Freizügigkeitsgesetz/EU - Familiennachzug

Kann ein Deutscher volljähriger Bürger mit ausländischer Herkunft seine Eltern nach Deutschland holen. Der Lebensunterhalt ist gesichert. Danke für die Antwort.

Kann ein Deutscher volljähriger Bürger mit ausländischer
Herkunft seine Eltern nach Deutschland holen.

Sind die Eltern Unionsbürger oder Staatsangehörige der Schweiz, von Island, Liechtenstein, Norwegen, Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Korea?

Dann gilt das Freizügigkeitsgesetz.

Sind die Eltern Unionsbürger oder Staatsangehörige … von Australien,
Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Vereinigten Staaten von
Amerika und der Republik Korea?

Hallo,

interessiert mich auch, könntest du bitte näher erläutern, wieso das FreizügG/EU auch diesen Staatsangehörigen Freizügigkeit zubilligt (Fundstelle)?

Gruss

Iru

§ 1 Anwendungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihrer Familienangehörigen.

§ 3 Familienangehörige

(1) Familienangehörige der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 genannten Unionsbürger haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen. Für Familienangehörige der in § 2 Abs. 2 Nr. 5 genannten Unionsbürger gilt dies nach Maßgabe des § 4.
(2) Familienangehörige sind
die Verwandten in aufsteigender und in absteigender Linie der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten, denen diese Personen oder ihre Ehegatten Unterhalt gewähren.

DH EIN FRANZÖSISCH GEWORDENER CHINESE DARF IN DEUTSCHLAND SEINE ELTERN HOLEN UND EIN DEUTSCH GEWORDENER CHINESE DARF NICHT ODER?

IM GESETZ STEHT „DIE ANGEHÖRIGEN“ DER UNIONSBÜRGER = FRANZÖSE; ODER BELGIER ETC. KEIN KOREANER

ey…

schrei hier nicht so rum, sondern gib 'ne anständige Antwort auf meine Frage.

Gruss

Iru