Freiwillige Versicherung der Frau

Hallo,

wie ist das mit der freiwilligen Versicherung in der GKV und der erstattung des Arbeitgebers?

Bis jetzt war meine Frau Studentin und freiwillig versichert (zu alt für Studentenversicherung und ich bin in der PKV).
Mein AG hat dabei Ihren Anteil hälftig mitgetragen.
Jetzt ist meine Frau Beamtin auf Widerruf und kriegt keine PKV (siehe anderen Artikel), bleibt also freiwillig versichert, wobei mein Gehalt mitangerechnet wird. Muß mein AG ihren Anteil dann bis zur Bemessungsgrenze mittragen?

Klingt komisch, wäre aber vielleicht denkbar.

Matthias

hallo matkj
da Deine Frau ein eigenes einkommen hat, muss er sich nicht mehr beteiligen.
Aber das andere lässt mich nicht los.
Kannst Du mir noch mal genau die situation mailen?
Ich bin in einem Maklerforum in denen teilweise absolute Spitzenkräfte (bis hin zum Rechtsanwalt) beteiligt sind. Ich möchte das Thema noch einemal zur Diskussion stellen.
Natürlich nur, wenn du einverstanden bist.
Grüße
Raimund

vielleicht hilft Dir das weiter…
http://www.die-beamtenversorgung.de/home/aktuelles.php

Grüße
Raimund

Hallo Matthias,

was mich wundert: In welchem Zeitraum nach der Ernennung zur Beamtin auf Widerruf hat deine Frau denn den PKV Antrag gestellt und warum wurde er abgelehnt? Gesundheitliche Gründe (psychotherapeutische Behandlung war es, oder?)?

Gruß
Marco