Hallo an alle Experten,
ich befinde mich zurzeit im 4. Semester des Studiums an einer Berliner Hochschule, und werde voraussichtlich ab dem 1. März ein Praktikum anfangen. Das Praktikum ist freiwillig und soll 5 Monate dauern, hat aber nichts mit dem Studium zu tun. Ich arbeite zurzeit als studentliche Aushilfskraft und bleibe dabei immer unter 20 Stunden die Woche. Bezahle meine studentische Versicherung jeden Monat und habe eigentlich, fast keine Abzüge( nur Rentenversicherung). Die Praktikumsstelle bietet mir 480 Euro Brutto an. Nun meine Frage: Wenn ich jetzt das Praktikum anfange, was wird mir da alles abgezogen? Ich werde dementsprechend eine 40 Stunden Woche haben und das 5 Monate lang. Nebenbei wollte ich noch bei meiner jetzigen Arbeitsstelle bleiben und nur 10 Stunden die Woche arbeiten damit ich unter 400 Euro bleibe. Ich habe heute Morgen einige Institutionen angerufen, doch die konnten mir nicht weiterhelfen, entweder bin ich zu blöd oder die zu unfreundlich. Verliere ich dann mein Studentenstatus? Kann ich Urlaubssemester nehmen und dann über 20 Stunden kommen? Macht das ein Unterschied ob ich im Urlaubssemester bin oder nicht? Welche Steuern muss ich abgeben bzw angeben? Ich bin echt ein Newbie was das Thema Steuern anbelangt.
Danke im Voraus
Donnie
Hallo,
Du bist dann Sozialversicherungstechnisch keine Studenten mehr.
Das heißt Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung wird abgeführt.
Steuern sollten nicht anfallen.
Ob Du eine Urlaubssemester nimmst oder nicht ist egal sobald Du über 20 Stunden arbeitest fällst du aus deinem Studentendasein raus.
LG Martina
Hallo Donnie,
wenn Du 480 Euro brutto verdienst bleiben Dir ( Steuerklasse 1 ) 414 netto.
Abzüge hast Du für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, so dass eben diese 414 Euro netto raus kommen.
Dieser Job ist ein sog. „Midijob“, dort bist Du Renten- und krankenversichert.
Der zweite Job wäre ein Minijob. Midi und Minijob nebeneinander sind möglich.
Mit dem Studentenstatus kenne ich mich leider nicht aus, allerdings habe ich mal von einem Studenten gehört, dass er ab einem Gesamtbrutto von 1000 Euro seinen Status zwar verloren hat, aber trotzdem eingeschrieben blieb. Das nennt man dann wohl „Scheinfrei“.
Grüße und viel Erfolg
Reinhard
Hallo Donnie,
sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen
Gruß Franzi
Hi,
also meiner Ansicht nach solltest du ein Urlaubssemester nehmen, ob die unbedingt nötig ist weiss ich aber auch nicht.
Normalerweise gibt es bei einer Praktiukum-Stelle keine Abzüge, du musst am Jahresende dann halt einen Jahreslohnsteuerausgleich machen, wenn du dann insgesamt unter dem Freibetrag bist, wird auch später nichts weiter abgezogen.
Grüsse
Hallo Donnie!
Das ist ein kompliziertes Thema. Man muss hier unterscheiden zwischen Steuerrecht und Solzialversicherungsrecht.
Das Steuerrecht ist ausnahmsweise ganz einfach. Es gibt keinen Studenten-Sonderstatus, es gibt im Einkommensteuerrecht nur Menschen, ganz egal ob Student, Rentner oder Einkommensmilionär.
Jeder Mensch darf in Deutschland im Laufe eines Kalenderjahres 8.004€ verdienen ohne dass er Steuer zahlen muss. Da es im Falle einer Arbeitnehmertätigkeit noch einen Werbungskostenpauschbetrag gibt sind es in der Summe bei einem Arbeitnehmer sogar 9004€.
Nicht dazu zählt das Einkommen aus einem Minijob, weil hierfür der Arbeitgeber pauschale Abgaben bezahlt, das ist also immer steuerfrei. Also kann man 9004€+4800€ Minijob verdienen.
Wenn sich der Verdienst ungleich auf die Monate verteilt, also in einem Monat ganz viel und in anderen wenig oder gar nichts kann es sein, dass vom Lohn Lohnsteuer einbehalten wird (in den guten Monaten). Diese bekommt man aber vollständig zurück wenn man im nächsten Jahr eine Einkommensteuererklärung abgibt und insgesamt unter den oben genannten Freibeträgen ist.
So, das war das steuerliche.
Das sozialversicherungsrechtliche ist für Dich das eigentlich relevantere. Da das sehr umfangreich ist und ich da auch nicht so 100% firm bin hänge ich Dir mal ein Informationsblatt von der TK an:
https://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/1553…
Wenn Du damit nicht klar kommst oder einfach nur noch ein bischen Hilfe benötigst postest Du Deine Frage anonymisiert einfach in das Versicherungsbrett im Forum. Dort sind einige wirklich fitte Sozialversicherungsleute unterwegs.
Die Sozialversicherungsregelungen für Studenten wurden in den letzten 5 Jahren jährlich geändert, deswegen blicken da nur Profis wirklich 100% durch.
Gruß
derschwede77
Hallo,
leider kann ich dazu gar nichts sagen. Gibt es nicht beim StuRa eine Stelle, die diese Fragen beantworten kann? Es ist zu speziell.
MfG Lise
Lieber Donnie,
ich kann Dir nur vom Grundsatz aus antworten:
Ein Job unter 400,00 € ist ein sogenannter Mini-Job und wird vom Arbeitgeber pauschal versteuert, er ist außerdem nicht sozialversicherungspflichtig.
Bei 2 Mini-Jobs müssen diese zusammengerechnet werden. Ohne Lohnsteuerkarte muss der Arbeitgeber eine Pauschale Steuer- und Sozialversicherungsbeitrag für Sie leisten.
Weitere Details bitte erfragen Sie unter folgender Hotline:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Freundliche Grüße
Lambert M: Schroedter