Ein Schüler befände sich bis Ende Juni in Schulausbildung,
trete jedoch erst Anfang August seinen Zivildienst an.
Der Schüler … habe in diesem Zeitraum ein Einkommen von ca. 630 €
monatlich, also läge er noch unter der Kindergeldgrenze.
…
Würde besagter Schüler nun im Juli einen Ferienjob annehmen,
und deutlich mehr Geld verdienen
könnte die Mutter im
Vorfeld bei der Familienkasse freiwillig auf das Kindergeld im
Juli verzichten, sodass für die Monate von Januar bis Juni
noch Kindergeldanspruch bestünde, da das Einkommen in diesen
Monaten unter der Grenze läge, oder ist dies nicht möglich?
ja ist möglich:
Wir gehen mal davon aus, dass der Schüler über 18 ist. Es ist zu vermuten, dass er eine Halbwaisenrente bekommt.
Wenn der Kindergeldkasse (Familienkasse) das Ende der Schulausbildung gemeldet wird, endet das Kindergeld mit Ende dieses Monats.
Wenn das nicht extra für den Juli beantragt wird, kommt keins.
Wenn kein KG gezahlt wird, kann in diesem Monat beliebig viel Geld verdient werden (natürlich werden daavon Steuer, RV und Krankenkasse abgezogen).
Kindergeld kann man auch nachträglich beantragen. Man kann also erst mal gucken, wieviele Einkünfte es in Januar bis Juni und wieviel es im Juli gab. Und dann rechnen.
Die Einkommensgrenze und die Webungskostenpauschale werden übrigens auf die KG-Zeit gezwölftellt.
Je nach Ergebnis wird dann noch KG für Juli beantragt.
Der Schüler … habe in diesem Zeitraum ein Einkommen von ca. 630 €
monatlich, also läge er noch unter der Kindergeldgrenze.
Es ist zu vermuten, dass er dann bald an die Grenze kommt.
Ausführlich: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php
(Dort gibt es auch eine Seite mit Zivi-Tipps.)
Gruß JK