Hallo zusammen,
ich habe mal ein paar Fragen zur freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit für Selbstständige:
Folgende Situation:
Person A hat sich 2010 selbstständig gemacht und hat sich von Anfang an freiwillig weiterversichert. Aktuell läuft der Betrieb nicht ganz so gut und A überlegt, wie es nun weiter gehen soll. Es besteht durchaus Grund zur Annahme, dass sich das Gewerbe wieder erholen wird. Nur aktuell wirft es zu wenig ab.
Meine Fragen:
1.) Kann A sich arbeitslos melden und das Gewerbe trotzdem weiterführen?
2.) Werden die Einnahmen dann mit dem Arbeitslosengeld verechnet oder wie läuft das?
3.) Wieviel Zeit kann vom Antrag bis zur Zahlung des Arbeitslosengeldes vergehen?
Danke