Freiwillige Krankenkasse bei Steuerklasse 1?

Ich erkläre kurz die Situation: Spanier, neu in Deutschland, ohne Krankenversicherung in Spanien, da seine Sozialversicherung in Spanien nicht mehr durch die Arbeitslosenhilfe abgedeckt ist, möchte sich freiwillig bei einer staatlichen Krankenkasse versichern lassen. Dafür liegen Freizügigkeitsbescheinigung und E104, oder wie es neuerdings heisst, vor.

Nicht verheiratet, kann sich also nicht über Partnerin(deutsch)
versichern lassen.

Jetzt hat er einen Job bei einer Zeitung, Zeitung austragen, gefunden. Lohn in etwa 180 € pro Monat, kommt auf das Werbevolumen an. Arbeitgeber möchte aber Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse 1.

Frage:

Wenn er also unter den Freibetrag kommt, werden bei Lohnsteuerklasse 1 keine Abgaben fällig, wie die Krankenkasse? Muss er sich also weiterhin freiwillig versichern, da er unter den Freibetrag fällt?

Vielen Dank im Vorraus

Gegenfrage:

Ist der Spanier in Deutschland polizeilich gemeldet ?

Polizeilich? Beim Ausländeramt. Was hat das mit der Krankenkasse zu tun?

Gegenfrage:

Ist der Spanier in Deutschland polizeilich gemeldet ?

Sehr viel!

Polizeilich? Beim Ausländeramt. Was hat das mit der
Krankenkasse zu tun?

wenn er in Deutschland nicht polizeilich gemeldet ist, bekommt er keine Steuerkarte ausgestellt und kann sich auch nicht krankenversichern.

Also muss man davon ausgehen, dass er hier lediglich zu Besuch ist,
bzw. Urlaub macht.

Allerdings erfolgt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und nicht beim Ausländeramt.

http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/

Guten Tag,

wie gesagt besteht Freizügigkeit, er ist gemeldet (beim Einwohnermeldeamt), hat eine Freizügigkeitsbescheinigung vom Ausländeramt erhalten, Fingerabdrücke dort abgegeben und eine Bescheinigung ähnlich dem E104, indem zertifiziert wird, dass er vorher in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war.

Die Freizügigkeit besteht, weil er Vater Deutscher Kinder ist. Aber das war eigentlich nicht meine Frage, das gehört ins Ausländerrecht. Meine Frage war auf die Steuern bezogen, ich hätte das ganze auch anders gestalten können.

Frau, ledig, über 18, nimmt geringfügige Beschäftigung an. Sie ist nicht verheiratet und auch nicht über ihre Eltern versichert.

Alles weitere wie beim ersten Beispiel.

Danke.

Hallo,

in Deutschland besteht eine Kranken-Versicherungspflicht und daher ist es völlig egal ob ein Arbeitsverhältnis besteht oder nicht.

Der Spanier muss sich also in der GKV versichern!

Der Mindesbeitrag für freiwillig Versicherte liegt bei 143,51 €
incl. Pflegeversicherung.

Gruß Merger

1 Like

Hallo,

die Krankenversicherung hat nichts, gar nichts mit der Steuerklasse zu tun.

Wenn sein Arbeitsverhältnis ein reguläres, sozialversicherungspflichtiges ist, wird er krankenversichert. Bei 180 EUR im Monat gehe ich eher von einem Minijob aus, das verschafft keine Krankenversicherung. Arbeitgeber fragen !

Wenn er aber, wie geschrieben, vorher in Spanien gesetzlich versichert war, hat er in Deutschland das Recht auf freiwillige Weiterversicherung. Muss er aber selbst zahlen, ca. 145 EUR/Monat.

Außerdem ist er mit Wohnsitz in Deutschland versicherungspflichtig. läuft aufs gleiche hinaus.

Gruss

Barmer