Freizeit von der steuer absetzen

Hallo!

Man kann ja Ferienfreizeiten von der Steuer absetzen. Weiß jemand, wie man das in Elster eintragen müsste?

Jemand war auf Grund seiner Tätigkeit als Erzieher mit seiner Gruppe für 5 Tage in Freizeit und somit 5 Tage lang von seinem Wohnort entfernt (jeweils 24 Stunden). Nehmen wir weiter an, Kosten wären keine angefallen, da die Freizeit vom Arbeitgeber bezahlt wurde. Wichtig wäre nur, dass der Arbeitnehmer 24 Stunden x 5 Tage von daheim abwesend war.

Wie müsste man sowas dann in Elster eingeben?

Nehmen wir mal folgende Eckdaten dazu an:

Zeitraum: 5 Tage
Entfernung (Wohnort Freizeitort): 253km
Kosten trug der Arbeitgeber (Haus, Verpflegung…)

Kann da jemand helfen?

Gruß,

Lex

Mmhh…
…sorry, aber ich kanns mir nicht verkneifen:

Sind das nicht eher 2 Tage mit über 14 Stunden (An- und Abreisetag) und 3 Tage mit 24 Stunden?

LG
S_E

Es würde aber eine Bescheinigung vorliegen, die erklärt, dass man die volle Zeit 24 Stunden weg war.

Wie würde man das in Elster eintragen, wenn eine solche Bescheinigung vorliegen würde und man den Hinweis bekommen hätte, mit der Bescheinigung die Dauer geltend machen zu können?

Wir wollen mal eins nicht vergessen:
Wenn die Tätigkeit mit Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zusammenhing (du sprachst vom Arbeitgeber), dann sind natürlich auch die Einnahmen anzugeben. Wenn die pauschal versteuert wurden, sind auch die damit in Zusammenhang angefallenen Werbungskosten irrelevant.
Wenn die Einnahmen überhaupt nicht versteuert wurden, weil sie vielleicht als sog. „Übungsleiterpauschale“ steuerfrei sind (§ 3 Nr. 26 Satz 1 EStG), sind auch die im Zusammenhang damit angefallenen Werbungskosten nicht absetzbar (§ 3 Nr. 26 Satz 2 EStG).

Mit der Antwort kann ich absolut nix anfangen; schon allein vom Verständnis her.

Auf der Bescheinigung steht:

„Hiermit bescheinigen wir unserem Mitarbeiter XY, dass er in der Zeit vom … bis … in unserem Auftrag zur Betreuung der in unserer Einrichtung untergebrachten Kinder jeweis 24 Stunden von zu Hause weg war. Die Durchführung dieser Freizeit wurde von unserer Einrichtung bezuschusst“

Diese Freizeit wurde also nur mit Stunden vergütet, d.h. diese Stunden und das somit erhaltene Gehalt ist auf der Jahreserklärung schon enthalten. Für 24 Stunden Abwesenheit wurden 12,75 Stunden bezahlt…

Auf der Bescheinigung steht:

„Hiermit bescheinigen wir unserem Mitarbeiter XY, dass er in
der Zeit vom … bis … in unserem Auftrag zur Betreuung der
in unserer Einrichtung untergebrachten Kinder jeweis 24
Stunden von zu Hause weg war. Die Durchführung dieser Freizeit
wurde von unserer Einrichtung bezuschusst“

Hallo,
also wenn ich es richtig verstanden habe, war in diesem Fall der Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber auf einer Dienstreise. Der Arbeitgeber hat alle Kosten erstattet, allerdings nicht die „Spesen“ für die Abwesenheit von zu Hause?
Diese Spesen kann man über Anlage N - Werbungskosten - Auswärtstätigkeit (ich glaube, Seite 2) angeben. (Verpflegungsmehraufwendungen). Dort wird abgefragt, wie viele Stunden man von zu Hause weg war und trägt das entsprechend ein.

Allerdings denke ich genauso wie Secret_Eyes: am Tag der An- und der Abreise kann man gar nicht 24 Stunden unterwegs sein, meiner Meinung nach. Wenn es auf der Bescheinigung steht, kann man es ja versuchen, aber ich könnte mir vorstellen, dass das vom FA beanstandet wird.

Gruß
Shannons