Freiwilliger Verzicht auf Urlaubsgeld

Mitarbeiter verzichten freiwillig auf das arbeitsvertraglich vereinbarte Urlaubs- und Weihnachtsgeld, da das Unternehmen Verluste macht und sie dadurch ihre Arbeitsplätze sichern wollen. Das wurde auf 3 aufeinanderfolgende Jahre schriftlich vereinbart. Danach wurde stillschweigend weitere 5 Jahre verzichtet, aber ohne dies schriftlich zu dokumentieren. Nun muss das Unternehmen umstrukturieren und einige dieser Mitarbeiter kostet es den Job.

Können diese Mitarbeiter nun die nicht gezahlten Urlaubs- und Weihnachtsgelder nachfordern (max. 3 Jahre) oder war dieses „Stillhalten“ eine stillschweigende Einwilligung, so etwas wie eine „negative“ betriebliche Übung?

Schon mal Danke für nützliche Tipps.

Hallo

1.) Was wurde denn da drei Jahre lang im Wortlaut schriftlich vereinbart?

2.) Auf welcher Rechtsgrundlage wurde das Weihnachtsgeld überhaupt beansprucht? Tariflich bedingt? Arbeitsvertraglich bedingt? Freiwillig ohne arbeitsvertragliche Grundlage? Betriebsvereinbarung?

Gruß,
LeoLo

wie geschrieben, arbeitsvertraglich vereinbart.

Es wurde für das jeweilige Jahr verzichtet, bei dem schriftlichen Einverständnis.

Die darauffolgenden Jahre wurde weiterhin nicht gezahlt. Es gab aber keine erneuten schriftlichen Einverständnisse, aber auch keine Anspruchsmeldungen seitens der Mitarbeiter.

Jetzt sollen sie im Rahmen der Kündigungsschutzklage geltend gemacht werden. Ist das aussichtsreich oder muss man von einem stillschweigenden Einverständnis ausgehen.

Hallo,

wie geschrieben, arbeitsvertraglich vereinbart.

Hier wird es ggf. auf den Wortlaut im Arbeitsvertrag und auf diese schriftlichen Verzichtserklärungen ankommen. Es kann ja auch im Arbeitsvertrag ein Freiwilligkeitsvorbehalt bzw. Widerspruchsvorbehalt formuliert sein und der AG wollte mit diesen schriftlichen Dingern nur sicherstellen, dass aus seinen bisherigen (mindestens dreimaligen vorbehaltlosen) Zahlungen kein dauerhafter Anspruch wird.

Es wurde für das jeweilige Jahr verzichtet, bei dem schriftlichen Einverständnis.
Jetzt sollen sie im Rahmen der Kündigungsschutzklage geltend gemacht werden. Ist das aussichtsreich oder muss man von einem stillschweigenden Einverständnis ausgehen.

Hier könnte anhand des AV und der „Verzichtserklärungen“ eine erste rechtliche Beratung bei der Gewerkschaft bzw. über einen Anwalt Aufklärung verschaffen.
Häufig kommt es einfach auf die Formulierungen an, und dabei auch nicht nur die, wo es um das Weihnachtsgeld geht. Und wenn diese unklar erscheinen auch noch ein bißchen auf das Glück, ob das Gericht sowas im Zweifelsfall ebenfalls als unklar ansieht, womit dies dann zu Lasten des AG zu werten wäre.

Grüße