Freiwillige Krankenversicherung

Habe nach über 2 Monaten nachdem ich beim ehemaligem AG raus bin erst eine freiwillige Krankenversicherung beantragt bzw. abgeschlossen. Ein paar Tage später bekam ich eine Arbeitsstelle und bin wieder durch AG versichert, muß ich nun für die letzten zwei Monate die Freiwiliige Krankenversicherung zahlen oder wird diese hinfällig?

Danke Susanne

Hallo,

eine freiwillige Krankenversicherung?? Was meinen Sie?

Entweder haben Sie sich freiwillig in der GKV weiterversichert

oder Sie haben eine PKV abgeschlossen.

Das müssten Sie schon konkret benennen.

Eine freiwillige Mitgliedschaft in einer GKV können Sie nicht abgeschlossen haben, weil das im SGB V nicht vorgesehen ist. Nur die freiwillige Weiterversicherung. Das ist ja kein Vertrag im Sinne des BGB.

Eine PKV können Sie abschließen. Das ist zwar freiwillig geschehen, aber eben keine freiwillige Krankenversicherung.

So und nun die Lösung:

GKV freiwillig weiterversichert: Da müssen Sie die zwei Monate natürlich zahlen und müssen nichts weiter tun, weil der Arbeitgeber der GKV Ihren neuen Status mitteilt. Sie könne es aber natürlich auch schon einmal melden! Wäre sicher nett!

PKV Versicherung abgeschlossen; Natürlich müssen Sie die beiden Monate die Beiträge zahlen. Sie hatten ja einen rechtswirksamen Vertrag. Wenn Sie nicht in ärztlicher Behandlung waren und noch ein Widerrufsrecht haben, dann widerrufen Sie. Dann wird der Beitrag auch nicht fällig und Sie sparen sich den Beitrag!

Sie müssen aber, wenn der Widerruf nicht möglich ist, die Versicherung wegen Versicherungspflicht kündigen und einen Nachweis Ihrer Pflichtmitgliedschaft bei der neuen GKV, bei der Ihr Arbeitgeber Sie anmeldet, vorlegen.

Wie heißt die Gesellschaft bzw. Kasse genau???

Viele Grüße
Thorulf Müller

winzige Korrektur
hallo Thorulf,
natürlich stimmt das nur für einen, der Pflichtversichert ist. Denn wenn der freiwillig versicherter VN aus der Kasse ausgetreten ist und Monate später wieder als freiwillig Versicherter in ein Angestelltenverhältnis gewechselt hat, dann muss er in der Privaten bleiben, bzw. eine abschließen, falls er keine hatte.
Grüße
Babalou

muß ich nun
für die letzten zwei Monate die Freiwiliige
Krankenversicherung zahlen

ja

oder wird diese hinfällig?

nein, erst ab beginn der versicherungspflicht.

Laura

äh???

Verstehe ich nicht? Was hat das damit zu tun??? Und wo wäre das Problem?

Thorulf Müller

P.S.: Ich glaube aber das die Verständnislosigkeit hier an mir liegt. Hilf mir mal Babalou!

hallo Thorulf,
falls eine fiktive Person (ohne jetzt speziell auf Susanne einzugehen) eine Private in der Zeit der Nicht-AN-Zeit abgeschlossen hat (oder längere Zeit überhaupt nicht versichert war) und nun wieder AN wird und über der BBG verdient, dann gibts kein zurück in die Kasse.
Einverstanden?
meine Korrektur (oder besser Ergänzung) hatte den Sinn, dass viele Deine Zeilen lesen und dann die kurze Übergangszeit bei Susanne übelesen. Sie glauben dann: wieder AN und dann automatisch in der GKV.
Grüße
Babalou

Jetzt verstanden - stand auf der Leitung
Hallo Babalou,

da hast Du natürlich völlig recht. Der Aspekt kam nicht zur Sprache!

Viele Grüße
Thorulf Müller