Freiwilliges Weihnachtsgeld

Hallo

Ich habe hier schon einiges zum Thema Weihnachtsgeld gelesen und gegoogelt, aber mir ist immer noch nicht so einiges klar.
Vielleicht kann es mir jemand anhand des folgenden Beispiele die aktuelle Rechtslage erklären.

Also, angenommen, AN ist seit 10 Jahren in demselben Betrieb beschäftigt und erhält seitdem 300,00€ Weihnachtsgeld in Bar.
Er muss keine Quittung oder sontiges unterschreiben.
Nun wurde er mitte Dezember für fast 4 Monate arbeitsunfähig.
Da das Weihnachtsgeld bar ausbezahlt wird, war er bei der Auszahlung kurz vor Weihnachten nicht anwesend.
Als er nach der Arbeitsunfähigkeit wieder arbeitet, spricht er den Ag auf das Weihnachtsgeld an.
Dieser meinte, er könne ihm keines auszahlen, da er es den anderen Mitarbeitern nur gegeben hätten, da sie durch seine Arbeitsunfähigkeit keinen Freizeitausgleich hatten.
Jedoch mal angenommen, das die Firma (3 Festangestellte + Geschäftsführer+ 1 Person in der Buchhaltung) zB zur Weihnachtszeit generell nie Freizeitausgleich bekommen wegen des erhöhten Arbeitsaufkommens.

Einen Arbeitsvertrag gibt es nicht.

Kann mir jemand sagen, wie sich ein Angestellter in dieser Situation verhalten sollte und wie die Rechtslage dazu aussieht?

Ich bedanke mich im Vorraus

Hallo Jenny,

wenn vom Arbeitgeber nicht jedes Jahr ausdrücklich darauf hingewiesen wird, das die Zahlung eine „freiwillige und jeder Zeit widerrufbare“ ist, nennt man das nach 3 Jahren ‚Betriebliche Übung‘

http://www.bernhard-stiedl.de/uebung.htm#Betrieblich…

Ansonsten einfach mal nach ‚Betriebliche Übung‘ bei Google suchen, da gibt es zahlreiche Seiten.

LG
Jörg

Ja das hatte ich auch schon herausgefunden.
Mir geht es einfach nur darum, wie man sich in so einem Fall dem Ag gegenüber verhalten sollte.
Angenommen der AN will eh in absehbarer Zeit kündigen und einen neuen Job suchen, ist es dann ratsam, das Gespräch mit dem Ag suchen, ihn auf die Rechtslage aufmerksam machen und bei Mißerfolg zum Anwalt zu gehen?
Klar wäre dann eine miese Stimmung garantiert, aber mal angenommen die herrscht sowieso schon…
Mir geht es auch darum, wenn das zB ein Kleinbetrieb ist (weniger als 10 Angestellte) wo das mit den Kündigungen anderst läuft und man deswegen gekündigt werden kann.
In meinem Beispiel ist der AN der am längsten bei der Firma beschäftigt ist, sagen wir mal Anfang 30 mit Kind…
Kann der AN dann „einfach so“ gekündigt werden?

Dazu kommt, dass das Geld ja immer Bar ausbezahlt wurde ohne jegliche Quittungen…Wer muss dann bei einem Rechtsstreit was beweisen?

Vielen Dank

LG Jenny

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]