Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

Meine Frau befindet isch bis einschl 7 August im Erziehungsurlaub - ab 15 Sept beginnt erneut Mutterschutz. Frage:
Fuer den verbleibenden Zeitraum wurde seitens der Stadt unbezahlter Urlaub gewährt. Ich bin selbsständig. Muss fuer die ca 5 Wochen insgesamt eine freiwillige Kranken und Pflegevers abgeschlossen werden - oder besteht eine Fortbestand der Versicherung durch den Arbeitgeber eh bis zum 7.Sep - ergo für nur 8 Tage besteht ein Versicherungsbedarf -
Wie erfolgt die Berechnung (wenn mein Einkommen zugrunde gelegt werden würde wäre es wohl die Beitragsbemessunggrenze bei entsprechendem Einkommen letzter Stererbescheid aus 2008) + 2 vorhandene Kinder
beide derzeit Privatversichert

Merci

Wenn es unbezahlter Urlaub ist, gilt die Krankenversicherung (und auch alle anderen Sozialversicherungen) noch 1 Monat länger.

Also erst ab ca. 8.9. freiwillig zu versichern. Der Beitrag richtet sich nach ca. der Hälfte Ihres Einkommens, max. der Beitragsbemessungsgrenze.

Aber: Ist mit der Krankenkasse geklärt, das es danach beitragsfrei weitergeht ? Ihre Frau kommt dann nicht mehr aus der Pflichtversicherung, sondern einer freiwilligen Versicherung. Ich denke aber, dass der Status versicherungspflichtiger Arbeitnehmer immer noch gegeben ist.

Unbedingt klären !

Gruss

Wolfgang Will

Meine Frau befindet sich bis einschl 7 August im
Erziehungsurlaub - ab 15 Sept beginnt erneut Mutterschutz.
Frage:
Fuer den verbleibenden Zeitraum wurde seitens der Stadt
unbezahlter Urlaub gewährt. Ich bin selbsständig. Muss fuer
die ca 5 Wochen insgesamt eine freiwillige Kranken und
Pflegevers abgeschlossen werden - oder besteht eine
Fortbestand der Versicherung durch den Arbeitgeber eh bis zum
7.Sep - ergo für nur 8 Tage besteht ein Versicherungsbedarf -
Wie erfolgt die Berechnung (wenn mein Einkommen zugrunde
gelegt werden würde wäre es wohl die Beitragsbemessunggrenze
bei entsprechendem Einkommen letzter Stererbescheid aus 2008)

  • 2 vorhandene Kinder
    beide derzeit Privatversichert

Merci

Bernd,
ich lebe nicht in Deutschland und kann Ihnen hier nicht wirklich helfen. Am besten Ihre Frau wendet sich an ihre jetzige Krankenkasse, die muesste Ihre Frage beantworten koennen.

Hallo Bernd,
die Höhe der freiwilligen Beiträge ist einzig und allein Aufgabe der Krankenkasse und ist in deren Satzung festgeschrieben. In der Regel wird dein Hälftiges Einkommen angerechnet,Ja du musst Sie versichern.
Gruß

Hallo,

das wichtigste zu erst. Wenn deine Frau unbezahlten Urlaub nimmt, bekommt sie auch kein Mutterschaftsgeld, ergo sie ist nicht Beitragsfrei weiterversichert. Am besten ist das deine Frau 2 Tage arbeiten geht und dann kann es ja passieren das sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiter arbeiten kann und sie bekommt vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Somit hat sie Anspruch auf Lohnfortzahlung und anschließend auf Mutterschaftsgeld und eine freiwillige Versicherung scheidet dann auch aus. Wenn diese Möglichkeit nicht für euch in Frage kommt, dann wird der Arbeitgeber abmelden und ab der 5. Woche müssen Beiträge selbst gezahlt werden, dein Einkommen zählt hierbei zur Hälfte mit abzüglicher Freibeträge für die Kinder. Die zweite Variante ist definitiv die schlechtere Variante.
Gruß
Yvonne

Hallo Bernd,

an deiner Anfrage erkenne ich, dass du dich schon informiert hast :smile:.

