Freiwillige Krankenversicherung Kostenberechnung

Hallo,

folgende Situation: Die Frau studiert, ist momentan studentisch versichert. Der Mann (beide verheiratet) arbeitet und ist privat versichert. Nun läuft die studentische Krankenversicherung für die Frau aus. Sie hat ja nun die Möglichkeit sich entweder über den Mann privat oder freiwillig zu versichern, oder? Hätte sie auch die Möglichkeit den Hausfrauentarif oder wie das heißt zu wählen oder welche Konventionen sind daran geknüpft?

Gruß anische

Hallo Anische

leider kann ich dir da nicht weiterhelfen. Mein Tipp wäre, rufe bei der studentischen Krankenversicherung an und frage dort, welche Verfahrensweise für dich in Frage kommt.

Viel Glück
Anja

Hallo anische,

wenn die Frau kein Einkommen hat kann Sie eine eigenen privaten Tarif auswählen oder in den Vertrag vom Mann eingeschlossen werden. Preislich macht es keinen großen Unterschied ob der Vertrag alleine oder mit dem Mann gekoppelt ist.

Sobald Sie aber eine versicherungspflichtige Arbeitsstelle aufnimmt fliegt die Frau aus der privaten raus und in die gesetzliche rein.

Einkommen zählt in diesem Fall auch irgendwelche Mieteinkünfte!!

Natürlich kann Sie auch in der gesetzlichen bleiben. Wäre bei späteren Kindern nicht uninteressant.

LG

Hallo,

zuerst sollte einmal geklärt werden, ob die Frau einen studententarif bei der GKV oder PKV hat.
Wie alt ist sie?? über 25 ?? bleibt sie Studentin dann kann sie sich über die PKV mit einem Studententarif versichern.
Wird sie Hausfrau ?? Dann hat sie die Möglichkeit sich über ihren Mann privat oder über eine gesetzl., falls sie schon gesetzl. versichert war. zu versichern.
Ich hoffe das hilft ein wenig weiter.

Gruss
ollibu

Hallöchen,

als Ergänzung: Die Frau ist 31 und studentisch in einer GKV versichert. Vor Beginn des Studiums war sie bereits berufstätig, also schon mal in der gesetzlichen.
Aber-so dachte ich- da sie nun über 30 ist, aus der studentischen Versicherung rausfällt und verheiratet ist, kann sie sich nicht gesetzlich familienversichern, sondern muß über ihren Mann eine freiwillige Versicherung in der GKV oder eine Angliederung in der PKV (was vermutlich wieder mit Gesundheitsprüfung einhergeht)versichern, und hierbei wird das Haushaltseinkommen (also dann das Einkommen des Mannes) zu Grunde gelegt und als Bemessungsgrenze für die Frau die Hälfte genommen. Es sei denn, sie würde sozialversicherungspflichtig arbeiten.

Stimmt das so, oder bringe ich da was durcheinander? Was würde passieren, wenn sie dann die Arbeitsstelle verlieren würde?

Gruß anische

Hallo,

wenn sie die Arbeitsstelle verlieren würde, würde sie sich doch erstmal arbeitslos melden und damit wäre sie dann weiterhin in der GKV pflichtversichert.
Wenn sie sich über ihren Mann privat versichern würde, fallen natürlich Gesundheitsfragen an. Der Tarif in der privaten hat allerdings nichts mit dem Einkommen des Ehegatten zu tun.
Gruß
ollibu

Hallöchen,

ok, stimmt wohl. Aber wenn sie die Stelle verliert und studiert immer noch, dann würde sie doch nicht als arbeitslos gelten, oder?

Gruß anische

Hallo,

ich glaube da könntest du Recht haben, das sie dann nicht als arbeitslos gilt. Aber wie sich das genau verhält, wenn sie sozialversicherungspflichtig arbeit und neben bei noch studiert und dann den Job verliert, kann ich nicht sagen.

Gruß
ollibu

servus anische

deine frau hat alle möglichkeiten - sie kann sich selbst privat versichern oder den hausfrauentarif in der gesetzlichen wählen.
solche entscheidungen haben eine weitreichende folge und so empfehle ich ihr auf jeden eine ausführliche beratung anzunehmen.
bei dir, privat sprich über den mann mitzuversichern ,ist technisch gar nicht möglich - es wird immer ein vertrag sein der nur sie selbst betrifft -
grüsse aus mittelfranken, der armin

Hallo,

kenne mich in diesem Gebiet leider nicht wirklich aus. Kann nur so viel sagen: ich bin selber Student und mittlerweile auch freiwillig versichert, die anderen Möglichkeiten waren mir bisher nicht bekannt, aber kenne mich wie gesagt auch nicht besonders aus :wink: Hoffe es kann jmd anders helfen.

Grüße,
ziD

Hallo Anische,
hier müsste man zunächst wissen, was macht die Frau nach der Studiumzeit beruflich. Arbeitet Sie gar nicht,
Selbständig, im Angestelltenverhältnis? Einen Hausfrauentarif kenne ich nicht. Ist Sie Hausfrau, hat Sie die Möglichkeit,sich entweder über den Mann privat mitzuversichern oder freiwillig gesetzlich versichert zu sein.
Gruß Regina

Hallöchen,

was die Frau NACH der Studienzeit ist doch eigentlich erst mal egal. Wenn sie sich selbstständig macht, hat sie die Option sich freiwillig oder privat zu versichern, wenn sie im Angestelltenverhältnis arbeitet würde sie sich gesetzlich versichern (idR).

Interessant ist es zu wissen, wie sie sich noch für den Rest ihres Studiums versichern kann, da sie aus der studentischen Versicherung herausfällt (wegen Altersgrenze oder Fachsemesterüberschreitung).

Und falls sie sich freiwillig versichert (in die gesetzliche kommt sie ja nicht rein, da der Mann ja privat versichert ist): wie berechnet sich der Beitrag? Nach Haushaltseinkommen, oder Festbetrag oder was?

Gruß anische

Hallo Anische,
was ich in Erfahrung bringen konnte:
Sie haben die Wahl sich freiwillig in der Gesetzl. KV zu versichern, oder auch eine private KV zu wählen.
In der gesetzlichen KV gibt es dafür Absolvententarife.Die Tarife können bei den gesetzl. KV verschieden sein, man muss nachfragen bei verschied. Gesetzl. KV, was der Tarif kostet.Der Tarif wird auch Einkommensabhängig sein, sofern Einkommen vorhanden ist bei Ihnen.(Nicht Ihres Mannes)

In der privaten KV gibt es auch Tarife für Studenten u. Auszubildende bis 33 Lj.Hier richten sich die Beiträge nach Eintrittsalter u. gewählter Selbstbeteiligung. Z.Bsp.Frau 30 Lj.mit 500 € Selbstbeteiligung = 199 € Beitrag monatl.Die Leistungen sind hier natürlich besser als bei der Gesetzl. KV und immer einkommensunabhängig.

Sinnvoll ist wahrscheinlich bei verschiedenen Krankenkassen nachzufragen.

Gruß Regina