilfe:
www.hilfe-mein-kind-bockt.de

Danke Martin für deine Hilfe!

Bist du vom Jugendamt?

Es besteht auf keinen Fall Kindeswohlgefährdung, da bin ich mir sicher.
Das Jugendamt ist über die Geburt eigentlich nicht einbezogen worden, wenn die Eltern am 2. Tag der Geburt ihres Babys nicht geäußert hätten, dass sie ihr Kind zur Adoption freigeben möchten.
Dann waren dann eben Behörden informiert worden, aber sie traten nur beratend zur Seite. Schriftlich hat die Familie noch nichts unternommen!

Es steht momentan auch wirklich nur die Pflegeschaft einer bestimmten Person zur Debatte, das finanzielle ist einfach Nebensache.

Mit der Pflegschaft dieser bestimmten Person, wäre der Familie geholfen und auch der Pflegemutter. Weil sie ist seit vielenJahren angestellte, liebevolle Säuglingskrankenschwester im Krankenhaus, verheiratet und das Kinderglück wollte sich nicht einstellen.

Könnten wir also deiner Meinung so ein Aufenthaltsbestimmungsrecht untereinander vorerst bestimmen, schriftlich natürlich?

Mensch, das wäre so gerecht…uns so viel auf dieser Welt ist ungerecht…

Danke dir für deine Antwort. Hat mir sehr geholfen.

Ich habe 20 Jahre in der Jugendhilfe und danach vierJahre bei einem spezialisierten Jugendamt für straffällige Jugendliche gearbeitet. Daher kenne ich mich recht gut aus.

Am besten, ihr holt euch nen Termin beim zuständigen JA. Durch Kenntnis Eures Plans können die Euch nicht dazwischenfunken. Rechtlich ist soeine schriftliche Vollmacht durchaus dicht und ihr könnt das machen.
Aber: Beide Eltern müssen unterschreiben. Nicht dass ein möglicherweise geprellter Vater plötzlich ankommt und mit Amtshilfe Ärger macht. Und die Pflegeeltern müssten einer Prüfung durch das JA in Sachen Kindeswohlgefährdung auf jeden Fall standhalten. Infos zu KWG gibt es auf meiner Seite zum Download.


LG Martin

Danke dir Martin.

Eine Kindeswohlgefährung liegt wirklich nicht vor.
Der Vater ist sogar eher der Fürsprecher, dass das Kind in Adoption oder Pflegefamilie kommt.
Die Mutter zweifelt noch. Da sie aber eine 3jährige Tochter hat und im Alltag schon gefordert ist (aber sie macht das fast vorbildlich gut) würde sie m. E. dem Vater zu Liebe zustimmen. Die Eltern sind um die 20 Jahre.
Daher meine Überlegung mit der Pflegefamilie, die die leibliche Eltern persönlich kennen, zwar in Vergangenheit nicht als Pflegefamilie für das Jugendamt parat standen, sondern eben aus dieser spontanen Situation zur Verfügung stünden. Und das mit Leib und Seele.
Danke dir.

Hallo Malu,

so gerne wir es möchten, so wenig ist es uns oftmals möglich einfach und schnell zu helfen.

Eine Inobhutnahme ist immer die letzt Möglichkeit, wenn ein Kind vernachlässigt oder mißhandelt wird.

Bei Ihrer Bekannten ist es jedoch anders gelagert und von daher kann sie noch immer zu einer "Schwangeren-"Beratungsstelle des Jugendamtes gehen. Dort ihr Anliegen odentlich vortragen und auch Hilfe beantragen. Für Kinder unter 3 Jahren gibt es verschiedene Zuwendungen z.B. der Stiftung „Mutter und Kind“. Derartige Beratungen macht -glaube ich- auch die Caritas.
Über das Jugendamt kann man eine Pflegstelle nach Bedarf (Tagesmutter, Pflegefamilie u.ä.) vermittelt bekommen, wobei ein Großteil -bei Bedürftigkeit sogar Alles- vom Jugendamt übernommen wird. Das Jugendamt ist dabei auch bemüht den Kontakt zwischen Mutter und Kind aufrecht zu erhalten. Hierfür kann auch eine Betreuerin (FamilienhelferIn) in die Familie kommen, analysieren/Bedarf ermitteln und helfen.

Es gibt Hilfe und leider dauert es meißt etwas länger ABER sie ist umfangreicher, effektiver und zeigt Perspektiven auf.

Sollte Ihre Bekannte das Baby zur Adoption geben wollen, finden sich bestimmt sehr schnell liebevolle und geprüfte Familien oder Paare über das Jugendamt.

Sie können Ihrer Bekannten am besten helfen, wenn Sie ihr Hilfe zur Selbsthilfe geben. Vielleicht begleiten Sie sie auf dem Weg zum Jugendamt und den weiteren Wegen, die Ihnen dort genannt werden.
Dieser Marathon schweißt Sie bestimmt Beide ein Stück weit zusammen und Sie können in absehbarer Zeit stolz auf sich sein.

Außerdem kann Ihre Bekannte so noch viel mehr dieser „kostbaren Sekunden der Kindheit“ ihres eigenen Kindes miterleben.

