Hallo,
jemand hat laut Dienstplan eine Woche frei und wird während dieser Woche krankgeschrieben. Sollte dieser jemand trotzdem seine Krankmeldung abgeben?
Wie sieht es aus, wenn er einfach nur frei hat zum Abbau von Überstunden?
Wie sieht es aus wenn der Jemand in der Woche sein Freizeitkonto (von Spät- und Wochenenddiensten) abbauen soll?
Danke 
Hallo,
Hallo,
jemand hat laut Dienstplan eine Woche frei und wird während
dieser Woche krankgeschrieben.
Da hat dieser jemand Pech gehabt, wenn zum Zeitpunkt der AU diese Tage bereits im Dienstplan eingetragen waren.
Sollte dieser jemand trotzdem
seine Krankmeldung abgeben?
Macht nur dann Sinn, wenn die AU über die freien Tage herausreicht.
Wie sieht es aus, wenn er einfach nur frei hat zum Abbau von
Überstunden?
Ebenfalls Pech gehabt, wenn zum Zeitpunkt der AU diese Tage bereits im Dienstplan eingetragen waren.
Wie sieht es aus wenn der Jemand in der Woche sein
Freizeitkonto (von Spät- und Wochenenddiensten) abbauen soll?
Ebenfalls Pech gehabt, wenn zum Zeitpunkt der AU diese Tage bereits im Dienstplan eingetragen waren.
Eine AU wirkt sich nur dann aus, wenn es sich um Urlaub handelt. Dann werden die durch die AU „ausgefallenen“ Urlaubstage wieder gut geschrieben.
Danke 
Bitte
Hallo,
das sehe ich ein wenig anders: Krank ist krank.
Wenn ich ne AU habe, dann gebe ich die auch ab, egal ob ich gerade Überstunden abfeier oder Urlaub habe.
Wer will den bitte freiwillig Überstunden (die ja gearbeitet wurden) einfach so verschenken???
Einfach die AU abgeben und gut.
mfg
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Hi!
das sehe ich ein wenig anders:
Das kannst Du gerne anders sehen, an der Situation ändert es aber nichts.
Krank ist krank.
Und ungeplant ist ungeplant.
Wenn ich ne AU habe, dann gebe ich die auch ab, egal ob ich
gerade Überstunden abfeier oder Urlaub habe.
Wie schon gesagt: Das kannst Du gerne tun.
Wer will den bitte freiwillig Überstunden (die ja gearbeitet
wurden) einfach so verschenken???
Besorgst Du Dir auch eine AU am arbeitsfreien Wochenende und willst diese Zeit dann extra vergütet haben?
Einfach die AU abgeben und gut.
Ja - nur ändert das gar nichts an dem, was Wolfgang vollkommen korrekt erläutert hat.
Gruß
Guido
P.S. Natürlich KANN etwas anderes vereinbart sein, aber dass sollte der UP wissen