Hallo,
ich habe seit 11/2007 mein PH-Studium abgeschlossen und bin seit 2/2008 Lehreranwärterin, also Beamtin auf Widerruf. Voraussichtlich
bekomme ich am Ende des Ref. 7/2009 keine Einstellung als Beamtin auf Probe, die Zeit als Lehreranwärterin wird dann bei der gesetzl. Rentenversicherung nachversichert. Nun meine Frage: Macht es Sinn jetzt schon freiwillig in die ges.RV einzuzahlen bzw. bis 31.03.2008
freiwillig Beiträge für 2007 nachzuzahlen? Ich habe bisher noch nie Einzahlungen in RV gemacht, besitze aber eine Rentenversicherungsnummer, da ich als Schülerin Zeitungen ausgetragen habe ohne Beiträge zu zahlen.
MfG Julia
Frage: Macht es Sinn jetzt schon freiwillig in die ges.RV
einzuzahlen bzw. bis 31.03.2008
Mach Dir lieber um die Krankenversicherung Gedanken. Da die Beihilfe wegfällt, kommen da Mehrkosten auf Dich zu.
Guten Tag Julia,
wenn Sie damit rechnen, dass sich ab 2/10 Ihr Status wieder ändert,
ist es aus meiner Sicht heraus für Sie zu früh, wenn Sie bereits
heute freiwillige Zahlungen zur GRV vornehmen. Zum einen sind
1000 € nicht hinreichend, um zusätzlich Vorsorge zu treffen.
Zum anderen zahlt ja das Land - wie Sie zutreffend schildern -
gegebenenfalls in 2010 ohnehin Beiträge für Sie nach.
Gehen Sie doch einfach optimistisch an die Sache heran.
Strengen Sie sich an - dann klappt vielleicht auch die Übernahme
in ein Beamtenprobe- oder Angestelltenverhältnis.
Und wenn nicht - nehmen Sie es gelassen. Dann ergibt sich eben
etwas anderes, vielleicht auch in einem anderen Beruf.
Für die Krankenversicherung - und das sehe ich in dem Fall etwas
anders als der Kollege Nordlicht - ergibt sich derzeit für Sie
weder Handlungs- noch Überlegungsbedarf. Denn was in 2010 sein wird,
weiß niemand. Eine Vorsorgekrankenversicherung für die Zeit nach
einem Ausscheiden aus dem Widerrufsverhältnis gibt es nicht
und wenn Sie dann weiter Beamtin auf Probe oder Angestellte oder
Unternehmerin oder arbeitslos werden, ergibt sich die Krankenversicherungsregelung aus Ihrem zukünftigen Status und kann
von heute aus nicht beeinflusst werden.
Gutes Gelingen und Kopf hoch.
Gruß
Günther
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
ich würde sehr aufpassen, die Ansprüche aus der GRV werden mit den Pensionsansprüchen möglicherweise verrechnet (bei voller Dienstzeit von 40 Jahren). Wenn dies bei Ihnen zutreffen würde, wäre es schade um die Beiträge.
Gruß
CM