Freiwillige Krankenversicherung nach Hartz IV

Hallo zusammen,

ich frag jetzt einfach mal hier, da ich sonst nichts mehr weiß.

Erstmal ein kurzer Überblick.

Bin 23 Jahre, männlich, und momentan noch in Elternzeit.

Meine Freundin macht eine Ausbildung als Altenpflegerin, und bekommt einen mickrigen Azubi Lohn.

So, ich habe jetzt ca. 2 Jahre lang Hartz IV bekommen, lief teilweise alles gut. Außer die eine oder andere Spinnerei vom Amt…

Jetzt bekomme ich kein Hartz IV mehr, und bin somit auch nicht versichert. (Grund: Oma der Freundin gestorben, ein wenig Geld bekommen, vom dem allerdings nichts vorhanden ist.)

Jetzt wurde mir gesagt, ich solle mich selbst freiwillig versichern für einen Betrag von 143 € im Monat.

Schön und gut, nur leider haben wir die 143 € nicht. Sonst wäre es ja kein Problem… Aber wem soll man das erzählen.

Meine letzte Hoffnung ist jetzt, dass mit hier einer ein wenig Licht ins dunkle bringt.

Danke schon mal.

Gruß Peter

hallo peter,

da gibts nur eine antwort: alle unterlagen - auch die lohnbescheinigung deiner freundin und dein und ihre kontoauszüge zusammenraffen und zum amt damit. dort die karten ehrlich auf den tisch legen. was anderes geht nicht. du kannst ja schliesslich nicht ohne kv sein. auf alle fälle einen erneuten hartz IV antrag stellen. was anderes gibts nicht.

lg, hansemann

Hi Peter,

Also:
das Amt hat fest gestellt, dass Ihr aufgrund der Erbschaft nicht mehr hilfebedürftig seid. Wenn Ihr aber gar kein Geld habt, seid Ihr ja hilfebedürftig und Du kriegst wieder Hartz IV. Das gilt allerdings nur, wenn Du die Hilfebedürftigkeit nicht mutwillig herbeigeführt hast, also wenn Du die Erbschaft nicht auf den Kopf gehauen hast.
Also entweder hast Du die 143 EUR zum freiwillig versichern oder Du bist hilfebedürftig. Stell doch nochmal einen Überprüfungsantrag, Widerspruch zum Ablehnungsbescheid.
Gruß
R.

Das haben wir bereits gemacht. Und sind sogar einen Schritt weiter gegangen, und haben den Fall einem Anwalt übergeben. Der schon länger mit mir und dem Amt zu tun hat. Da bei den „Kollegen“ irgendwas falsch läuft…

Das Erbe wurde natürlich als einmaliges Einkommen angerechnet. Und eben auf 12 Monate aufgeteilt. Somit bin ich nicht mehr Hilfebedürftig. Laut der Berechnung vom Amt. Allerdings wurde hier auch wieder ziemlich gepfuscht.

Es wurde natürlich jeder kleine Betrag zum Erbe gerechnet, somit stimmt der Endbetrag überhaupt nicht. Da auch einiges nicht abgezogen wurde, was wir zu zahlen hatten.

Dann kam noch hinzu, dass sich meine Freundin ein neues Auto (gebraucht) kaufen musste. Die Aussage vom Amt war nur, wir hätten mit dem Geld unseren Lebensunterhalt bestreiten sollen, und kein Auto kaufen. Denen war es wiederum auch egal, wie meine Freundin zur Arbeit kommt. Es wurde sogar noch eine Aussage gemacht, die einfach nur ne Frechheit ist: „Dann soll Sie halt ihre Ausbildung beenden“…

Sorry, aber da hört es doch irgendwo auf.

Gruß Peter

Hey,

wie bereits gesagt, wurde das Geld nicht mutwillig aus dem Fenster geschmissen. Das gekaufte Auto war notwendig aus unserer Sicht. Sollte ja irgendwo verständlich sein…

Ich persönlich möchte mich mit diesem „Laden“ nicht mehr auseinandersetzen, da es sinnlos ist. Alleine schon wie man behandelt wird.

Ich kann jetzt nur abwarten was beim Anwalt rauskommt. Da beim Amt ja gar kein durchkommen möglich ist.

Danke nochmals für euren bisherigen Antworten.

