im Bekanntenkreis ist eine Frage aufgekommen. Einmal handelt es sich um ein FSJ, einander mal um BFD, in beiden Fällen müssen die Kandidaten eine Erklärung unterschreiben, dass sie einen Monat vor Antritt des Dienstes keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben oder aufnehmen, weshalb?
Beide Tätigkeiten sind nun nicht gerade übig bezahlt, weshalb darf man sich nicht noch ein kleines Polster ansparen?
Trotzdem wird nicht erklärt welchen Sinn es macht, dass einem Schüler „verboten“ wird sich etwas Geld in der Zeit bis zum Dienstantritt zu verdienen. Es könnte auch Schüler davon abhalten solche Dienste aufzunehmen.
Natürlich könnte es auch passieren, das der - mehr oder weniger - gut bezahlte Job der richtige ist und der freiwillige Dienst nicht angetreten wird.
Es hat mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld und mit dessen Höhe zu tun, sowie mit dem Beitrag, der gezahlt wird. Wenn sie vorher eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hatten, dann muss im FSJ oder BFD nach Maßgabe der monatlichen Bezugsgröße (die in diesem Jahr z. B. 3.115 Euro beträgt!) der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden, was sicherlich die Träger der Einrichtungen, die FSJ oder BFD anbieten, nicht leisten können und wollen.
Das ist genau der Punkt. Kann schließlich nicht angehen, dass dieser Sklavenjob, zu dem die Teilnehmer noch Geld mitbringen müssen, am Ende den Anbieter tatsächlich was kostet…