Lieber WWW-Nutzer,
aus eigener Erfahrung kann ich in jedem Fall dazu nur raten. Es geht dabei weniger um den zu zahlenden Beitrag (meines Erachtens sind es aber nur 4,5 % und nicht 7,5 %!)als um die Tatsache, dass ihr Sohn durch die Zahlung dieser Beiträge Rentenanwartschaftszeiten erwirtschaftet. Tatsache ist, dass man sobald man diesen freiwilligen Beitrag zahlt, jedes Beschäftigungsjahr als geringfügig Beschäftigter auch als volles Rentenanwartschaftsjahr angerechnet bekommt. Ohne diese Zahlung müsste ihr Sohn drei Jahre als geringfügig Beschäftigter arbeiten, um ein volles Rentenanspruchsjahr zu haben.
D. h. es ist immer empfehlenswert als g. B. den freiwilligen Beitrag zu leisten.
Ich z. B. muss jetzt, um eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit zu erhalten um diese Anwartschaftszeiten kämpfen, da meine alten Arbeitgeber mich leider nie darauf hin gewiesen haben, dass die Möglichkeit der freiwilligen Zahlung besteht. Und daher fehlen mir jetzt 5 Monate in den Anwartschaftszeiten. Da die Arbeitgeber laut Nachweispflichtgesetz seit 1.4.99 verpflichtet sind den g. B. darauf hin zu weisen, prozessiere ich jetzt schon seit einem Jahr und jetzt auch in zweiter Instanz vor dem Sozialgericht in Essen. Gott sei Dank habe ich einen sehr guten Anwalt und eine Rechtsschutzversicherung, die diese Kosten übernommen hat. Aber man braucht halt Zeit und einen langen Atem. Mal sehen wie es denn ausgeht. Mein Anwalt hofft, mit diesem Prozess einen Präzidenzfall zu schaffen.Bei Erfolg werden wir damit natürlich an die Öffentlichkeit gehen. Denn es käme Millionen von g. B. zugute. Mir geht es mittlerweile weniger um die Zahlung meiner EU-Rente, sondern vielmehr darum in unserem maroden Rentensystem etwas zu ändern.Und wenn ich dazu beitragen könnte, würde mir das schon eine große Genugtuung bereiten!!!
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben und wünsche Ihnen und Ihrem Sohn für die Zukunft alles Gute.
LG C.S.