Gruß Peter

na wenn die sache so liegt… dann ist es wirklich nötig mit einem anwalt vorzugehen und solange das auto der freundin nicht unangemessen ist - können die gar nichts und werden das ding haushoch verlieren. gibts keine andere möglichkeit - tut mir leid wenn ich dir nichts anderes sagen kann. die sind ja in dem falle so dämlich, dass sie sich mit euch beiden statt einem gleich 2 neue fälle anschaffen… das ist hirnrissig vom amt und die werden nie im leben damit durchkommen. am besten vom anwalt aus sofort schriftlich einen „formlosen“ hartzIV antrag stellen lassen - datum ist wichtig und nicht abwimmeln lassen. mit dem datum der zustellung sind die dann in verzug gesetzt und die zeit läuft gegen die.

alles gute,
hansemann

Hallo Peter,

Oma der Freundin gestorben, ein wenig Geld bekommen, vom dem allerdings nichts vorhanden ist… klingt ein bisschen verworren. Das Amt verlangt sicher einen Nachweis, was mit dem Geld gemacht wurde. Ansonsten könnt ihr Vermögen geltend machen, was bis zu einer Freigrenze bei der Berechnung der Leistung nicht angerechnet wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html
SGB II § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html
SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen

Arbeite dich da mal durch und nimm dir an, was auf euch zutrifft. Auch kannst du bei deiner Krankenkasse nachfragen, wie in solchen Fällen verfahren wird.

Ich hoffe, du findest eine Lösung.

Gruß Caro

Du hast recht, es klingt wirklich komisch. Allerdings trifft es zu. Das Amt hat sämtliche Nachweise bekommen. Kontoauszüge seit August 2010, etc. Ich ging auch von einer Freigrenze aus. Allerdings soll es die da nicht geben. Einmaliges Einkommen, usw. …

Ich werde mir die 2 Links mal anschauen, und mit dem Anwalt Rücksprache halten.

Danke und Gruß

Hallo Peter,

wenn Ihr geerbt habt und von dem Geld ist nix mehr da, versthe ich nicht warum die ARGE die Zahlung eingestellt hat, würde erst mal einen Widerspruch dagegen einlegen.
Kannst du dich nicht über deine Eltern mitversichern lassen?

Naja, so ganz verstehen wir das auch nicht. Daher ist der Fall bereits bei einem Anwalt.

Über meine Eltern geht leider nicht mehr. Da ich zu alt bin.

Gruß

Ansdpruch bei ALG II neu prüfen lassen Nachweise vorlegen wo Geld von verstorbenen Oma verblieben ist! Bei Ablehnung einen eventuellen Zuschuss zur KV bei der ARGE prüfen lassen! Vielleicht macht der einen wieder hilfebedürftig!

Hallo,

über Hartz IV weiss ich nicht genug um konkret zu antworten. Evtl. könnte das örtliche Sozialamt wegen der Krankenversicherung weiter helfen.

Gruß
chrissixyz

So, ich habe jetzt ca. 2 Jahre lang Hartz IV bekommen, lief
teilweise alles gut. Außer die eine oder andere Spinnerei vom
Amt…

Jetzt bekomme ich kein Hartz IV mehr, und bin somit auch nicht
versichert. (Grund: Oma der Freundin gestorben, ein wenig Geld
bekommen, vom dem allerdings nichts vorhanden ist.)

Jetzt wurde mir gesagt, ich solle mich selbst freiwillig
versichern für einen Betrag von 143 € im Monat.

Schön und gut, nur leider haben wir die 143 € nicht. Sonst
wäre es ja kein Problem… Aber wem soll man das erzählen.

Meine letzte Hoffnung ist jetzt, dass mit hier einer ein wenig
Licht ins dunkle bringt.

Danke schon mal.

Gruß Peter

Tut mir leid, aber von der Materie habe ich keine Ahnung!

LG

Martin

Hallo Peter,

tut mir leid, da habe ich auch keine Lösung.

Das einzige, was mir einfällt, ist mit Deinem Fallmanager über eine Härtefallregelung zu reden.

Viel Erfolg.

Hallo Peter87

wenn von dem Erbe nichts mehr da ist, warum soll dann etwas angerechnet werden???
Kannst Du dem Amt beweisen warum nichts mehr da ist, damit die weiterzahlen?

Außerdem wenn Du vor der Elternzeit pflichtversichert gewesen bist, stehen Dir, meiner Meinung, ab Geburt des Kindes 3 Jahre kostenlose Pflichtversicherung zu !!

Schau mal bitte unter:

www.kinder-aktuell.de/finanzielles/gesetzliche-krank…

Angaben alle ohne Gewähr.

Viele Grüße

Franjo

Dabei wäre erst einmal zu prüfen, ob deine Freundin für deinen Unterhalt (mit) aufkommen muss. Sie muss allenfalls ihr Einkommen einsetzen. Nicht aber ihr Vermögen um für DEINEN Unterhalt beizutragen. Sie selbst ist ja wahrscheinlich gar nicht bedürftig. Ihr solltet einen Untermietvertrag abschließen und eine getrennte Haushaltsführung behaupten . Dann Bist du im Leistungsbezug und natürlich auch krankenversichert.

Hans

tut mir leid, da kann ich auch nicht helfen.

Hallo Peter,
ich war längere Zeit erkrankt und konnte nicht antworten. Ist dein Thema noch aktuell?
Viele Grüße
Cindy

Sorry, kann dir leider nicht helfen.
MfG