Leider hast du aber deine Frage so gestellt, dass ich dir nicht antworten kann. Denn eine Rechtsberatung ist durch mich nicht erlaubt.

Mein freundschaftlicher Rat! Wende dich vertrauensvoll an die Krankenkasse deiner Ehepartnerin.

Ich würde auch noch die Frage nach der Versicherung während und nach der neuen Schutzfrist stellen.

Alles Gute!

Andi

Hallo Bernd,

Deine Frau muß sich leider freiwillig versichern, da die Lücke größer als 4 Wochen ist.

Beim Einkommen wird Dein Einkommen zur Hälfte zu Grunde gelegt, also nicht das volle Einkommen.

Ich wünsche Euch alles Gute, vor allem Gesundheit.

Grüße Katja

Hallo Bernd,

bleibt die Beschäftigung deiner Frau fortlaufend bestehen? Dann ist deine Frau durchweg über den Arbeitgeber versichert - egal, ob die Elternzeit zwischenzeitlich ein paar Tage wegfällt - der Arbeitgeber lässt die Mitgliedscahft bei der Krankenkasse weiterbestehen.

Meldet der Arbeitgeber deine Frau zwischenzeitlich bei der Krankenkasse ab, dann:
gewährt der Arbeitgeber „unbezahlten Urlaub,“ so ist man bis zu 28 Tage weiterhin krankenversichert. Das nennt man „nachgehender Leistungsanspruch.“ Sobald über 28 Tage unbezahlt freigestellt wurde, gilt das NICHT mehr, man MUSS eine freiwillige Versicherung abschließen.

Bei deiner Frau handelt es sich um lediglich 8 Tage, sie muss also nicht unbedingt eine Versicherung abschließen.
Wenn sie jedoch in der Zeit Leistungen mit der Versichertenkarte in Anspruch nimmt, so ist man widerrum verpflichtet für die 8 Tage auch die Versicherung zu bezahlen, d.h. dann muss man eine freiwillige Versicherung abschließen.

Berechnet wird der Beitrag von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden, da das die Kasse in ihrer Satzung festlegen kann. Jedoch ist es meistens so, dass die Hälfte des Einkommens vom Ehepartner angerechnet wird als Einkommen, max. jedoch ca. 1800 EUR (die genaue Höhe habe ich nicht im Kopf). Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge sind zu berechnen (derzeit 14,3% und 1,95 %). Dieser Beitrag wird selbstverständlich auf die 8 Tage rutnergerechnet.

Ich denke, der Arbeitgeber lässt deine Frau weiter angemeldet und somit besteht durchweg eine Versicherung und sollte er tatsächlich zwischenzeitlich abmelden, dann sind es nur 8 Tage: Sie soll keine freiwillige Versicherung abschließen. Sei das später doch unbedingt nötig, meldet sich die Kasse ohnehin und man kanns rückwirkend zahlen. Das würde ich empfehlen.

Alles Gute.

hallo, da der unbezahlte urlaub länger als 4 wochen andauert muss der Arbeitgeber zum 7.08. abmeldeln, somit hat deine freu keinen versicherungsschutz mehr (es sei denn sie bezieht noch erziehungsgeld)
du müsstes sie somit freiwillig versichern. der mindesbetrag liegt bei ca 145€, je nachdem warum du privat versichert bist.
Selbstständig? Beamter? Rentner? wird dein Einkommen angerechnet oder nicht.

gruss anna

Hallo,

zuerst drängt sich die Frage auf, wieso ihr nicht zuerst einmal die Krankenkasse deiner Frau befragt?

Schliesslich ist die für diese Auskünfte da.

Leider kann ich deine Frage nicht vollständig beantworten. Fakt ist aber, dass dein Einkommen insoweit keine Rolle spielt, da deine Frau durch den Erziehungsurlaub selbst versichert ist und daher nur deren Einkommen zugundegelegt wird, falls Sie eines hat.
Nach dem Ende der Versicherungspflicht aus dem Erziehungsurlaub hat sie noch einen Monat einen nachgehenden Anspruch, danach müsste sie sich freiwillig bis zum Beginn der neuen Schutzfrist versichern.