Freiwillige Versicherung Beitragsbemessung

Hallo,

nachdem ich wegen der Versicherung meiner Frau einige sehr unterschiedliche Äußerungen bzgl. der Beitragsbemessung der freiwilligen GKV gehört habe, möchte ich hier die Frage an die Experten stellen:

Ich bin PKV versichert Einkommen ca. 50000 Euro Brutto/Jahr.
Meine Frau ist Beamtin auf Widerruf (12000 Brutto/Jahr) und ist momentan freiwillig GKV versichert.
Die TK und die AOK rechnet mir vor, daß neben ihrem Einkommen auch noch die Hälfte meines Einkommens dazugenommen wird (§240 Abs. 1 SGB V). Nachdem sie als Beamtin 100% der Beitrage zahlen muß wird sie doppelt bestraft (ca 420 Euro/Monat).

Wie sieht das mit dem Kündigungsrecht der freiwilligen GKV in eine andere GKV aus. Meine Frau war bis 11/2002 bei mir in der TK mitversichert und ist seit 12/2002 freiwillig versicher. (und ich privat) Muß sie die 18 Monate warten um zu wechseln? Offensichtlich verlangen nicht alle GKV’s die 50% meines Gehaltes mit.

Vielen Dank für fundierte Antworten

Hallo,
Traut sich denn keiner von den GKV-Experten Antwort zu geben?
Oder ist die Situation so peinlich für die GKV?

Matthias

Hallo,
also zunächst mal folgendes:
Es ist schon verwunderlich dass diese Kassen bei der Einstufung
dein Einkommen wissen wollen. Bei uns (DAK) wird das nur gemacht,
wenn der eine Ehegatte nicht erwerbstätig ist und GKV-versichert,
aber wir kommen wohl nicht in Frage (15,2%) ???.
Es gibt aber Kassen (Billig-Kasse) die reduzieren nicht auf 50%
der Beitragsbemessungsgrenze, sondern gehen keck auf 100%.
Was einen Wechsel innerhalb der GKV angeht - kein Problem
Kündigung (schriftlich) noch im September und deine Frau kann sich
ab dem 01.12.2003 eine neue Kasse suchen.
Raimund wird die PKV empfehlen (als Beamtin - auch gut)

Gruss

Günter Czauderna