meine Arbeitskollegin wurde für das „Ehrenamt“ Wahlhelfer im Januar auserkoren. Nun würde ich gerne wissen nach welchen Auswahlkriterien dieses stattfindet. Total willkürlich, oder muss man einen gewissen Bildunggrad und Alter vorweisen?
meine Arbeitskollegin wurde für das „Ehrenamt“ Wahlhelfer im
Januar auserkoren. Nun würde ich gerne wissen nach welchen
Auswahlkriterien dieses stattfindet. Total willkürlich, oder
muss man einen gewissen Bildunggrad und Alter vorweisen?
Das kommt auf das Bundesland/die Stadt/… an. Bei einer Stadt kann man sich auf eine Ausschreibung in der Zeitung hin melden (und wird dann bei den nächsten Malen wieder angeschrieben) oder man wird ganz einfach dienstverpflichtet.
oder
muss man einen gewissen Bildunggrad und Alter vorweisen?
Volljährig und im Besitz der geistigen Kräfte muss man natürlich auch sein.
Und so schwer ist die Tätigkeit nicht, dass es einen besonderen Bildungsgrads bedarf.
Ja gut, aber wenn man dienstverpflichtet wird, wie wird man da ausgewählt? Geht da einer mit dem Finger-Blindflug-Prinzip durchs Einwohnerverzeichnis? Ist es egal obs der Hartz IV Alkoholiker oder Prof. Dr. Sowieso ist?
Ich habe meine Frage glaube ich auch ein wenig unverständlich gestellt.
Diese Arbeitskollegin von der ich sprach hat sich nicht freiwillig gemeldet, sondern wurde verpflichtet. Wie kam man nun auf sie?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
M.L. hat schon hingewiesen, dass man volljährig sein muss.
Ein weiteres Kriterium ist meist eine Partei, die gewisse Mitglieder vorschlägt. Werden keine Parteimitglieder benannt, kann die Verwaltung natürlich aus dem Wahlverzeichnis auch Wähler verpflichten. Ablehnen kann ein bestellter Wahlhelfer nur unter ganz gewissen Begründungen.
Gruss Günter
meine Arbeitskollegin wurde für das „Ehrenamt“ Wahlhelfer im
Januar auserkoren. Nun würde ich gerne wissen nach welchen
Auswahlkriterien dieses stattfindet. Total willkürlich, oder
muss man einen gewissen Bildunggrad und Alter vorweisen?
M.L. hat schon hingewiesen, dass man volljährig sein muss.
Ein weiteres Kriterium ist meist eine Partei, die gewisse
Mitglieder vorschlägt.
Hi
So ganz kann ich das nicht unterschreiben.
Die Parteien werden gebeten, Wahlhelfer zu benennen - ein Auswahlkriterium ist das jedoch nicht. (Parteien werden sicher nicht ohne vorherige Rücksprache jemanden benennen).
Selbstverständlich greift die Wahlbehörde lieber auf Leute zurück, die sich selbst gemeldet haben oder durch eine Partei benannt worden sind, als sich den ganzen Ärger mit den gegen den Willen berufenen anzutun.