hallo,
wenn man sich als Handelsvertreter ( Versicherungen etc. ) selbstständig machen will, hat man ja als Existenzgründer die Möglichkeit sich für 3 J. befreien zu lassen…oder?
Jetzt steht in dem befreiungsantrag
Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbständige mit einem Auftraggeber…
man darf nur einen Auftraggeber haben?..schießt man sich hier nicht ein Eigentor in Bezug auf Scheinselbstständigkeit?..und wenn man Gründungszuschuss beantragt hat, wäre doch solch ein Antrag auch schwierig, da man ja ggf. die Scheinselbstständigkeit bestätigt und so den Gründungszuschuss zurückzahlen muss?
Was ist zu tun?