HAllo,
die Antwort auf meine letzte Frage in Bezug auf dei freiwillige KV - war nur mäßig befriedigend. Bitte antworte mir hier nur jemand, der auch Ahnung hat.
Ich suche die Satzung zur Berechnung der Krankenkassenbeiträge für freiwillig Versicherte. Im Sozialen Gesetzbuch V steht das leider nicht. Ich suche das, wonach sich die Krankenkassen richten.
Beispiel:
Ich schulde der KV 1.560,00 € seit 6 Monaten und bekomme 680,00 € Säumniszuschlag berechnet, obgleich nur 5% abgerundet auf 50,00€ verlangt werden dürfen.
Ich bin auch nur Differenzen schuldig, die zwischen 75 und 120 € liegen. Die KV verlangt eine pauschale von 28,00 € für jeden Monat - sie will davon nicht abweichen und kann auch nicht erklären warum dieser Betrag anfällt.
Dann möchte ich nachlesen können, warum die KV Rückwirkend Beiträge einfordert, wenn doch der Steuerbescheid von dem Tag an zukünftig wirkt und nicht rückwirkend. WArum bekomme ich keine Geld zurück, wenn ich mehr bezahlt habe, als ich nach der Einnahme hätte zahlen müssen. Leider kann ein SElbständiger das nur im Nachhinein sagen - eine Schätzung hat die KV abgelehnt.
Danke