ich hoffe mir kann jemand helfen und zwar geht es darum ob man in einer woche wo man 2 urlaubstage hat auch noch anspruch auf einen freizeittag hat??? da man ja vier tage die woche arbeitet! ist ne frage aus dem einzelhandel
mmmmm… so richtig verstehe ich die Frage nicht. Ich gehe aber davon aus, du meinst mit Freizeittag den Ausgleichstag für die längere Arbeitszeit am z.B. Wochenende. Dann wäre die Antwort klar: Freizeittag ist Ausgleichstag - basta. Urlaubstag aber ist immer zu genehmigen und kann vom Arbeitgeber jederzeit gestrichen werden. Selbst dann, wenn er diesen schon genehmigt hatte. Also letzten Endes eine Frage des Arbeitgebers.
Ich selber bin auch Arbeitgeber und bei mir entscheiden meine Mitarbeiter selber ob sie frei haben oder nicht. Hauptsache der Laden läuft. Aber ich weiß, dass in vielen Firmen hier große Probleme bestehen. In meiner Ausbildungszeit vor 22 Jahren war es auch immer ein riesen Drama auch nur einen halben Tag frei zu bekommen.
Also: versuche ordentlich und mit guten Argumenten mit deinem Arbeitgeber zu sprechen…
Hallo Detlef
Also meine konkrete Frage ist ob man in einer Woche wo man Freitag und Samstag Urlaub hat noch ein Anspruch auf einen Freizeittag hat da man ja noch von Montag bis einschließlich Donnerstag arbeiten bin.
Freizeitausgleich gibt es für geleistete Mehrarbeit.
Wenn an den vier Arbeitstagen Überstunden anfallen müssen sie ausgeglichen werden. Ob ein ganzer Tag zusammenkommt hängt vom Arbeitsvertrag bzw. vom Tarifvertrag ab.
Hi Paul und Isi,
die Frage ist sehr unpräziese.
Geht es um Schwerbehinderten Zusatzurlaub?
Dann bitte noch einmal mit mehr Informationen die Frage formulieren.
Grundsätzlich sind Urlaubstage diejenigen die sonst gearbeitet werden müßten. Also müssen die auch im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber benannt werden. Sind also bestimmte Wochentage nach dem Arbeitsvertrag sonst freie Tage, so können diese keine Urlaubstage sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Experte für Schwerbehinderte
Keinen gesetzlichen Rechtsanspruch - nein sorry. Höchstens, wenn ihr so etwas in einer Betriebsvereinbarung stehen habt.
Es ist und bleibt immer eine Absprache zwischen euch.
Wünsche viel Glück
Detlef
Hallo Detlef
Also meine konkrete Frage ist ob man in einer Woche wo man
Freitag und Samstag Urlaub hat noch ein Anspruch auf einen
Freizeittag hat da man ja noch von Montag bis einschließlich
Donnerstag arbeiten bin.
ich vermute mal, dass der sogenannte „Freizeittag“ ein Tag in der Arbeitswoche ist, an dem die Mehrarbeit der restlichen 4 Arbeitstage der Woche ausgeglichen wird und man dann faktisch frei hat.
Wenn die tägliche Arbeitszeit explizit so festgelegt wurde, so dass sich daraus ein freier Tag in der Arbeitswoche ergibt (z.B. tägliche Arbeitzeit 10 Stunden bei einer 40-Stunden-Woche), dann kann der Urlaub nur an tatsächlichen Arbeitstagen genommen werden, der „Freizeittag“ bliebe davon unberührt, weil er kein Arbeitstag ist. Ist jedoch nur eine wöchentliche Arbeitszeit (z.B. 40 Stunden) vereinbart, ergibt sich daraus eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden an 5 Tagen. Wird dann an 4 Tagen jeweils 10 Stunden gearbeitet, so ergeben sich Überstunden, die der Arbeitgeber freundlicherweise an einem Arbeitstag abbummeln lässt, woraus sich dann ein freier Tag ergäbe. In diesem Fall ist JEDER Wochentag ein Arbeitstag, an dem Urlaub gemacht werden kann. Überstunden würden dann jedoch nur an 2 Tagen angehäuft, ergo besteht dann nur ein Anspruch auf einen halben Freizeittag.
Es kommt also darauf an, wie die Arbeitszeit festgelegt und der „Freizeittag“ definiert wurde. Urlaub kann nur für die Arbeitszeit und nicht für die Freizeit genommen werden.
Ich hoffe, ich habe meine Bespiele einigermaßen anschaulich dargestellt und konnte helfen.
die Planung deiner Urlaubstage bzw. deiner Freizeit obliegt dem Vorgesetzten, der üblicher Weise für die Art von Planung zuständig ist. Sieht er es als nicht angebracht, dann kann man in der Regel auch nichts dagegen tun. Natürlich hängt es auch davon ab wie viel Urlaubstage du noch hast und wann dir der Letzte gewährt wurde. Beispiel: Deine Kollegen bekommen ständig Urlaub und Freizeit und du nicht, dies stellt eine Benachteiligung da. Freizeit und Urlaub in einer Woche ist möglich, wenn es nicht durch eine Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag usw. anders geregelt ist.
Der Arbeitgeber bestimmt den Urlaub, insbesondere die Überstundenausgleiche.
Es geht ja darum, daß er gegenüber seinen Kunden Fristen einhalten kann. Ansonsten geht evtl. die Firma kaputt.
Deshalb ist es in seinem Ermessen, wann er Urlaub gibt, außer die Regelung zum Jahresurlaub. Das ist gesondert zu sehen.
LG
Karl
wenn ihnen vertraglich für Überstunden ein Zeitausgleich durch Freitage genehmigt ist dürfen sie diese auch nehmen. Müssen aber solche FT vorab beim AG anmelden, genau wie beim Urlaubsantrag.
wird es genehmigt steht dem freien Tag nichts im wege. wenn nicht, müssen sie ihn halt ein anderes mal nehmen