Freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit - Selbstständig

Hallo zusammen,

ich habe mal ein paar Fragen zur freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit für Selbstständige:

Folgende Situation:
Person A hat sich 2010 selbstständig gemacht und hat sich von Anfang an freiwillig weiterversichert. Aktuell läuft der Betrieb nicht ganz so gut und A überlegt, wie es nun weiter gehen soll. Es besteht durchaus Grund zur Annahme, dass sich das Gewerbe wieder erholen wird. Nur aktuell wirft es zu wenig ab.

Meine Fragen:

1.) Kann A sich arbeitslos melden und das Gewerbe trotzdem weiterführen?
2.) Werden die Einnahmen dann mit dem Arbeitslosengeld verechnet oder wie läuft das?
3.) Wieviel Zeit kann vom Antrag bis zur Zahlung des Arbeitslosengeldes vergehen?

Danke

Hallo,

Meine Fragen:

1.) Kann A sich arbeitslos melden und das Gewerbe trotzdem
weiterführen?

ja, die Person müßte beachten: aus SGB III § 138 (3) Die Ausübung einer Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit, Tätigkeit als mithelfende Familienangehörige oder mithelfender Familienangehöriger (Erwerbstätigkeit) schließt die Beschäftigungslosigkeit nicht aus, wenn die Arbeits- oder Tätigkeitszeit (Arbeitszeit) weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst; gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer bleiben unberücksichtigt. Die Arbeitszeiten mehrerer Erwerbstätigkeiten werden zusammengerechnet.

2.) Werden die Einnahmen dann mit dem Arbeitslosengeld
verechnet oder wie läuft das?

Nachzulesen: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__155.html. Abs. 2 aber auch Abs. 1 Satz 2

3.) Wieviel Zeit kann vom Antrag bis zur Zahlung des
Arbeitslosengeldes vergehen?

Keine Ahnung. Hängt auch davon ab, wann man den Antrag abgibt und ob die Unterlagen vollständig sind.

Gruß
Otto

Hallo

2.) Werden die Einnahmen dann mit dem Arbeitslosengeld
verechnet oder wie läuft das?

Kleine Zusatzbemerkung:
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach der beruflichen Qualifikation des Arbeitnehmers.
Hochschulabschluss 1266,- Euro
Berufsausbildung 809,40 Euro (ost)

Für einen Ungelernten oder einen Facharbeiter im Osten kann der Unterschied zu Harz IV unter Umständen recht gering ausfallen.

MfG Frank