Würden Sie mich bitte über diese Angelegenheit auf dem Laufenden halten?

Mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Bekannte

Doreen

Danke Doreen für deine Antwort.
Die Sachlage ist jedoch etwas anders:
Es liegt definitiv keine Kindeswohlgefährung vor. Die Eltern sind jung und beginnen beide eine Lehre. Außerdem war die Schwangerschaft sozusagen verheimlicht worden vor den eigenen Eltern, weil sie wussten, welch Kritik sie einstecken werden. (Das Paar ist bereits volljährig und lebt zusammen in einer Wohnung, bekommt vom Amt Unterstützung und „führt ein selbständiges Leben“.

Auf eigenen Wunsch der Eltern möchten diese jetzt eine bestimmte Person zur Pflegemutter. Also nicht vom Jugendamt gestellt sondern von den Eltern ausgesucht.
Meine Frage war, wie es rechtlich aussieht, wie man ordentlich handelt? Bevor aus der vorübergehenden Pflegschaft eine dauerhafte Pflegschaft oder gar Adoption wird muss natürlich das Jugendamt eingeschaltet werden.

Nach Recherchen und Aussagen von Martin hier im Forum müsste eine Vollmacht, von beiden Eltern unterschrieben, für die nächsten Tage vorerst ausreichen, um eine legale Aufenthaltsbestimmung für das Baby beantragt wird.
Das Jugendamt wird natürlich involviert…aber für das kommende Wochenende müsste die Vollmacht ausreichen?

Dankeschön für die schnelle Rückantwort und sorry, falls das Gefühl aufkam ich würde eine Kindeswohlgefährung annehmen.
Ich wollte nur die „Inobhutnahme“ genauer definieren.
Wie alt ist das Baby?
Wieviel wissen die frischgebackenen Großeltern?
Die Eltern können den Aufenthalt ihres Kindes selbst bestimmen, sofern sie mündig sind.
Eine gewisse Sicherheit bietet immer ein Schriftstück von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben.
Doch was ist im Falle eines Falles?
Wer haftet?
Sie können sich beim Jugendamt auch als Tagesmutter anmelden, dieses Baby betreuen und dafür Geld erhalten.
Diese Variante gibt es auch.

Mit den besten Wünschen

Doreen

hallo malu,
wer ein fremdes Kind länger als 8 Wochen in Pflege nimmt, braucht hierzu eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes.
Die Mutter kann natürlich bestimmen, wer ihr Kind pflegt, wenn diese Personen eine Erlaubnis des JA haben. Also solltet Ihr erst diese Erlaubnis beantragen und dann das Kind in Pflege nehmen. Ihr müßt dann allerdings auch für dies Kind eine Pflegerlaubnis beantragen, da diese immer nur für ein konkretes Kind erteilt werden kann.
Sprecht ruhig vorher mit dem JA, damit Ihr alles richtig macht.
Gruß,
Reinhard

Vielen Dank,
die Situation ist nun leider wieder anders:
Weil sich die Eltern vorerst für eine Adoption entschieden hatten (was sie jetzt überdenken), ist die Adoptivstelle benachrichtigt worden. Es wurde nun von Seiten dieser Stelle eine Pflegemutter gestellt für eine gewisse Zeit.

Jetzt ist natürlich alles etwas verzwickt und evtl. nicht mehr so leicht zum umsetzen:
Diese Pflegeperson wurde ja vom Jugendamt gestellt, nicht von der Mutter.
Darf man sich nun als Pflegemutter bzw. als Adoptiveltern bewerben, wenn es später zur Adoption freigegeben wird?
Hat die leibliche Mutter Einfluss auf die Wahl der Adoptiveltern?
Oder kann sie die Dauerpflegschaft auf eine andere Person bestimmen?

Natürlich ist das Wohl des Kindes hier immer im Vordergrund. Und uns ist klar, dass ein Wechsel zwischen den betreuenden Personen ungünstig ist für das Kindeswohl.
Aber weil wir nicht wussten, wie das gehandhabt wird und wir keine Regeln brechen wollten, und außerdem Feiertag und Wochenende nun war/ist haben wir außer hier keinen Ansprechpartner gefunden, der uns weiterhelfen konnte.
Säugling und Mutter war die ganze Zeit im Krankenhaus und ist nun entlassen worden.

Hallo,
eine Freigabe zur Adoption ist erst 8 Wochen nach der Geburt möglich. Wenn jetzt eine Kurzzeitpflegefamilie das Kind betreut läuft ja alles schon über das Jugendamt. Es wird schwierig sein, wenn Ihr jetzt so kurzfristig in die Hilfeplanung eingreifen wollt.
Das Jugendamt hat die Verantwortung für das Kind und wird keine unüberlegten Entscheidungen treffen.
Gruß, Reinhard

Danke Reinhard,
das denke ich mir auch.

Meinst du, dass die leiblichen Eltern ein Mitspracherecht bei den Adoptiveltern hat? So könnte sie denn doch die vorgesehene Pflegefamilie/Adoptiveltern vorschlagen.