Freizügigkeitswahnsinn!?

Hallo Forum!

Folgender Sachverhalt:

Eine Rumänische Frau(22) ist seit 2 Monaten in Deutschland bei ihrer Schwester welche seit 16 Jahren hier lebt, arbeitstätig ist und mit einem Deutschen zusammenlebt.

Sie will sich freiwillig gesetzlich Krankenversichern aber die Versicherung fordert eine Freizügigkeitsbescheinigung von ihr.

Die Ausländerbehörde will ihr diese allerdings erst austellen, wenn sie einen Krankenversicherungsnachweis erbringt. Das heißt sie kommt an der Stelle nicht weiter.

Meine Frage dazu: Es gibt ja verschiedenste Paragraphen aus dem Gesetz über die Allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern auf die man sich berufen könnte:

Ich kann mir vorstellen, dass sich die Behörde momentan auf den Paragraph 4 bezieht

(Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte
Nicht erwerbstätige Unionsbürger, ihre Familienangehörigen und ihre Lebenspartner, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. Hält sich der Unionsbürger als Student im Bundesgebiet auf, haben dieses Recht nur sein Ehegatte, Lebenspartner und seine Kinder, denen Unterhalt gewährt wird.)

ABER:

Laut §5

(Bescheinigungen über gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrechte, Aufenthaltskarten
(1) Freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wird von Amts wegen unverzüglich eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht ausgestellt.)

und laut §2

(Recht auf Einreise und Aufenthalt
(2) Gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind:

  1. Unionsbürger, die sich als Arbeitnehmer, zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung aufhalten wollen)

müsste sie doch theoretisch eine Freizügigkeitsbescheinigung erhlaten ohne KV Nachweis?

Ich bitte um Hilfe!

Vielen Dank ich vorraus!

Hallo,

leider kann ich in dieser Angelegenheit nicht helfen, aber einen Tip hätte ich da vielleicht, gehen sie zur zuständigen Ausländerbehörde und dort gibt es Zuständige Beamte, die ihnen Hilfestellung in jeder Hinsicht geben können! Viel Glück!

Grüße,

Klaus
_____________________________________________________

Hallo,
tut mir leid, da kann ich Dir nicht helfen. Aber geh doch mal auf

http://www.frag-einen-anwalt.de

Ist kostenlos !

Viel Erfolg
Uli

Hallo, es tut mir sehr Leid aber da kann ich nicht weiter helfen. Sorry

Guten Tag,

leider weiß ich zu wenig, bzw aus den eingefügten Paragrafen ist nichts zu erkennen.

Lt. Wikipedia (siehe Link) ist diese Bestimmung mit dem 29.01.2013 ersatzlos aufgehoben worden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Freizügigkeitsbescheini…

Ich würde raten noch einmal den Antrag zu stellen und bei Ablehnung auf jeden Fall eine schriftliche!!! Ablehnung verlangen, da hier die Ablehnungsgründe mit der entsprechenden gesetzlichen Grundlage genannt werden muss.

Wenn der Antrag wieder abgelehnt wird, kann ich mir gerne die Begründung einmal ansehen.

Viel Erfolg

Kann da leider nicht helfen.
Gruß Ingeborg

Danke für die vielen Antworten!

Die Frage ist, wie das Ganze nun in Zukunft gehandhabt wird? Ich habe mich mit verschiedenen Krankenversicherungsgesellschaften auseinandergesetzt die alle nichts davon wussten!

Kennt jemand einen ähnlichen Fall was die Patt-Situation mit GKV und dem Freizügigkeitsschein angeht?

Bitte um eure Hilfe!
Vielen dank

Hi, sorry, aber hier kenne ich mich nicht genügend aus, um fach- und sachgerecht zu antworten. Hoffe, Andere im Forum können dies besser :smile:

dazu kann ich leidern nichts sagen

Eine Rumänische Frau(22) ist seit 2 Monaten in Deutschland bei
ihrer Schwester welche seit 16 Jahren hier lebt, arbeitstätig
ist und mit einem Deutschen zusammenlebt.

Sie will sich freiwillig gesetzlich Krankenversichern aber die
Versicherung fordert eine Freizügigkeitsbescheinigung von ihr.

Die Ausländerbehörde will ihr diese allerdings erst austellen,
wenn sie einen Krankenversicherungsnachweis erbringt. Das
heißt sie kommt an der Stelle nicht weiter.

Meine Frage dazu: Es gibt ja verschiedenste Paragraphen aus
dem Gesetz über die Allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
auf die man sich berufen könnte:

Ich kann mir vorstellen, dass sich die Behörde momentan auf
den Paragraph 4 bezieht

(Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte
Nicht erwerbstätige Unionsbürger, ihre Familienangehörigen und
ihre Lebenspartner, die den Unionsbürger begleiten oder ihm
nachziehen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über
ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende
Existenzmittel verfügen. Hält sich der Unionsbürger als
Student im Bundesgebiet auf, haben dieses Recht nur sein
Ehegatte, Lebenspartner und seine Kinder, denen Unterhalt
gewährt wird.)

ABER:

Laut §5

(Bescheinigungen über gemeinschaftsrechtliche
Aufenthaltsrechte, Aufenthaltskarten
(1) Freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und ihren
Familienangehörigen mit Staatsangehörigkeit eines
Mitgliedstaates der Europäischen Union wird von Amts wegen
unverzüglich eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht
ausgestellt.)

und laut §2

(Recht auf Einreise und Aufenthalt
(2) Gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind:

  1. Unionsbürger, die sich als Arbeitnehmer, zur Arbeitssuche
    oder zur Berufsausbildung aufhalten wollen)

müsste sie doch theoretisch eine Freizügigkeitsbescheinigung
erhlaten ohne KV Nachweis?

Ich bitte um Hilfe!

Vielen Dank ich vorraus!

Hallo InS4…

…da mus noch was anderes sein. Die Ausländerbehörde möge sich hierzu schriftlich äußern aufgrund welcher Rechtsvorschrift die Ablehnung erfolgt.

Gruss
Knauffi

Hallo,

lt. Wikipedia ist die Änderung ab Heute, somit braucht es seine Zeit bis es zu allen Mitarbeitern der Krankenkassen durchgedrungen ist.

Wie bereits geschrieben, ist für evtl. weitere Ratschläge ein schriftlicher Bescheid notwendig, dann kann ich u.U. weiter helfen.

Viele Grüße

Hallo,
sorry, auf dem Gebiet habe ich höchstens Spekulationen zu bieten - das hilft niemandem weiter.
Daher lasse ich es lieber, und wünsche viel Glück!

Sorry, k.A.

Sorry, aber hier bin ich die falsche Ansprechpartnerin!
Tut mir leid.

Tut mir leid, aber da kenne ich mich nicht aus.

mfg