Hallo,
wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde und keine Arbeitslosmeldung, an die ARGE gemacht wurde, ist man dann automatisch freiwillig krankenversichert zu höchst Beitrag von 650 Euro?
Hallo,
wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde und keine Arbeitslosmeldung, an die ARGE gemacht wurde, ist man dann automatisch freiwillig krankenversichert zu höchst Beitrag von 650 Euro?
Das kommt drauf an.
Wenn man mehr als 12 Monate GKV-versichert war, bleibt man versicherungspflichtig in der GKV (auch wenn man sich nicht meldet). Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, mind ca. 140 EUR.
Wenn man sich nicht meldet, werden die Nachzahlungen höher und Strafen sieht das SGB auch vor.
Bei weniger als 12 Monaten Vorversicherung in der GKV muss/darf man zurück in die PKV.
Warum aber werden Die ALGII Zeiten und als Arbeitnehmer mit 620 Euro berechnet.
die Frage habe ich nicht verstanden.
ganz einfach, warum erfolgt die Beitragsberechnung auch für Zeit in der Mann/Frau über die ARGE und als Arbeitnehmer mit 620 Euro und die Zwangsvollstreckung. Beiträge von der ARGE und des Arbeitgeber werden garnicht berücksichtigt.
Das kann ich nicht erklären.
Es gibt doch sicher Beitragsbescheide, in denen das erklärt wird. 620 EUR (incl. Pflegeversicherung) kostet es für Selbständige, wenn man nicht mit der Kasse spricht, oder für versicherungsfreie Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt.
Hat der betroffene schon mal mit der Kasse gesprochen ?
es wurde gesprochen und geschrieben, selbstauskunft. Die Anmeldung vom Arbeitgeber liegt vor und sollte die ARGE Mann/FRau nicht bei der KK angemeldet haben obwohl das auf dem Leistungsbescheid steht.
Ich verstehe den Fall nicht.
Mann/Frau ist doch arbeitslos !?
Wieso liegt dann Anmeldung vom Arbeitgeber vor ?
Und wenn nicht bei ARGE gemeldet, wieso gibt es dann einen Leistungsbescheid ?
es lag ein ALGII Bezug und Berufstätigkeit vor.
Während der Berufstätigkeit wurde die Pflichtmitgliedschaft von der KK bestritten und keine Versichertenkarte ausgestellt. Es kann der von Arbeitgeber verlangte Nachweis durch einen Arzt nicht beigebracht werde, Kündigung.
Zwangsvollstreckung durch die KK. Jeder Monat wird mit 620 Euro für eine freiwillige Mitgliedschaft berechnet.
Auch für die Zeit als ARGE Bezieher und Arbeitnehmer
Lauter Fragen:
Warum hat die KK die Pflichtmitgliedschaft bestritten ?
Welchen Nachweis hat der AG wofür verlangt ?
Nach der Kündigung nur noch ALG II ? Oder nichts ?
Womit begründet die KK die 620 EUR ? Beiträge müssen nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berechnet werden.
wie wäre es mit einer ausführlichen PN
Hallo,
die Fragestellung ist sehr kompliziert dargestellt und kann witklich nicht einfach beantwortet werden.
Versuchen kann man es aber - also, ich nehme an, dass es sich hier um ein Beschäftigungsverhältnis mit gleichzeitigem bezug von ALG2-Leistungen handelte. Was unklar dabei ist, war das Beschäftigungsverhältnis selbst krankenversicherungspflichtig ?
Wenn ja, dann spielte für die Krankenkasse der ALG2-Brzug beitragsbmässig keine Rolle, vorrangig war die Beitragsentrichtung über den Arbeitgeber. Da hätte aber auf jeden Fall eine An- und Abmeldung des Arbeitgebers bei der Kasse erfolgen müssen und somit wäre auch die Mitgliedschaft zustande gekommen und es hätte auch eine Krankenversichertenkarte gegeben und der Arzt hätte eine Arbeitsunfähigkeitbscheinigung ausstellen können.
War das BEschäftigungsverhältnis dagegen nur geringfügig, dann erfolgt die Beitragszahlung durch die ARGE. wegen gleichzeitigem ALG-Bezug. Die ARGE zahlt diesen Beitrag direkt an die betroffene Krankenkasse, der Versicherte zahlt selbst nichts. Auch hier gibt es eine Mitgliedsachaft (als freiwillig Versicherter) und natürlich auch eine Krankenversichertenkarte.
Die Frage ist, was trifft hier zu ??
Was die 620,00 € Beitragshöhe betreffen, so können die nur dann zustandekommen, wenn es keinen anderen Zahlungspflichtigen las den Versicherten selbst gibt und dieser, trotz mehrfacher Anforderung durch die Kasse, keine Einkommensnachweise bzw. Erklärungen abgibt.
Also, wieder die Frage, was trifft hier zu.
Ich kann verstehen, dass der Kollege Barmer da auch nicht zu recht durchblickte.
Gruss
Czauderna