Freiwillige Spende wieder zurückfordern ?

Ich habe auf grund eines Fernsehbeitrags über notleidene Tiere, gesendet vor fünf Wochen, mich spontan entschlossen, eine großzügige Spende über 1000,00 € per Giroüberweisung einem Verein zukommem zu lassen.
Der Empfänger hat sich weder bedankt, noch den Erhalt bestätigt, geschweige eine Spendenquittung ausgestellt.
Meine Frage: Kann ich meine meinen Spendenbetrag zurückfordern ???

Hi,

Bei mir hat sich noch kaum jemand für eine Spende bedankt, außer, ich habe die Spende persönlich übergeben. Und Spendenquittungen gibt es grundsätzlich nur auf Nachfrage. Aber ich Spende ja auch weder für das Danke, noch für die steuerrückzahlung, sondern für den jeweiligen Zweck.

Die Franzi

Abgesehen davon, dass das Finanzamt vermutlich den Überweisungsbeleg anerkennt, würde ich bei dem Verein mal anrufen und um einen Spendenbeleg bitten. Viele Vereine verschicken die Spendenquittungen (ab 100€) automatisch anfang des Folgejahres.
Gruß Michael

Servus,

die kennen ihre Schweinchen am Gang. Die Namen der nicht KSt-befreiten Spendensammelvereine (um sowas könnte es sich unter Umständen handeln) sind beim Fiskus bekannt und rutschen bei der Veranlagung nicht mal eben durch.

Aber jetzt schon eine Spendenquittung haben zu wollen ist schon ein bissele weltfremd, da hast Du schon recht.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

was möchtest Du: Dass Deine Spende dem Vereinszweck zu gute kommt, oder dass sie in einem riesigen, schwerfälligen Verwaltungs-Wasserkopf verbraten wird?

Wenn es sich um einen körperschaftsteuerbefreiten e.V. handelt und nicht um eins von den windigen Spendensammelunternehmen, deren Drückerkolonnen Du auf Bahnhöfen und in Fußgängerzonen, aber auch beim Klinkenputzen sehen kannst, wirst Du eine Spendenquittung erhalten, sogar ganz brav mit einem netten Dankeschön zum übers Bett hängen - ggf. in zehntausender Auflage gedruckt. Der gemeinnützige e.V. muss beim Ausstellen der Spendenquittungen gewährleisten, dass für keine Zuwendung mehrere Quittungen ausgestellt werden. Außerdem verschickt er die Teile mit der Post, sie müssen gedruckt, kuvertiert und frankiert werden. Beides zusammen geht rationell am besten, wenn man die Spendeneingänge zum Jahresabschluss durch geeignete Filter lässt, die dann den gesamten Betrag auswerfen, der von jemandem während des Kalenderjahres eingegangen ist, und diesen Betrag dann mit der Postadresse verknüpft, die zu dem Absender der Überweisung gehört. Das macht man sinnvollerweise im Februar des Folgejahres.

Tja, und Geldeingänge, die sich mit keiner Postadresse verknüpfen lassen, laufen bei diesem Vorgang auf Fehler. Hast Du eigentlich dran gedacht, dass der Empfänger der Spende wissen muss, wo er die Spendenquittung hinschicken soll?

Schöne Grüße

MM

Bei 1.000 € ist es keine Kleinbetragsspende mehr, somit ist für den Sonderausgabenabzug eine ordnungsgemäße Spendenquittung gemäß § 50 Abs. 1 (bzw. elektronisch Abs. 1b EStDV) vorzulegen. Aber natürlich wird eine solche zumeist nach Ablauf des Kalenderjahres ausgestellt, denn die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, eine Steuererklärung, die diese Spende beinhaltet, kann also erst 2018 erstellt werden.

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Hast du dich erkundigt, ob der Verein als gemeinnützig anerkannt ist?

