hallo zusammen
folgende frage:
Mittwochnachmittag praxis geschlossen…trotzdem wird Mittwochnachmittags Patient einbestellt? Ist man verpflichtet arbeiten zu gehen?
hallo zusammen
folgende frage:
Mittwochnachmittag praxis geschlossen…trotzdem wird Mittwochnachmittags Patient einbestellt? Ist man verpflichtet arbeiten zu gehen?
Hi!
Kommt darauf an, was vereinbart ist!
Im Zweifel tendiere ich eher zu einem JA als zu einem NEIN - kommt aber drauf an.
LG
Guido
Nein es wurde nichts vereinbart-abgesehen davon wurde noch nicht mal gefragt ob
man an dem Tag Zeit hat oder nicht…
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Hallo ,
hier sollte eigentlich der Arbeitsvertrag etwas dazu aussagen.
Entweder es ist geregelt dass diese Zeit als Frei gilt oder nicht.
Sofern nichts geregelt ist sollte man mit Arbeitgeber solche Positionen die rechtsunsicher sind abklären um eben Rechtssicherheit für die Zukunft zu schaffen.
Gruß
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Nein es wurde nichts vereinbart-abgesehen davon wurde noch
nicht mal gefragt ob
man an dem Tag Zeit hat oder nicht…
Na wie sind denn in der Regel die Arbeitszeiten aufgeteilt? Oder gibts sowas wie Arbeit auf Abruf?
Ohne Hintergrundinfos wird nirgendwo jemand in der Lage sein, deine Fragen zu beantworten. Und bei dir fließen (nicht nur in diesem thread) die Infos kleckerweise und nur auf Nachfrage. Da verliert man als Antworter schnell die Lust zum Antworten.
MfG
sorry, natürlich steht im Vertrag die Arbeitszeiten! also auch der Mittwochnachmittag ist frei… dann ist man doch nicht verpflichtet zu arbeiten oder?
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sorry, natürlich steht im Vertrag die Arbeitszeiten! also auch
der Mittwochnachmittag ist frei… dann ist man doch nicht
verpflichtet zu arbeiten oder?
Zitat aus einem anderen deiner threads: „Als Vergütung für die auf Anweisung des Arbeitgebers geleisteten Überstunden kann individualvertraglich durch besondere Vereinbarung festgelegt werden, dass die geleisteten Überstunden entweder durch Freizeit oder durch Entgeld zu einem festgelegten Stundensatz abgeholt werde.“
… lässt vermuten, dass es eine Vereinbarung zu Überstunden gibt, die hier keiner kennt, weswegen man die Frage nach der Verpflichtung, ob am Mitwochnachmittag nun gearbeitet werden muss, [noch] nicht beantwortet werden kann.