Freiwillige RV- Scheinselbstständigkeit?

hallo,
wenn man sich als Handelsvertreter ( Versicherungen etc. ) selbstständig machen will, hat man ja als Existenzgründer die Möglichkeit sich für 3 J. befreien zu lassen…oder?

Jetzt steht in dem befreiungsantrag

Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbständige mit einem Auftraggeber…

man darf nur einen Auftraggeber haben?..schießt man sich hier nicht ein Eigentor in Bezug auf Scheinselbstständigkeit?..und wenn man Gründungszuschuss beantragt hat, wäre doch solch ein Antrag auch schwierig, da man ja ggf. die Scheinselbstständigkeit bestätigt und so den Gründungszuschuss zurückzahlen muss?

Was ist zu tun?

wenn man sich als Handelsvertreter ( Versicherungen etc. )
selbstständig machen will, hat man ja als Existenzgründer die
Möglichkeit sich für 3 J. befreien zu lassen…oder?

Meines Wissens, ja.

man darf nur einen Auftraggeber haben?..schießt man sich hier

Wenn man mehrere Auftraggeber hat, ist man nicht scheinselbstständig. Als Ausschließlichkeitsvermittler bist Du es, als Makler nicht.

Was ist zu tun?

Was hast Du vor ?