Freiwillige KV für Selbstständige

Hallo,
habe einen Fall zu dem mir bisher niemand eine gute Antwort geben konnte:
Ich bin angestellt u. in der PKV versichert. Meine noch Freundin u. bald Ehefrau ist seit kurzem selbstständig tätig (brutto ca. 1000,-/Monat)und muss dafür um die 300,- für die freiwillige GKV berappen (Mindestbeitrag für selbstständige bis 1800,- monatlich. Das steht in meinen Augen in keinem guten Verhältnis zu Ihrem Einkommen.
Nun sagt man uns,das zukünftig (wenn verheiratet) sich Ihr Beitrag auf Basis unseres gemeinsamen Einkommens/2 berechenen wird. Das wird dann wohl in Richtung 400,- gehen, wobei Ihre selbstständige Tätigkeit dadurch noch uninteressanter wird.
Ich würde gerne wissen, ob die Versicherung und die Berechnung der Beiträge wirkich wie oben beschrieben vonstatten geht, oder hat man uns Halbwahrheiten verkauft?
Danke im Vorraus für Eure Antworten.

Hallo,

ich gehe zwar davon aus, dass dieser Regierung und den Folgenden noch vieles zuzutrauen ist, davon habe ich aber bisher nichts gehört!

Das wäre auch unlögisch.

Im gespräch - aber wieder verworfen - war eine ähnliche Regelung für nicht berufstätige Frauen!

Thorulf Müller

ich gehe zwar davon aus, dass dieser Regierung und den
Folgenden noch vieles zuzutrauen ist, davon habe ich aber
bisher nichts gehört!

Das wäre auch unlögisch.

Im gespräch - aber wieder verworfen - war eine ähnliche
Regelung für nicht berufstätige Frauen!

Was ist das für eine Antwort? Daraus kann man nur schliessen, dass dur die Frage nicht fachlich beantworten kannst. Im Gegensatz zu dir weiss ich wenigstens wann man den Mund halten soll.
Denis

Was ist das für eine Antwort? Daraus kann man nur schliessen,
dass dur die Frage nicht fachlich beantworten kannst. Im
Gegensatz zu dir weiss ich wenigstens wann man den Mund halten
soll.
Denis

und was ist das für eine antwort??? damit ist sicherlich die frage erschöfend beantwortet.

ich habe wie thorulf auch noch nichts davon gehört.

wenn du mehr weisst dann sage es und wo was in welchem gesetz oder entwurf steht und spar dir bitte derartige kommentare - das ist ein expertenforum und kein kindergarten.

grüße

andreas sokol

Was ist das für eine Antwort? Daraus kann man nur schliessen,
dass dur die Frage nicht fachlich beantworten kannst. Im
Gegensatz zu dir weiss ich wenigstens wann man den Mund halten
soll.
Denis

und was ist das für eine antwort??? damit ist sicherlich die
frage erschöfend beantwortet.

Ich habe nur auf seine Antwort reagiert.

ich habe wie thorulf auch noch nichts davon gehört.

Ich habe davon gehört, kenne die Details aber nicht mehr. Und da wo ich herkomme antwortet man nur wenn man sicher ist.

wenn du mehr weisst dann sage es und wo was in welchem gesetz
oder entwurf steht und spar dir bitte derartige kommentare -
das ist ein expertenforum und kein kindergarten.

Diese Antwort sollte besser an unseren KVprofi gerichtet werden.

Ich habe davon gehört, kenne die Details aber nicht mehr. Und
da wo ich herkomme antwortet man nur wenn man sicher ist.

Schade dass du da weg gezogen bist, wo du herkommst und dieses Benehmen abgelegt hast.
–> Ende der Diskussion

Hallo,
an der bisherigen Regelung wird sich wohl nichts ändern - gleichwohl
kann sich trotzdem der Status der künftigen Ehefrau ändern.
Wenn nämlich durch Heirat sich die wirtschaftlichen Vrhältnisse
in der Art ändern, dass die 1000,00 € nicht mehr von wirtschaftlicher
Bedeutung für die Ehefrau wären, dann läge u.U. keine hauptberufliche
Selbständigkeit mehr vor. Ob sich das beitragsmässig auswirken würde,
wage ich allerdings zu bezweifeln, würde doch dann die Hälfte des
eigenen Einkommens (also 500,00€ ) und die Hälfte des PKV-Versicherten
angesetzt, maximal wären das dan je nach Kasse die Hälfte der
Krankenversicherungsbeitragsbemessungsgrenze (womit wir dann wieder
bei der Eingang erwähnte 1835,00 € wären) oder sogar bei der
ganzen Beitragsbemessungsgrenze, was dann u.U. einen höheren Beitrag
wie vorher ausmachen würde.
Gruss
Czauderna

einfach mal die Fresse halten …
D.Nuhr! … denn es ist schon interessant Deine Beiträge der letzten Wochen zu lesen. Die gehen nur noch gegen mich persönlich und bringt Null fachliches!

