Moin zusammen
Kann der Arbeitgeber dies vorschreiben?
Es kommt ganz darauf an, was zum FZA vereinbart ist.
Nebenbei: Kann es sein, dass noch Urlaub aus dem Vorjahr
existiert, den der AG zunächst abgebaut sehen will (ist in der
Regel ja zum Vorteil für den AN)?
Hier möchte ich Guido zustimmen und vielleicht einen Gedanken ins Spiel bringen…
Grundsätzlich „neigen“ die AN dazu ihren Urlaub zu „hamstern“…a la: „…man weiss ja noch nicht, was im Laufe des Jahres passiert…wäre ja gut, wenn ich dann noch Urlaub habe…“
…was für den AN positiv erscheint, kann einen AG natürlich auch schnell in Bedrängnis bringen…nämlich, wenn zum Jahresende alle „noch schnell“ ihren Resturlaubsanspruch verbraten wollen/müssen… der AG aber ggf mit saisonal-bedingter, erhöhter Krankheitsquote (-> Grippezeit) oder Auftragsspitze (-> z. B. Einzelhandel, Heizung/Sanitär) zu kämpfen hat…
Urlaub muß er geben…FZA kann gewährt werden…gerade bei entsprechenden tariflichen und/oder betrieblichen Regelungen…
Es liegt also im Interesse des AG, dass der Urlaubsanspruchs des AN fix abgegolten ist…
…ein typischer Fall, der durch einen etwaig vorhandenen BR mit dem AG be- und verhandelt werden kann/sollte…
Heutzutage, wo alles kostengünstig und knapp berechnet wird, kann denn dann auch ein „am grünen Tisch“ errechneter Personalbedarf schnell ins Wanken geraten und durch Einstellung von Aushilfskräften/Leiharbeitnehmern die Personalkosten in die Höhe treiben…
In der Personalberechnung rechnet der AG Jahresarbeitszeit des AN ./. Urlaubsanspruch ./. durchschnittl. Krankheitsquote = Nettoarbeitszeit des AN…
…an Hand seiner Maschinenlaufzeiten, Öffnungszeiten oder was auch immer ermittelt er dann natürlich seinen Personalbedarf, sprich Mitarbeiterzahl, kalkuliert seine Preise oderoderoder…
Wenn diese Faktoren nun, durch ein anhäufen von Resturlaubstagen stark ins schwanken geraten (oder explecit hoher Krankenstand), dann kann es schon mal knapp werden…
Fazit: Wenn BR vorhanden und tarifliche Regelungen fehlen, sollten dringend betriebliche Regularien aufgestellt werden…
Für den AN ist es letztlich (meiner Meinung nach) egal ob Urlaub oder FZA, Hauptsche er bekommt frei, wenn er es denn möchte/braucht…
Gruß
Guido
Gruß
MG