Hallo an euch,
wo kann ich im original die Regel Aussen vor Fremd bzw. Fremd vor Aussen nachlesen. Ich habe gerade einen Schadensfall (Löschwasser nach Brand) in meiner Zweitwohnung die nur mit einer Versicherungssumme versichert ist, die ausreichendse Deckung wird nun vom versicherer Allianz angezweifelt. VN ist dort meine Lebensgefährtin, Leider ist auch meine Laptop dabei zu Schaden gekommen der eigentlich in der Erstwohnung zum Hausrat gehört. Dort ist alles pauschal abgesichert mit Unterversicherungsverzicht. Und beim Laptop zieht dann eigentlich die Aussenversicherungsklausel.Jetzt sagt der Schadensregulierer es zieht Fremd vor Aussen, wobei ich gehört habe wenn der Eigentümer dabei ist ist es umgekehrt. Nur wenn der Laptop plötzlich zu meiner Zweitwohnung gehört bin ich auf jeden Fall unterversichert, weil hart kalkuliert. Ich kann diese Unterversicherungsgeschicht kaum nachvollziehen da ich ja für meine Versicherungssumme den Beitrag zahle und auch nicht mehr als diese zurückbekomme und dann noch Fremd vor Aussen. Kann da jemand ein paar erklärende Worte zu sagen und ob das stimmt.Denn meinem Regulierer glaube ich momentan gar nichts mehr.
Herzlichen Dank und es ist echt dringend.
ich grüsse alle
Andreas
Guten Tag Andreas,
als Lebensgefährte in Ihrer Zweitwohnung gehen Sie schlecht als vorübergehender Besucher durch.
Dann griffe nämlich die AV. So erscheint Ihre Maschine schlicht als
fremdes Eigentum in einer unterversicherten Wohnung.
Und damit gilt FV. Mit allen Folgen. Es sei denn, Sie präsentieren
eine überzeugende Darstellung, wonach der angestammte, übliche,
regelmäßige und belegbare Aufenthaltsort Ihrer Maschine die
Erstwohnung ist, der Versicherer akzeptiert diese Erklärung und
entschädigt Sie im Rahmen der AV ungeachtet der Entschädigungswilligkeit des VR für die Zweitwohnung
ohne Not, freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Gruß
Günther
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Günter,
Danke und toll das du geantwortet hast und das so schnell.
Mal sehen ob ich es verstanden habe:
Meinen Hausstand und der meiner Lebenspartnerin und/oder umgekehrt, versichert für viel Geld im Erstwohnsitz wird sofort in den Hausstand der Zweitwohnung versicherungstechnisch übernommen wenn ich ihn kurzfristig als Pendler zwischen den Wohnungen hin und her karre?!
Ich bezahle doch schon dafür warum noch einmal. Sagen wir mal wir wären vermögend und kutschieren 2 Laptops, Schmuck und Klamotten weil alles doppelt kaufen so vermögend sind wir dann doch nicht, im Werte von 20.000 € hin und her. Dann muss ich also diesen Wert 2 mal versichern ?! Weil kurzfristig in meiner Zweitwohnung mein Hausstand teurer ist ? Danach aber nicht weil zurückgefahren in die Erstwohnung.
Ist das bei jeder Versicherung so? Und bis wann und wer ist ein vorübergehender Besucher, gibt es da eindeutige Tabellen? Apropos wo steht das alles eigentlich. Ich habe das nie bekommen mit meinen AVB oder sonstiges. Die Versicherung meinte dies sei doch logisch da Fremdeigentum durch meine Hausrat mitversichert ist laut AVB. Dann braucht man diese Fremd vor Aussen Sache nicht zu vermerken. Wobei ich mich frage 2 Sätze mehr bei 5 Seiten Kleingedruckte AVB machen den Kohl nicht fett, oder? Ist aber doch ein VI-Punkt den ein Versicherungsmakler der einem diese Dinger verkauft den beide sind Allianz und aus einer Hand ansprechen und beraten muss. Erst recht mit dem Wissensstand das wir Pendler sind zusammen lebend 2 Haushalte haben der eine pauschal und teuer versichert der andere etwas günstiger um kosten zu sparen und sicherlich am Limit gut aber der Makler wusste doch um die Umstände. Ich denke der kannte auch nicht so konkret diesen Passus. Und der Regulierer meint man musse ja nicht jeden Fall durchsprechen. Ich meine wenn es wichtig ist wie dieser dann sollte man ein solches Szenario sehr wohl mal durchspielen,oder? Habe ich Chancen hier etwas über meinen Rechtsschutz zu erreichen? Obwohl der ist auch von Allianz so wie GebäudeV, GlasV,2mal private Haftpflicht sowie Riestersachen etc etc pp.
Toll oder?
Nur du hast recht ich habe ihn nur diese Woche mal bei gehabt denn in Hamburg habe ich kein Internet, keinen Drucker etc. Ist eben nur eine Schlafstatt.
es grüßt andreas
Guten Tag Andreas,
ich denke der Knackpunkt liegt nicht so sehr in der Frage, wer wann
was wohin karrt, sondern in dem Umstand, dass eben eine Zweitwohnung
vorhanden ist und für diese Wohnung eine originäre Hausratversicherung
über die Lebensgefährtin als FV existiert. Das ist nun mal nicht die
Regel und ich meine auch nicht, dass ein Vermittler diese oder andere
Fisseligkeiten ansprechen muss. Täte er das, so verstünde der Kunde
nichts mehr und nach zweistündiger Belehrung erfolgte kein Vertragsabschluss.
Lustig ist vielleicht noch zu erfahren, dass die AV auch in dem Fall
sehr wohl griffe, wenn denn k e i n e FV vorhanden wäre.
