Freiwillige Krankenversicherung

Hallo,

bin seit 18.05 nicht mehr durch den AG versichert und möchte nun einen Antrag auf eine Freiwillige Versicherung stellen. Beim ausfüllen des Vertrages stellte sich mir aber die Frage was ich bei Ich wähle die Mitgliedschaft ab … schreibe. Nach einem Gespräch mit der jeweiligen Krankenversicherung wobei ich das auch ansprach erzählte man mir ich müsse ohnehin Beiträge ab dem 18.05 zahlen auch rückwirkend auch wenn ich ab sofort schreiben würde, denn eine Freiwillige Versicherung könne man nur im Anschluss bekommen, ist das so richtig?

Danke!

Susanne

Ja, das ist korrekt. Wenn Du Deine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV beendest, gibt es keinen Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Du müsstest dann erst wieder versicherungspflichtig werden! Eine lückenlose Mitgliedschaft ist deshalb zwingend notwendig. Da Du ab 18.05. nicht mehr Pflichtversichert bist, musst Du den Beitrag ab diesem Datum entrichten.

Auch gibt es hier Fristen, die eingehalten werden müssen, damit der Versicherungsschutz nicht erlischt.