Freiwilliges Mitglied in der gesetzl. Krankenvers

Hallo zusammen,

ein Rentner ist freiwillig GKV versichert.
Er bekommt jetzt eine kleine Lebensvers. ausbezahlt.
Ein Bekannter sagte ihm zur Beitragsberechnung folgendes:

Eine LV ist grundsätzlich beitragspflichtig u. wird auf 120 Mon. verteilt.
Wenn dies allerdings weniger als ca. 350,00 € ergibt, bleibt die LV beitragsfrei.

Beispiel:
LV 15.000 € : 120 Mon. = 125,00 €, also unter 350,00 € u. damit beitragsfrei.

Ist dies so richtig?

Danke

Hallo,
das ist falsch! Bisher gilt das nur für Einmalsauszahlungen aus LVn, die im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung getätigt worden sind!
Auch hier gibt es Ausnahmen. Sollten die (anderen) Einkünfte schon die BBG erreicht haben oder man ist PKV-versichert, wirkt sich dies nicht aus!

Gruß cooler

Hallo cooler,

auch die abgefundene private LV ist in diesem Falle beitragspflichtig in der GKV.

Die Regelung, die du meinst, betrifft Versicherungspflichtige. Dort sind als Versorgungsbezüge nur die Abfindungen aus der betrieblichen Altersversorgung zu berücksichtigen.

Hier ist der Betreffende aber freiwilliges Mitglied in der GKV. Dann gelten als beitragspflichtige Einnahmen alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können.

Die Berücksichtigung einer solchen LV-Abgeltung ergibt sich aus § 5 Absatz 4 der Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Berechnung der Beiträge für freiwillige Mitglieder. Von einem Freibetrag steht dort allerdings nichts.
http://www.versicherungswissen.org/KV/Beitrag-freiwi…

Gruß Woko

Hallo Woko,

Hallo cooler,

auch die abgefundene private LV ist in diesem Falle
beitragspflichtig in der GKV.
Hier ist der Betreffende aber freiwilliges Mitglied in der
GKV. Dann gelten als beitragspflichtige Einnahmen alle
Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt
verbraucht werden oder verbraucht werden können.

ja, ja, schön, schön, ich kenne die Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes (demnach müsste man sogar für 2 Laib Brot oder einen geschenkten gebrauchten Fernseher einen umgerechneten Beitrag zahlen). Es ist aber KEIN Gesetz und wird NICHT praktiziert!
Grundsätze eines GKV-Spitzenverbandes muss kein Bürger wissen, ein Gesetz schon!
Was glaubst du, was passieren würde, wenn dies Gesetz werden würde? Die tun gut daran, dies in den Grundsätzen unter der Decke zu halten. Damit können sie immer noch hoffen, dass ein Rentner aus Versehen oder aus Dummheit dies angibt!

Gruß cooler

Hallo Cooler,

dein Recht auf diese Meinung steht dir zu, auch wenn ich sie nicht teile. Die Grundsätze gelten erst seit diesem Jahr und haben die unterschiedlichsten Satzungsregelungen der KK abgelöst und werden nun langsam umgesetzt. Es ist zwar kein Gesetz, aber aufgrund der Ermächtigungsnorm des § 240,1 SGB V wirken sie für die KK wie eine Satzungsnorm. Kein KK-Vorstand riskiert wegen der Nichtbeachtung in Regreß genommen zu werden.

Gruß Woko