freizügige Azubiene

allo an alle,

ich habe in der Mittagspause eine Unterhaltung der Kollegen über eine ehemalige Auszubildende gehört, welche wohl immer sehr freizügig gekleidet war. Kurze Miniröcke, großer Ausschnittt, Spaghettiträger waren im Sommer ein tägliches Bild. Es handelte sich um eine kaufmännische Ausbildung.

Nun war diese Dame wohl auch am Empfang tätig und beriet Kunden und begleitete Diese durch unsere Geschäftsräume…

Der Geschäftsführer sprach sie wohl 1 oder 2 mal dezent darauf an, aber die Dame hat nichts an ihrer Kleidung geändert.

Nun ist meine Frage dazu: Gibt es einen Weg des Arbeitgebers den AN (egal ob fest Angestellte, Azubi, Dame oder Herr) eine gewisse Art von „Kleidervorschrift“ zu machen, wenn nichts im Arbeitsvertrag darüber festgehalten ist?

Wie könnte der AG in einem ähnlichen Fall vorgehen?

liebe Grüße
Jasmin

PS:Und jetzt noch ein ganz wilder Einfall. Angenommen MANN trägt ein business-outfit (Knielanger Rock, Damenblazer) - also keineswegs offenherzig. Könnte man dies dem Herren untersagen, wenn er Kundenkontakt hat? Oder würde das gegen das AGG verstoßen?

Hallo,

Nun ist meine Frage dazu: Gibt es einen Weg des Arbeitgebers
den AN (egal ob fest Angestellte, Azubi, Dame oder Herr) eine
gewisse Art von „Kleidervorschrift“ zu machen, wenn nichts im
Arbeitsvertrag darüber festgehalten ist?

Klar, dass läuft ganz einfach über das Direktionsrecht des AG. D.h. er kann individuell oder allgemein verbindlich entsprechende Regelungen anordnen. Über deren konkreten Inhalt kann man sich dann im Einzelfall vortrefflich ggf. mit Betriebsrat streiten :wink: Aber wenn wir mal von mit dem gesunden Menschenverstand vereinbaren Anordnungen reden, die Dinge regeln, die eigentlich auch jedem AN selbst einleuchten müssten, dann ist es kein Problem, wenn ein AG dann mal einem AN etwas „auf die Sprünge“ hilft.

Gruß vom Wiz