Servus,

Detail am Rande: Solche blumigen Äußerungen des Vereins wie

„Nach seiner Satzung verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).“

genügen dabei nicht. Entscheidend ist, ob der Verein auf einen Bescheid zur Körperschaftsteuerbefreiung verweisen kann oder nicht. Wenn Datum des Bescheids und Finanzamt nicht genannt werden, ist das bereits ein Hinweis auf mögliche Lücken.

Schöne Grüße

MM

Abseits von der rechtlichen Sache:

Hast du gespendet, um den Tieren etwas Gutes zu tun, oder nur um dein Ego zu streicheln (zu lassen)?

Oder anders: Können die Tiere, denen du mit deiner Spende helfen wolltest, etwas dafür, daß die Vereinsleitung ggfs. mit dem D-Zug durch die Kinderstube gerauscht ist?

Vielleicht mal drüber nachdenken.
Gruß
Christian

Hallo Franzi
Vielen Dank für Deinen Beitrag, aber meine Frage wurde nicht beantwortet

Hallo Michael
vielen Dank für den Beitrag aber auch hier wurde meine Frage nicht beantwortet.

Hallo MM
Leider ist mit Ihrem Kommentar meine Frage nicht beantwortet worden.

Hallo MM
vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Meine Frage wurde allerdings nicht beantwortet.

Hallo Christian
vielen Dank für Ihren Kommentar. Es geht im Prinzip mir weder um eine Anerkennung,
noch steuerlichen Vorteil.
Ich bin Rentner, weit über 70 Jahre alt, und habe ein bescheidenes Einkommen. Für mich
sind 1000,- Euro kein Pappenstiehl. Ich habe meine Gründe, diesen Betrag wieder zurück
zu fordern. Daher meine klar formulierte Frage an die Gemeinschaft.
Leider waren bisher keine sachlich fundierten Antworten dabei.

Mit freundlichen Grüßen
R.K.

Hi,

Wenn es ihnen also weder um die steuerliche Erstattung, noch in den Dank geht, fragefrage ich mich doch, warum sie sich derart aufregen, dass sie nun ihr Geld zurück wollen. Ich vermute, sie wollen den Dank.
Kurz feantwortet: ein Recht auf Rückgabe des Geldes haben sie vermutlich nicht. Aber fragen können Sie ja.
Meine Mutti hat mir beigebracht: geschenkt ist geschenkt, wieder holen ist gestohlen.

Die Franzi

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Nö. Wegen der angeführten Gründe nicht.

Wenn die Spende für einen bestimmten Zweck gegeben wurde und nicht für diesen Zweck verwendet worden ist, kann man ihre Rückgabe mit Aussicht auf Erfolg verlangen.

Und auch, wenn sie in betrügerischer Absicht angenommen wurde - Vorspiegelung von Gemeinnützigkeit, wenn diese nicht gegeben ist.

Aber nicht wegen der eitlen Kinkerlitzchen, die Du anführst.

Und glaube nicht, ich hätte diese Erläuterung noch wegen Deines SCHEISS-„LEIDER“ geschrieben - das kannst Du Dir sonstwohin stecken.

Gruß

MM

Fordern ja, bekommen nein !

Und meine Frage ist auch noch nicht beantwortet, warum zurück ?

Hallo,

eine Überweisung an den richtigen Empfänger kann man banktechnisch nicht zurückholen.

Man könnte den Verein um Rücküberweisung bitten, was jedoch erfolglos bleiben wird.

Eine Spende ist zivilrechtlich gesehen eine Schenkung bzw Zuwendung nach § 516 BGB wobei beide Parteien (Geber und Nehmer) sich darüber einig sind, keine Gegenleistung erbringen zu müssen.
Mit der Überweisung und vielleicht dem Zusatz „Spende“ im Verwendungstext der Überweisung hast du deutlich gemacht, dass du keinerlei Gegenleistung (max eine Spendenquittung) vom Verein haben möchtest.
Also: geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen

Und beim nächsten mal schlaf noch eine Nacht darüber bevor du das Geld wieder mit vollen Händen aus dem Fenster wirfst.

Grüße
miamei