Hallo zusammen,
es geht hier mal um ein kleines „Gedankenspiel“ zur freiwilligen Krankenversicherung.
Angenommen man war die letzten Jahre kontinuierlich in der gesetzlichen Krankenversicherung, da man pflichtversichert war. Dann entscheidet man sich, sich selbständig zu machen. Man fällt ja dann ab dem Zeitpunkt der Selbständigkeit auf der Pflichtversicherung heraus. Man ist ja nun freiwillig versichert und kann somit selbst entscheiden, ob man überhaupt krankenversichert sein will, ob man in eine private Krankenversicherung geht, oder weiterhin freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen KV bleibt.
Da das Geld am Anfang aber etwas knapp ist und man sich gesund fühlt, entscheidet man sich die nächsten beiden Monate nicht krankenversichert zu sein, um dann als freiwilliges Mitglied in eine gesetzliche KV.
Man stellt dann den Antrag auf eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV, in der man bereits jahrelang versichert war, mit Beginn (Ende der Pflichversicherung + 2 Monante („Ruhezeit“). Darf dann die KV von einem verlangen sich auch für die 2 Monate, die als „Ruhezeit“ gedacht waren, zu versichern zu müssen? Man ist doch seit dem Austritt aus der Pflichtversicherung nicht gezwungen versichert zu sein?
Hat jemand von euch zu dem Thema ein paar Antworten. Links zur Fachliteratur werden auch gerne genommen.
Gruß
/tk
Hallo
Darf dann die KV von einem verlangen
sich auch für die 2 Monate, die als „Ruhezeit“ gedacht waren,
zu versichern zu müssen?
„Zwingen“? Nein. Aber sonst wird man Dich bei Selbständigkeit dort nicht freiwillig versichern.
Man ist doch seit dem Austritt aus
der Pflichtversicherung nicht gezwungen versichert zu sein?
Nein, aber die gesetzliche muß Dich auch nicht wieder aufnehmen.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
hier die Auskunft eines Krankenkassenmitarbeiters.
Nach Ende der Pflichtversicherung hast du das Recht der freiwilligen Weiterversicherung.
Weiterversicherung heisst aber, dass deine Mitgliedschaft nahtlos in der gesetzlichen Kasse
weiterbesteht. Für deine Entscheidung hast du drei Monate Zeit, musst dann aber wie bereits
gesagt die Nahtlosigkeit herstellen, also unter Umständen für die drei letzten Monate den
Beitrag nachzahlen.
Begründet wird dies alles mit der Tatsache, dass Selbständige, die vorher garnicht krankenversichert
waren oder bei einer Privatkasse waren, nach den gesetzlichen Vorschriften von einer gesetzlichen
Krankenkasse nicht aufgenommen werden dürfen.
Wenn du alsdo zwei Monate „Fehlzeit“ hast kannst du dich nicht mehr gesetzlich krankenversichern.
Gruss
Günter Czauderna
Danke erstmal für eure Antworten.
Um jetzt alles nochmal zusammen zu fassen.
Nach dem Austritt aus der Pflichtversicherung hat man 3 Monate Zeit um sich weiter freiwillig in einer GKV zu versichern.
Entscheidet man sich innerhalb der 3 Monate für eine MIttgliedschaft in der GKV, dann wird ein Nahtloser Übergang zw. Ende der Pflichtversicherung und Beginn der freiwillgen Versicherung hergestellt werden. D.h. die max. 3 Monate müssen gefüllt werden und die Beiträge für die Monate nachgezahlt werden.
Entscheidet man sich aber dazu erstmal „nichtversichert“ zu sein und bschließt dann nach z.B. 2 Monaten wieder in die GKV einzutreten, kann sich die Versicherung aussuchen ob sie einen nimmt oder nicht?
(Wenn ja, welchen Hintergrund hat das?)
Wenn sie die Mitgliedschaft ablehnt, kann man dann ja nur noch in einer PKV unterkommen?! Sollte nun die PKV einen auch ablehnen, was macht man dann?
Vielen Dank schon im voraus
/tk
Hallo,
wenn die drei Monate „Bedenkfrist“ verstrichen ist kann es sich die GKV nicht aussuchen ob sie dich nimmt
oder nicht - sie darf dich nicht wieder nehmen - das ist so.
Wenn dich dann auch eine PKV nicht nimmt hast du ein Problem.
Deshlab kann ich dir nur raten - mach die freiwillige Weiterversicherung und suche dann, wenn es denn
unbedingt sein muss nach einer PV die dich nimmt. Kündige dann deine Mitgliedfschaft ordnungsgemäß
und wechsle dann in die PKV.
Dein Gedanke mit erst einmal zwei Monate Beitrag sparen ist nicht gut.
Gruss
Günter Czauderna