Vielleicht fängst Du einfach mal an Dich fachlich zu äußern, wenn Du etwas zu sagen hast. Und mir gehst Du einfach aus dem Weg!

Thorulf Müller

Nun sagt man uns,das zukünftig (wenn verheiratet) sich Ihr
Beitrag auf Basis unseres gemeinsamen Einkommens/2 berechenen

Das hast Du mißverstanden. Diese Regelung wird angewandt, wenn ein Ehepartner PKV versichert ist und der andere ohne Beschäftigung und ohne Leistungen der Arbeitsagentur ist.

Ich habe davon gehört, kenne die Details aber nicht mehr. Und
da wo ich herkomme antwortet man nur wenn man sicher ist.

Schade dass du da weg gezogen bist, wo du herkommst und dieses
Benehmen abgelegt hast.
–> Ende der Diskussion

… aus Vulgarien

D.Nuhr! … denn es ist schon interessant Deine Beiträge der
letzten Wochen zu lesen. Die gehen nur noch gegen mich
persönlich und bringt Null fachliches!

Das mußt du ausgerechnet schreiben, als derjenige der jeden hier im Forum schon mal persönlich angepisst hat.

Vielleicht fängst Du einfach mal an Dich fachlich zu äußern,
wenn Du etwas zu sagen hast. Und mir gehst Du einfach aus dem
Weg!

Zur Erinnerung. Du hast zuerst auf meinen Beitrag geantwortet. Können es die Kölner nicht ertragen, wenn sie auch zur Zielscheibe werden?

Denis

Hallo,
genau das war es was ich schon mal gelesen habe. Also bei ledigen Einkommenslosen nimmt man die 816 € als Grundlage und bei Verheirateten die Hälfte des gemeinsamen Einkommens.

Denis

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Du kannst …
… lesen? Lernt man das an der Uni??? Bekommt man dafür ein Diplom??? Jetzt verstehe ich endlich!

doch, aber…

Zur Erinnerung. Du hast zuerst auf meinen Beitrag geantwortet.

Autsch!!! Denis, was soll das???

Können es die Kölner nicht ertragen, wenn sie auch zur
Zielscheibe werden?

  1. siehe Überschrift!

  2. bin ich kein Kölner!

  3. ich würde mich gerne mit Dir intellektuell auseinandersetzen, leider bist Du unbewaffnet!

P.S.: Ich habe mich hier schon sehr oft und eigentlich fast ausschließlich fachlich geäußert. Das wurde Dir doch nun von genug Teinehmern des Forums bestätigt. Also lass es!

Lieber Fragender,

Stand der Dinge ist genau das, was Thorulf gesagt hat. Diese
Regelung war für nicht berufstätige Ehepartner (nicht nur
Frauen *g*) gedacht.

Er hätte ja wenigstens den Stand der Dinge bisher darstellen
können, anstatt hat er nur über die Zukunft fabuliert.

Warum soll ich Fragen beantworten, die nicht gestellt wurden. Bezogen auf die Fragestellung war die Positionierung klar und eindeutig!

Erst einmal Vielen Dank für die Infos Über die am Rande geführte Diskussion möchte ich mich nicht äussern.
Wenn ich also richtig verstanden habe:
ändert sich nach der Heirat bezüglich KV nix. Ich zahle weiterhin meinen PKV-Beitrag, und Sie Ihren (leider etwas hohen) Selbstständigen Beitrag.
Nur für den Fall wenn sie (selbstständig)sehr wenig verdient, oder über kein Einkommen mehr verfügt, wird sich Ihr Beitrag auf Basis der Hälfte unserer Beider Einkommen berechnen. Korrekt?
Der bezgl. KV günstigste Fall (wenn ich PKV bleibe), wäre dann wohl wenn Sie für 401,- Euros eine Teilzeitstelle in Anstellung bekommen würde, und darauf den regulären AN-Anteil berappen müsste. Auch korrekt?

Ihr dürft mir gerne nochmal antworten, am liebesten konkret und sachlich zum Thema.
Gruss Bernhard

Erst einmal Vielen Dank für die Infos. Über die am Rande geführte Diskussion möchte ich mich nicht äussern.
Wenn ich also richtig verstanden habe:
ändert sich nach der Heirat bezüglich KV nix. Ich zahle weiterhin meinen PKV-Beitrag, und Sie Ihren (leider etwas hohen) Selbstständigen Beitrag.
Nur für den Fall wenn sie (selbstständig)sehr wenig verdient, oder über kein Einkommen mehr verfügt, wird sich Ihr Beitrag auf Basis der Hälfte unserer Beider Einkommen berechnen. Korrekt?
Der bezgl. KV günstigste Fall (wenn ich PKV bleibe), wäre dann wohl wenn Sie für 401,- Euros eine Teilzeitstelle in Anstellung bekommen würde, und darauf den regulären AN-Anteil berappen müsste. Auch korrekt?

