Freiwillige Versicherte, unbezahlten Urlaub,

Hallo,

ich bin freiwillige Versicherte in der TK und habe im Dez. 2011 18 Tage (Kalendertage) unbezahlten Urlaub genommen. Vor dem Eintritt in den Urlaub habe ich extra bei der TK angerufen, um zu fragen, in welchem Ausmaß ich dann für den Beitrag aufkommen müsste. Die Mitarbeiterin hat mir keinerlei genaue Informationen gegeben, nur, dass dies nicht viel koste. Nun bin ich in den Urlaub gegangen. Gestern habe ich eine Rechnung von der TK bekommen und eine Zahlungsanforderung von knapp 400EUR!!
Ich fühle mich nicht ausreichend informiert und möchte fragen, wie es gesetzlich geregelt wird? Hätte ich die Möglichkeit, als freiwillige Versicherte den Versicherungsschutz für diesen Zeitraum zu kündigen?

Hallo,
den Versicherungsschutz für einen Zeitraum zu kündigen ist nicht möglich.
Es besteht Versicherungspflicht, auch für freiwillig gesetzlich Versicherte.Der Monatsbeitrag zur GKV beträgt bei freiwillig Versicherten etwa 593 € im Monat (AG- und AN- Anteil) + 74 € Pflegeversicherung (für Kinderlose 84 €).
Also zusammen ca. 667 € im Monat. Die 18 Tage würden dann etwa die 400 € ausmachen- das ist leider korrekt.

Beste Grüße

Avalon01

Hallo,

das wäre der Höchstbeitrag. Und für einen einkommenslosen Zeitraum nicht korrekt. (Oder gibt es Einkommen oder einen privat versicherten Ehegatten ?)

Ich denke, aber dass für diesen Zeitraum schlimmstenfalls der Mindestbeitrag von ca. 145 EUR, heruntergebrochen auf 18 Tage, also knapp 100 EUR hätte berechnet werden dürfen.

Zusätzlich zum Arbeitnehmerbeitrag für Dezember.

Viel Glück

Barmer

Hallo,
beim unbezahlten Urlaub von freiwillig Versicherten läuft der Beitrag in voller Höhe durch - für die Dauer des unbezahlten Urlaubs muss der Arbeitnehmer allerdings den Beitrag alleine zahlen.
Die Verminderung des Beitrages und die Fortführung der Pflichtversicherung im Urlaubszeitraum (bis zu einen Monat) gilt nur für kranken versicherungspflichtige Arbeitnehmer.
Gruss
Czauderna

Danke,

wieder was Überraschendes gelernt. (Habs jetzt auch woanders so gefunden.)

Aber wie wird das begründet ? Immerhin hat der Versicherte ja keinerlei Einkünfte… Aus § 240 SGB V kann ich das so direkt nicht ableiten.

Vielen Dank

Barmer

Hallo Barmer,
betrachte es mal so - der Beitrag für versicherungspflichtige wird
wird monatlich nach der tatsächlichen Höhe des monatlichen Entgelts berechnet und gezahlt - bei freiwillig Versicherten ist der monatliche Beitrag immer gleich aufgrund der Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze.
Was allerdings eine interessante Frage ist - und die kann ich so einfach auch nicht beantworten - was passiert, wenn allein durch den unbezahlten Urlaub der Status „versicherungsfrei“ nicht mehr zutrifft, also durch das Einkommens minus die Versicherungspflichtgrenze unterschritten wird ?
Gruss
Czauderna

Danke, wenn also der Betrieb für diesen Monat für die restlichen Tage Versicherungspflicht gemeldet hätte (und das hätte sicher erstmal keiner bezweifelt), würde sie für den unbezahlten Urlaub weniger zahlen ?

Wäre dann der unbezahlte Urlaub eine freiwillige Weiterversicherung zum Mindestbeitrag ?

Jedenfalls erscheint mir die Regel „versicherungsfreie AN zahlen immer den Höchstbeitrag, für die anderen gilt § 240“ schwer zu vermitteln.

Gruss

Barmer

Hallo Barmer,
ich schaue am Montag mal in meine Unterlagen - da kann ich dir auch näheres sagen. Bei Versicherungspflichtigen bleibt bis zur Dauer von einem Monat die Versicherungspflicht erhalten - das erzielte Teilarbeitsentgelt wird dann auf den gesamten Zeitraum berechnet.
Überschreitet der unbezahlte Urlaub die Monatsgrenze, dann endet mit Zeitpunkt der Entscheidung über die Überschreitung die Versicherungspflicht - von vornherein wird die Versicherungspflicht beendet, wenn da schon feststeht, dass der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat dauert. Für die freiwillige Versicherung in dieser Zeit gelten dann die 875,00 € als Mindestbemessungsgrundlage.
Gruß
Czauderna

Hallo Günter,

vielen Dank für die wertvollen Informationen. Ich habe jetzt verstanden, dass ich den Betrag von 657,12EUR immer zu leisten habe. Da ich aber im Dezember noch gearbeitet habe und über 200EUR AN bereits gezahlt habe, frage ich mich, warum ich fast 400EUR nachzahlen muss, und nicht 200EUR (sprich die Differenz von 657,12EUR minus bereits geleistete AN und AG)?

MfG

Hallo,
rechnen wir mal nach .
kv: 575,44 € und PV : 72,39 € (m. Kinder) = 647,83 €
81,68 € (o.Kinder) = 657,12 €

Monat wird mit 30 Tagen angesetzt, wenn er voll mit Beiträgen belegt wird - also, 12 Tage über Arbeitgeber und 18 Tage unbezahlter Urlaub.

Berechnung über Arbeitgeber : 657,12 : 30 x 18 = 262,85 € ( Aufteilung Arbeitgeber und Arbeitnehmer)

Berechnung unb. Urlaub : 657,12 :30 x 18 = 394,27 € (Beitrag muss vom Arbeitnehmer alleine gezahlt werden).

Gruss
Czauderna

Hallo Günter,

ich zweifele stark daran, ob es richtig ist, dass ich 394EUR+200EUR (geleisteter AN-Anteil für die restlichen 12 Tage)+200EUR (geleisteter AG-Anteil für die restlichen 12 Tage)=800EUR zahlen muss, wenn der Betrag von 657,12EUR doch ein Festbetrag ist. Meiner Meinung nach bekommt meine Krankenkasse die Differenz von ca. 200EUR (657,12EUR-200EUR-200EUR), mehr aber nicht!

MfG

Hallo,
du weißt schon, dass du für die 18 tage den Gesamtbeitrag zahlen musst,also incl. des " Arbeitgeberanteils" ??

Gruss
Czauderna

Ja, Klar.

Hallo BW_XL,

nach § 7 Absatz 3 SGB IV bleibt die Beschäftigung für maximal einen Monat unverändert bestehen.

Nach dem SGB V ist der freiwillig Versicherte alleine für seine komplette Beitragszahlung verantwortlich.

Er erhält unter bestimmten Voraussetzungen nach § 25…