Freiwilliges Abfindungsprogramm - Höhe ok?

Hallo,

ein Unternehmen bietet seinen Mitarbeitern o. g. an.

Das wie folgt aussieht:

13000 Sockel

  • 1,3 x Brutto x Betriebszugehörigkeit in Jahren
  • 6300 für schwerbehinderte Mitarbeiter
  • 6300 pro unterhaltsberechtigtem Kind

Was ist von dieser Abfindungshöhe zu halten? Ist das Standard oder eher wenig oder eher viel?

Wie viel mehr ist evtl. in einem arbeitsrechtlichen Verfahren an Abfindung herauszuholen, wenn man sich nicht freiwillig meldet und man nach Fristablauf dieses Programms gekündigt wird, besonders wenn man schwerbehindert ist und ein unterhaltsberechtigtes Kind hat?

Ich bedanke mich recht herzlich bereits vorab für eure Antworten.

Danke.

LG

gronata

Moin auch,

für einen CEO ist das Angebot lächerlich, für den Menschen, der nur den Hof fegt, ist es beachtlich. Tu mal Butter bei die Fische.

Ralph

Diese Abfindungsprogramm gilt für alle im Unternehmen angestellte Mitarbeiter, ob Fließbandarbeiter, Abteilungsleiter …

Diese Abfindungsprogramm gilt für alle im Unternehmen
angestellte Mitarbeiter, ob Fließbandarbeiter,
Abteilungsleiter …

dir sollte klar sein, dass das gesetz keinen anspruch auf abfindung vorsieht.

ob man die abfindung in anspruch nimmt, ist immer das ergebnis einer gesamtabwägung. es ist unklar, ob die kündigung droht bzw. ob diese unwirksam wäre. es ist weiter unklar, ob man besser stünde, wenn die kündigung unwirksam wäre, ob man die risiken/unannehmlichkeiten eines prozesses in kauf nehmen möchte etc.
und wie bereits gefragt wurde, kommt es natürlich auf das bisherige einkommen an, ob diese abfindung lohnenswert ist. denn der fließbandarbeiter freut sich (vielleicht), der abteilungsleiter ist unzufrieden (vielleicht)…

wenn man also nicht gewillt ist, mehr angaben in einem öffentlichen forum zu geben, dann sollte man entweder einen FA für arbeitsrecht aufsuchen oder sich damit „abfinden“.

Hallo auch,

ein Unternehmen bietet seinen Mitarbeitern o. g. an.

Das wie folgt aussieht:

13000 Sockel

  • 1,3 x Brutto x Betriebszugehörigkeit in Jahren
  • 6300 für schwerbehinderte Mitarbeiter
  • 6300 pro unterhaltsberechtigtem Kind

ok… du bist 25, hast 1 Kind und bist schwerbehindert und arbeitest seit 8 Jahren bei der Firma…und dein Monatsbrutto beträgt 3000,-€…

macht 56.800,-€ Abfindung…

gehst du vors AG…kommen mit 99% Wahrscheinlichkeit eine Abfindung von 1/2Monatsgehalt mal deiner Betreibszugehörigkeit raus…also ca.12.000€

bei einenm „Gentlemen-Agreement“ liegen wir bei 1 Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit…macht dann 24.000€…

Was ist von dieser Abfindungshöhe zu halten? Ist das Standard
oder eher wenig oder eher viel?

kommt auf dein Alter und deinen Beruf an…als „Spezialist“ der Freitag kündigt und Montag wieder bei einer anderen Firma anfängt ist es eigentlich völligt egal…nimm es mit und gut…

Wie viel mehr ist evtl. in einem arbeitsrechtlichen Verfahren
an Abfindung herauszuholen, wenn man sich nicht freiwillig
meldet und man nach Fristablauf dieses Programms gekündigt
wird, besonders wenn man schwerbehindert ist und ein
unterhaltsberechtigtes Kind hat?

mehr als im „Sozialplan“ vereinbart bekommst du nicht…im Gegenteil
such dir einen neuen Job und nimm das Geschenk an!

Gruß Angus
…der das schon zweimal durchgezogen hat…

Das wie folgt aussieht:

13000 Sockel

  • 1,3 x Brutto x Betriebszugehörigkeit in Jahren
  • 6300 für schwerbehinderte Mitarbeiter
  • 6300 pro unterhaltsberechtigtem Kind

ok… du bist 25, …:arbeitest seit 8 Jahren bei der Firma…und dein Monatsbrutto
beträgt 3000,-€…

wo steht das alles ? bist du hellseher ?

gehst du vors AG…kommen mit 99% Wahrscheinlichkeit eine
Abfindung von 1/2Monatsgehalt mal deiner Betreibszugehörigkeit
raus…also ca.12.000€

was ist das für eine lächerlicher statistik und absurde berechnung… denkst du dir das in deiner freizeit aus ? die höhe der abfindung ist reine verhandlungssache, es gibt keinen gesetzlichen anspruch auf abfindung. falls du dich auf § 1a kschg berufst, dann solltest du die vorschrift lesen…

bei einenm „Gentlemen-Agreement“ liegen wir bei 1 Monatsgehalt
pro Jahr Betriebszugehörigkeit…macht dann 24.000€…

quatsch… verhandlungssache (s.o.)

