Hallo,
zu wann wurde er ausgeschlossen ?
Wenn das noch keinen Monat her ist, würde ich sofort die Restschuld zahlen und persönlich bei der Kasse versuchen, die Mitgliedschaft wiederherstellen zu lassen. Eine andere Möglichkeit hat er so nicht.
Eine gesetzliche kann ihn nicht nehmen, da er über keine Kündigungs-
bestätigung verfügt und eine Privatkrankenkasse mit 57 Jahren -
kann es das denn finanziell händeln ??
Derzeit hat er nur bei Eintreten von Krankenversicherungspflicht eine
Chance.
Gruss
Czauderna
Hallo Juma,
nur, dass keine Missverständnisse auftreten: Er ist nicht wegen seiner schlechten Auftragslage gekündigt worden, sondern durch die schlechte Zahlungsmoral deines Vaters.
Vermutlich hängt das eine mit dem anderen zusammen (keine Einnahmen, keine Zahlungen). Jedoch sind die wegfallenden Einnahmen mitnichten der Grund für die Kündigung gewesen.
Zu der Kündigung wiederum ist die Versicherung schon aus Gleichheitsgrundsätzen verpflichtet! Keine Zahlung = keine Leistung.
Sollte die Zahlungsmoral nicht der Kündigungsgrund gewesen sein, bitte Info.
Hallo Juma,
wenn der Rausschmiss aus der gesetzlichen KV noch frisch ist, gäbe es noch die Möglichkeit über den Antrag auf Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4 im Volksmund) in die Pflichtversicherung zu kommen…
Beste Grüsse,
Birgitt