Freizeitarrest und stillen Jugendstrafrecht

Hey,

Ich wurde im Dezember 2015 zu einem Freizeitarrest verurteilt. Ich habe im September 2015 ein Baby bekommen und Stille. Laut jugendstrafrecht darf ich nicht solange das Kind gestillt wird. Ich wollte eigentlich bis Januar 2017 stillen (bis er in die kita geht).

Meine Frage..Der Arzt hat mir ein Attest ausgeschrieben das ich bis dahin das Kind nicht stille. Nach einem Jahr verjährt die Strafe… dürfen die mich zwingen zum abstillen um meine Strafe abzusitzen? Ich möchte mich nicht davor drücken oder ähnliches aber ich hätte bis dahin schon gerne mein Kind gestillt was auch mein recht ist..

Vielleicht kann mir jemand eine kurze Antwort geben.

Hallo Larrymatt777,

für mich stellt sich die Frage, wie lang/kurz vor der Kinderkrippe/ dem Kindergarteb du abstillen möchtest. Abrupt, so von heute auf übermorgen, geht das sicher nicht, denn dein Kind ist ja daran gewöhnt, gestillt zu werden. Dazu noch die Trennung, weil es in eine andere Umgebung ohne Mama kommt, andere Ernährung,…
Versetz dich in dein Kind und überlege dir einfach aus Sicht deines Kindes, was gut ist.

Verstehe ich das jetzt richtig? Du stillst das Kind bis dahin nicht? Wozu dann die Frage?

Gruß

dafy

Nein und das wird auch niemand machen !

Wenn es so ist, das die Strafe ( lächerlich, ein oder 2 Wochenenden sind das) verjährt wenn sie nicht innerhalb 1 Jahres angetreten werden kann, dann ist das halt so. Das Jugendgericht wusste das ja bereits bei Urteilsverkündung ,das diese Möglichkeit besteht.

MfG
duck313

Da gebe ich dir Recht, allerdings ist das Baby bis dahin auch kein Baby mehr sondern ein Kleinkind, also wird es sicherlich mit über 12 Monaten nicht mehr vollgestillt werden. Das Gesetz besagt allerdings auch nur „Weibliche Jugendliche, die über den fünften Monat hinaus schwanger sind, vor weniger als sechs Wochen entbunden haben oder ihr Kind selbst nähren, dürfen nicht aufgenommen werden.“

Ich bin mir aber nicht sicher, dass die Strafe verjährt, weil vermutlich nur der Vollzug ausgesetzt wurde. Ich weiß es jedenfalls nicht!

Tut mir leid ich meinte das mein Kind bis dahin gestillt wird. Es geht ab Januar in die kita und bis dahin wird es gestillt bzw wird es davor langsam abgewöhnt werden.

Guten Abend.

Ich gebe Dir hier mal ein Zitat aus Wikipedia wider:
„…Nicht in den Jugendarrest aufgenommen werden dürfen weibliche Jugendliche und Heranwachsende ab dem sechsten Monat einer Schwangerschaft oder wenn sie vor weniger als sechs Wochen entbunden haben oder wenn sie ihr Kind stillen (§ 5 Abs. 3 JAVollzO)…“

…nachzulesen bei:
Jugendarrest – Wikipedia

Und ich würde mal meinen, daß Du Dich auf jenen genannten Paragraphen berufen dürftest.
Ansonsten: >Anwalt oder Anwältin..
Viel Kraft und Glück!

Und: Ganzganz toll und wunderbar, daß Du Stillst! und noch dazu dafür kämpfst!

Liebe Grüße, Gerhard.