Gruß Angus
…der das schon zweimal durchgezogen hat…

wow, dann bist du ja schon ein echter „profi“…

Hallo,

angenommen jemand würde bei einer Firma arbeiten die vor kurzem erst die Belegschaft aus betrieblichen Gründen gewaltig reduziert hat, dann könnte der Jemand erzählen, dass es in dieser Firma folgendermaßen aussah:

Als Abfindung beim Wechsel in eine Auffanggesellschaft zum nächsten Ersten wurde pro Betriebszugehörigkeit 0,65 x Bruttogehalt als Abfindung bezahlt.

Wer nicht in die Auffanggesellschaft wollte und auf seine Kündigungsfrist pochte, dem wurde pro Jahr Betriebszugehörigkeit 0,4 x Bruttogehalt als Abfindung bezahlt.

Keine Zuschläge für Kinder, Behinderungen, o.Ä.

Keine rechtliche Antwort, nur so als Vergleich…

Grüße,
Tinchen

ich hab als BR Vorsitzender 2 mal selbst Sozialpläne verhandelt, war auf ettlichen Güteverhandlungen beim Arbeitsgericht München und Bad Kreuznach und hatte auf einigen Schulungen mit einigen anderen BR auch zu diesem Thema regen Austausch.

Die angebotenen Zahlen siedeln sich eher im oberen Drittel der Machbarkeiten an, bei den Arbeitsgerichten gab es bei weitem weniger (1,0 war da schon eher hoch ausgehandelt).

Also wenn man absehbar wieder eine Anstellung bekommt, würde ich bei so einem Angebot nicht allzulang nachdenken.

gibts denn einen Betriebsrat ? Der kann natürlich auf die freiwillig angebotene Basis dann im Falle von einer Sozialplanverhandlung aufbauen…und möglicherweise etwas mehr aushandeln…

Er schreibt einfach Erfahrungswerte (auch gerichtlicher Art) aus dem realen Leben.
Aber hmmm … er kann ja auch korrekte deutsche Rechtschreibung.
Ich kenne das ebenso, meine Abfindung war nach Verhandlung netto 250.000. Kollegen vor dem Arbeitsgericht bekamen dann nach der vorgenannten Standard-Berechnung.

Zu deiner Qualifikation siehe auch
http://www.spiegel.de/schulspiegel/physiklehrer-fael…

Wenn jemand sich schlampig, aus Faulheit oder sogar Rücksichtslosigkeit nur in radikaler Kleinschreibung ausdrückt, was soll man dann fachlich von ihm halten?
Genau, nichts.
Extra ohne Gruß

dann haben wir hier ja schon zwei experten, respekt !

Zu deiner Qualifikation siehe auch
http://www.spiegel.de/schulspiegel/physiklehrer-fael…

ich habe meine beiden examina mit prädikat bestanden… also was willst du mir sagen ?

Wenn jemand sich schlampig, aus Faulheit oder sogar
Rücksichtslosigkeit nur in radikaler Kleinschreibung
ausdrückt, was soll man dann fachlich von ihm halten?

das fachliche wissen hängt deiner meinung nach davon ab, ob man in einem öffentlichen forum groß oder klein schreibt ? vielleicht solltest du weniger spiegel lesen und erst einmal darüber nachdenken, bevor du so etwas schreibst…

und noch einmal für die etwas langsamen (insbes. für dich):
eine abfindungsvereinbarung unterliegt der vereinbarung der parteien und ist daher vom verhandlungsgeschick abhängig. eine „standard-berechnung“ gibt es nicht. wer so etwas behauptet, hat in einem experten-forum nichts zu suchen. im übrigen war hier noch nicht von einer einigung vor gericht (vgl. §§ 9f. kschg) die rede.
in einigen vereinbarungen findet man hinsichtlich der berechnung einen hinweis auf § 1a kschg. wenn beide parteien darin übereinstimmen, besteht auch kein problem. aber -noch einmal- beide parteien müssen mit der art der berechnung einverstanden sein.

vielleicht hast jetzt langsam kapiert, dass nicht deine eigenen erfahrungen eine rolle spielen, sondern eine grundsätzliche betrachtung des problems erforderlich ist (wenn man nichts näheres zum einzelfall weiß)…

p.s. ein grund, warum ich klein schreibe, ist, dass ich mit den antworten auf schwachsinnige beiträge wie deinem nicht meine zeit verschwenden will und mich sowieso auf das nötigste beschränke…
(dass du vom dichter stefan george jemals etwas gehört hast, setze ich bei dir als spiegel-leser gar nicht erst voraus…)