Ihr dürft mir gerne nochmal antworten, am liebesten konkret und sachlich zum Thema.
Gruss Bernhard

Erst einmal Vielen Dank für die Infos.

Bitte!

Über die am Rande
geführte Diskussion möchte ich mich nicht äussern.

Besser ist es!

Wenn ich also richtig verstanden habe:
ändert sich nach der Heirat bezüglich KV nix.

Richtisch!

Ich zahle
weiterhin meinen PKV-Beitrag, und Sie Ihren (leider etwas
hohen) Selbstständigen Beitrag.

Sie soll die Kasse wechseln!

Nur für den Fall wenn sie (selbstständig)sehr wenig verdient,
oder über kein Einkommen mehr verfügt, wird sich Ihr Beitrag
auf Basis der Hälfte unserer Beider Einkommen berechnen.
Korrekt?

Fast! Wenn Sie nicht mehr haupteberuflich selbstständig erwerbstätig ist - da gibt es noch mehr Kriterien!

Der bezgl. KV günstigste Fall (wenn ich PKV bleibe), wäre dann
wohl wenn Sie für 401,- Euros eine Teilzeitstelle in
Anstellung bekommen würde, und darauf den regulären AN-Anteil
berappen müsste. Auch korrekt?

Dann zahlt der AG 100% - der AN zahlt nichts! Obwohl das auch nicht richtig ist, weil der AG das im Brutto einkalkuliert!

Als Ehefrau geht Sie für ca. 250 zurzeit bei halben Einkommen und der richtigen Kasse!

Ihr dürft mir gerne nochmal antworten, am liebesten konkret
und sachlich zum Thema.
Gruss Bernhard

War das sachlich genug??? Für eine kostenlose Beratung fand ich das sogar sehr erschöpfend.

Glaubt Ihr wirklich, dass Euch Laien bei solchen Fragen helfen können?

Thorulf Müller

Erst einmal Vielen Dank für die Infos Über die am Rande
geführte Diskussion möchte ich mich nicht äussern.
Wenn ich also richtig verstanden habe:
ändert sich nach der Heirat bezüglich KV nix. Ich zahle
weiterhin meinen PKV-Beitrag, und Sie Ihren (leider etwas
hohen) Selbstständigen Beitrag.
Nur für den Fall wenn sie (selbstständig)sehr wenig verdient,
oder über kein Einkommen mehr verfügt, wird sich Ihr Beitrag
auf Basis der Hälfte unserer Beider Einkommen berechnen.
Korrekt?

ja!!

Der bezgl. KV günstigste Fall (wenn ich PKV bleibe), wäre dann
wohl wenn Sie für 401,- Euros eine Teilzeitstelle in
Anstellung bekommen würde, und darauf den regulären AN-Anteil
berappen müsste. Auch korrekt?

absolut richtig !!

Ihr dürft mir gerne nochmal antworten, am liebesten konkret
und sachlich zum Thema.
Gruss Bernhard

Gruss
Czauderna

Erst einmal Vielen Dank für die Infos.

Hallo Thorulf,

Sie soll die Kasse wechseln!

??

Der bezgl. KV günstigste Fall (wenn ich PKV bleibe), wäre dann
wohl wenn Sie für 401,- Euros eine Teilzeitstelle in
Anstellung bekommen würde, und darauf den regulären AN-Anteil
berappen müsste. Auch korrekt?

Dann zahlt der AG 100% - der AN zahlt nichts! Obwohl das auch
nicht richtig ist, weil der AG das im Brutto einkalkuliert!

na ja - das ist Auslegungssache - natürlich werden innerhalb der
Gleitzone (401,00 -800,00 ) auch Arbeitnehmeranteile fällig -
hier ist eben der Vorteil, dass die Versicherte dann nur nach
mindestens 401,00 € zahlt (wenn sie nicht mehr selbständig ist) -
das macht dann nur einen Bruchteil von dem Beitrag aus, den sie dann
als Freiwillige bezahlen muesste.)

War das sachlich genug??? Für eine kostenlose Beratung fand
ich das sogar sehr erschöpfend.

es geht uns doch hiernicht ums Geld, oder ???

Glaubt Ihr wirklich, dass Euch Laien bei solchen Fragen helfen
können?

Laien sicherlich nicht, aber dafür haben sie ja uns

Thorulf Müller

Gruss
Günter