ein Fotostudio möchte in den Ferien für 4-5 Tage einen Praktikanten einstellen. Muss er/sie angemeldet werden, wenn ja, wo und wie? Muss eine Entlohnung erfolgen?
Ich kenne nicht wenige Schüler, die solche Praktika gemacht haben. Sie haben meistens kein Geld dafür bekommen. Aber was muss ich als AG beachten?
Danke für die Antworten! (Und dass die erste „intelligente“ gelöscht wurde)…
Also es sind nur insgesamt 4-5 Tage und freiwillig, weil weder mit Schul(ausbildung) oder Studium oder sonstigem verbunden. Einfach nur Interesse, sich das mal anzuschauen.
Danke für die Links. Werde mir die mal anschauen.
Meist ist es halt so, dass man zu dem Begriff „Praktikum“ nur Angaben für ein länger dauerndes Arbeitsverhältnis findet.
Tut mir leid, dass ich so eine (hier wohl doofe) Frage stelle, aber für mich ist es einfach Neuland.
Ich melde ihn an, gut. Welcher Schlüssel? Pauschal Steuer?
Welcher Unterschied besteht dann zu einem Minijobber? Dann kann ich ihn ja gleich als Minijobber anmelden?
Irgendwie denke ich wohl falsch. Angenommen ich gehe dort hin, frage, ob ich mal nen Tag zuschauen kann, mache das und weil ich so ‚nett‘ bin, drückt mir die Frau nen 10er in die Hand, oder von mir aus 20,–. Und ich darf, wenn ich will, auch morgen nochmal kommen. Ist das dann Schwarzarbeit???