Da die FV aber nun einmal da ist…
Wenn Sie ohnehin alles und jedes bei der Banania versichert haben,
empfehle ich Ihnen - ohne Erfolgsversprechen versteht sich - dass Sie
ein offenes Wort an Ihren Vermittler genau deswegen richten.
Ohne die Drohkeule auszupacken, könnten Sie sachlich darauf hinweisen,
dass es neben Regularien auch so etwas wie Kulanz gibt.
Es gibt durchaus Vermittler, die sich mit dem Schadensachbearbeiter
kurzschliessen und Dinge zuwege bringen, von denen man nicht glaubt,
dass sie möglich sind.
Die Rechtsschutzschiene können Sie aus meiner Sicht vergessen.
Dort wird man Sie auf die vorhandene FV verweisen und eine
Kostenübernahme ablehnen.
Nehmen Sie es sportlich, tun Sie Ihr Bestes und sorgen vielleicht dafür, dass in Ihrer Zweitwohnung demnächst auch Unterversicherungsverzicht gegeben ist.
Gruß
Günther
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Guten Tag Andreas,
ich denke der Knackpunkt liegt nicht so sehr in der Frage, wer
wann
was wohin karrt, sondern in dem Umstand, dass eben eine
Zweitwohnung
vorhanden ist und für diese Wohnung eine originäre
Hausratversicherung
über die Lebensgefährtin als FV existiert. Das ist nun mal
nicht die
Regel und ich meine auch nicht, dass ein Vermittler diese oder
andere
Fisseligkeiten ansprechen muss. Täte er das, so verstünde der
Kunde
nichts mehr und nach zweistündiger Belehrung erfolgte kein
Vertragsabschluss.
Lustig ist vielleicht noch zu erfahren, dass die AV auch in
dem Fall
sehr wohl griffe, wenn denn k e i n e FV vorhanden wäre.
Da die FV aber nun einmal da ist…
Wenn Sie ohnehin alles und jedes bei der Banania versichert
haben,
empfehle ich Ihnen - ohne Erfolgsversprechen versteht sich -
dass Sie
ein offenes Wort an Ihren Vermittler genau deswegen richten.
Ohne die Drohkeule auszupacken, könnten Sie sachlich darauf
hinweisen,
dass es neben Regularien auch so etwas wie Kulanz gibt.
Es gibt durchaus Vermittler, die sich mit dem
Schadensachbearbeiter
kurzschliessen und Dinge zuwege bringen, von denen man nicht
glaubt,
dass sie möglich sind.
Die Rechtsschutzschiene können Sie aus meiner Sicht vergessen.
Dort wird man Sie auf die vorhandene FV verweisen und eine
Kostenübernahme ablehnen.
Nehmen Sie es sportlich, tun Sie Ihr Bestes und sorgen
vielleicht dafür, dass in Ihrer Zweitwohnung demnächst auch
Unterversicherungsverzicht gegeben ist.
Gruß
Günther
Hallo Günther.
auch diesmal danke für die schnelle Antwort. Aber anscheinend bist du hier allein oder die anderen möchten sich nicht dazu äußern. Bist du ein Versicherungsfachmann? Ich würde vielen raten sich diesen Artikel aunzulesen und vielleicht mit Erfahrungen weiterzuhelfen oder einfach Erfahrungen sammeln, denn immer mehr Leute sind Pendler mit 2 Wohnungen wobei eine Wohnung durchaus mit 650 EURqm und dafür Unterversicherungsverzicht hoffnungslos überversichert ist prozentual mehr als unterversichert. Nurt in überverscherungsfalle legt der Versicherer nicht oben drauf wie er abschlägt wenn unterveresichert. Wobei unterversichert? Ich zahle für bsp. 15.000 EUR meine Prämie und genau bis dahin möchte ich im Schadensfalle auch mein Geld ob nun Total oder Einzelschaden. Ich zahle ja dafür. Irgend etwas läuft hier verkehrt. Nun zu fremd vor Aussen. Ich frage auch die andren wo steht dies geschrieben, wodurch habe ich dies anerkannt. Nicht einmal der Versicherer kann dies beantworten, oder will nicht.?! Und Günther ich sage nichtr das der Verkäufer beim Verrkauf alle etwaigen Schadensmodelle anreißen soll, aber zumindest die die individuell beim Kunden in der Situation am Verkaufsfall eintreten könnten. Und da war alles bekannt und sogar mit viel hin undf her ein Totalschaden nach eigenem Wohnugsbarnd reguliert worden mit einer noch niedrigeren V-summe. Die Allianz kannte die persönliche Situation, dei Allianz kannte unsere Intentionen, die Allianz kannte unseren Hausrat etc.pp. und stimmte einer bloßen Erhöhung zu die demnächst ausreichend sein würde. So und nun?
Nun das die AV greift wenn keine FV das ist sogar mir logisch. Hier geht es um FV vor AV. Meine Frau mit geiler Versage bei Freundin 1 Woche zu besuch, meine Freundin voll Versichert vom Feinsten. Die Freundin etwas schlampig nur kläglich versichert. Brand über sie beim Nachbarn meine Frau ihre Klamotten im Wertvon 6000 Euro versaut. Freundin um die hälfte unterversichert. Bums Frau bekommt nur noch ev. 3000 wieder. He Leute was ist das denn fürn Mist der nicht in den AVB steht?? Das ist elementar denke ich zu wissen.
Ich danke jeden der hier in der Diskussion mit einsteigt und der auch sachdienliche Hinweise gebe kann. Meinetwegen könnte dieser Artikel auch unter Unterversicherungsklausel gepostet werden, werte Moderatore.
Ich danke dir Günther und allen die weiterhin antworten sollten
gruß andreas