Freiwillige Krankenversicherung als Rentner

Liebe/-r Experte/-in,
warum muss ich mich als Rentner eines berufsständigen Versorgungswerks, in das ich bei Berufseintritt verpflichtet wurde, freiwillig krankenversichern, obwohl ich über 20 Jahre pflichtversichert war.
Betsen Dank für die Antwort
Ursula Pohl

Hallo,
entsceidend für die Krankenversiherung der Rentner ist die Vorversicherungszeit, die man bei einer gesetzlichen Krankenkasse zurückgelegt haben muss.
Die Art der Rentenversicherung spielt dabei keine Rolle.
Gruss
Czauderna

Hallo,

ich denke, dies hat damit zu tun, dass Sie kein Krankengeldbezug als Rentnerin benötigen.

Aber am besten Fragen Sie Ihre Krankenkasse.

Schöne Grüße
neil0815

Hallo, das ist recht unqualifiziert, denn als Rentner erhält man grundsätzlich kein Krankengeld.
MfG U.Pohl

Hallo,
sind hier 20 Jahre nicht ausreichend? MfG U.Pohl

Hallo,
sind hier 20 Jahre nicht ausreichend? MfG U.Pohl

Das kann man so nicht sagen - Für die Erfüllung der Vorversicherungsazeit für die Krankenversicherung der Rentner gilt folgende Regel :

Massgebend ist der Zeitraum der erstmlaigen Aufnahme einer Beschäftigung bis zum Tag der Rentenantragstellung.
Dieser Zeitraum wird genau in der Hälfte durchgeschnitten. FÜr die zweite Hälfte muss 9/10 dieses Zeitraums eine Versicherung in einer GKV-Kasse nachgewiesen werden.
Nurt wer diese Voraussetzung erfüllt hat kann als Rentner pflichtversichert werden in der GKV.
Gruss
Czauderna

Hallo Frau Pohl,
Ihre Frage habe ich nicht verstanden. Das Versorgungswerk ist doch keine Krankenkasse, oder?
Geht es eher um die Beitragspflicht aus Bezügen aus dem Versorgungswerk oder geht es um einen privaten Krankenversicherungsschutz trotz Ihrer Versicherungspflicht?

Gruß
Olaf M.

Hallo,

ich habe nichts anderes geschrieben.

schöne grüsse
neil0815

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Freiwillig krankenversichern müssen Sie sich nur, wenn Sie die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt haben. Diese misst die Zeit von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zum Tag der Rentenantragstellung und besagt, dass Sie in der 2. Hälfte dieser Zeit mindestens 9/10 gesetzlich krankenversichert gewesen sein müssen. Bei 4 - 5 Jahren privater Krankenversicherung passiert es leicht, dass sie diese Vorversicherungszeit nicht erfüllen. Sofern Sie keine gesetzliche Rente beziehen und nur die Einnahmen aus dem Versorgungswerk haben, ist ebenfalls nur eine freiwillige Krankenversicherung möglich.