Freizeitausgleich bei Kündigung in Probezeit

Hallo in die Runde der Auskenner.
Wie verhielte es sich rein theoretisch, wenn jemand einen Job als Möbelbauer annähme und zuerst eine Probezeit absolvierte. Wenn der Jemand nun krank wird, vielleicht aufgrund der Ausdünstungen der Möbelspanplatten, nehmen wir mal an, er bekäme schweren allergischen Ausschlag, und der Arbeitgeber nutzte diese Gelegenheit, ihm während der Krankschreibung zu kündigen - hätte er dann ein Recht auf Bezahlung der Überstunden? Oder entfiele das, weil er ja nur auf Probe eingestellt war? Gegen die Krankenzeit dürfen Überstunden ja sicher nicht aufgerechnet werden?
Vielen Dank.

Gegen die Krankenzeit dürfen Überstunden ja
sicher nicht aufgerechnet werden?

Meiner Meinung nach nicht. Das einzige was ein AG gegen krankheit tun kann ist sie anzuzweifeln ein AG kann niemand wegen der ersten Krankmeldung entlassen egal wann in der probezeit kann man einfach so entlassen werden ohne angabe von gründen, sprich ein Arbeitgeber kann isch das so denken aber das muss er nicht rechtfertigen.

ein AG kann niemand
wegen der ersten Krankmeldung entlassen egal wann

Dass das totaler Bullshit ist, erwähne ich nur am Rande, ok?

Jaja, es geht ja gar nicht um die Berechtigung der Kündigung, sondern um die vielen Arbeitsstunden, die der Entlassene eventuell angehäuft haben könnte, so rein theoretisch. (Da die Arbeit ihn nachweislich krank macht, ist der AN eh nicht an einer Fortsetzzung des AV interessiert.)