Hallo,
ich habe einen ähnlichen Fall nur dass es hier nicht um eine Rückwirkende Beitragsänderung geht sondern um generell rückwirkende Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung.
Ich bin seit einigen Jahren selbständig und war in einer privaten Krankenversicherung, wobei ich 2006 kurzzeitig Arbeitslos und während dieser Zeit pflichtversichert war.
Ab 01.01.2011 war ich dann bis zum 31.03.2011 im Angestelltenverhältnis. Mein Arbeitgeber hatte mich deshalb bei der TK pflichtversichert.
Nach meiner Kündigung zum 31.03.2011 wollte ich selbstverständlich in der Pflichtversicherung bleiben. Schließlich bestätigte mir die TK erst am 20. Juni 2011 die Mitgliedschaft und verlangt nun Rückwirkend Beiträge.
Nun meine Frage:
Kann mir die TK jetzt einfach rückwirkend ab dem 01.04.2011 die Beiträge in Rechnung stellen?
Ich bin derzeit wieder selbständig und arbeitssuchend, aber nicht arbeitslos gemeldet, da mir keine Leistungen mehr zustehen.
Dank für eine Antwort.
Viele Grüße
Detlef