Hallo,
nachdem ich wegen der Versicherung meiner Frau einige sehr unterschiedliche Äußerungen bzgl. der Beitragsbemessung der freiwilligen GKV gehört habe, möchte ich hier die Frage an die Experten stellen:
Ich bin PKV versichert Einkommen ca. 50000 Euro Brutto/Jahr.
Meine Frau ist Beamtin auf Widerruf (12000 Brutto/Jahr) und ist momentan freiwillig GKV versichert.
Die TK und die AOK rechnet mir vor, daß neben ihrem Einkommen auch noch die Hälfte meines Einkommens dazugenommen wird (§240 Abs. 1 SGB V). Nachdem sie als Beamtin 100% der Beitrage zahlen muß wird sie doppelt bestraft (ca 420 Euro/Monat).
Wie sieht das mit dem Kündigungsrecht der freiwilligen GKV in eine andere GKV aus. Meine Frau war bis 11/2002 bei mir in der TK mitversichert und ist seit 12/2002 freiwillig versicher. (und ich privat) Muß sie die 18 Monate warten um zu wechseln? Offensichtlich verlangen nicht alle GKV’s die 50% meines Gehaltes mit.
Vielen Dank für fundierte Antworten