Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage. Ich bin jetzt 34 Jahre und habe über 3,5 Jahre versucht, mit meinem Freund ein Kind zu bekommen. Irgendwann wurde uns von der Kinderwunschklinik gesagt, dass es auf normalem Wege wohl nicht klappen wird. Daran und an anderen Dingen ist die Beziehung im Sommer letzten Jahres zerbrochen. Im Herbst habe ich einen jungen Mann kennengelernt, mich in ihn verliebt. Wir verstehen uns gut, auch wenn er meine Gefühle nicht erwidert. Wir sind auch ein paar mal im Bett gelandet, haben aus welchen Gründen auch immer, nicht verhütet (ich dachte ja eh, es klappt nicht - leide unter Thrombophilie und angeblich seien meine Eierstöcke verklebt). Jedenfalls bin ich nun in der 5. Woche schwanger - herzlichen Glückwunsch
Ich wollte immer ein Kind, aber nicht so. Nunja, er ist natürlich alles andere als begeistert, aber wir können noch vernünftig miteinander umgehen.
Ich möchte Ihn nun aber auch nicht dazu zwingen, den Unterhalt zahlen zu müssen. Falls ich das Kind behalte, werden wir auf das Geld nicht angewiesen sein. Besteht auch die Möglichkeit, sich keinen Titel beim Jugendamt zu holen, sondern auf freiwilliger Basis einen Unterhalt auszumachen?
Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe.
Und Entschuldigung für die lange Geschichte.
Hallo,
es ist Ihre Entscheidung, wie sie den Unterhalt regeln.
Das Jugendamt würde nur auf Ihren Wunsch tätig, oder wenn Sie für das Kind öffentliche Leistungen beantragen( z.B. Unterhaltsvorschuss).
Eine Vaterschaftsanerkennung sollten Sie aber auf jeden Fall beurkunden lassen, das geht kostenfrei beim Jugendamt/ Standesamt.
Die Wechselfälle des Lebens sollte man schon einkalkolieren, wenn die Vaterschaft geklärt ist, läßt sich im Bedarfsfall später leichter der Unterhalt realisieren( wenn Sie jetzt nur eine freiwillige Regelung anstreben).
Sie haben ja auch noch etwas Zeit um die weitere Entwicklung in der Beziehung zu testen.Auch über das gemeinsame Sorgerecht/ oder nicht/ sollten Sie sich informieren.
Mit Gruß
Hallo,
es gibt kein Gesetz, das zwingt, Jugendamtstitel einrichtet.
Das Kind hat zwar ein Recht auf Unterhalt und die Mutter kann nicht rechtskräftig auf den Unterhalt für das Kind verzichten, trotzdem geht es nach dem Motto: „wo kein Kläger, da kein Richter“.
Wenn Ihr Euch einig über die Unterhaltshöhe von 0 bis Millionen Euro seid, dann wird sich im Normalfall niemand einmischen.
Eine Ausnahme gibt es: Sobald wegen fehlendem Unterhalt staatliche Leistungen (frühere Sozialhilfe o. ä.) beantragt bzw. benötigt wird, rechnen die staatlichen Behörden so, als würde der Kindes- und auch Betreuungsunterhalt gezahlt werden.
Dann hat man die Möglichkeit: mit um die Unterhaltssumme gekürzten Beträge auskommen oder doch den Unterhalt einfordern.
Gruß