Fremdausgabe verbuchen als eigene

Wir vermitteln Künstler an Veranstalter. Im Normalfall bezahlt der Veranstalter die Anfahrt. Nun hat aber ein Künstler die Kosten für das Zugticket selbst übernommen und will das Geld nun zurück. Er bekommt vom Veranstalter 175.- für das Ticket.
Der Veranstalter von uns eine Rechnung über den Betrag. Aber wo ist meine Ausgabe?
Kann ich mit dem Zugticket des Künstlers etwas anfangen? Bzw mit dem Rechnungsbeleg? Da steht ja nicht mein Name drauf.
Oder wie ist das?

Den Ablauf verstehe ich noch nicht so richtig. Hat der Veranstalter nun dem Künstler die Anfahrt bezahlt oder nicht. Wieso eine Rechnung an den Veranstalter?

)

Der Künstler hat quasi die Fahrtkosten für sich und eine weitere Künstlerin vorgestreckt. Der Veranstalter bezahlt sie ihm zusammen mit der Gage in bar aus.

Seine Fahrtkosten sind gedeckt, nur die von der zweiten Künstlerin will bzw. kann er nicht auf seine Rechnung nehmen.

Diesen Betrag will er aber zurück. Meine Geschäftspartnerin meint, dass wir dem Veranstalter eine Rechung stellen, das Geld bekommen und dann an den Künstler weitergeben.

Aber mir fehlt ja dann eine Rechnung! Nämlich die über das Bahnticket. Er will nämlich keine Rechnung stellen über den Betrag der andern Künstlerin.

Oder reicht mir als Firma der Beleg über das Ticket? Da steht halt nicht mein Name drauf

Verstehst Du? Etwas kompliziert, was?

Danke, schonmal für die Mühen!!

Den Ablauf verstehe ich noch nicht so richtig. Hat der
Veranstalter nun dem Künstler die Anfahrt bezahlt oder nicht.
Wieso eine Rechnung an den Veranstalter?

Was ist denn das für ein merkwürdiges Geschäftsgebahren? Der geschilderte Einzelfall klingt wenig professionell, deshalb antworte ich für den Allgemeinfall:
Werden Ausgaben durch meine Geschäftstätigkeit verursacht, die ja auf Gewinnerstrebung orientiert sein muss, so sind sie Aufwendungen, die natürlich geltend gemacht werden können. Wesentlich ist hierbei, dass ich die Ausgaben auch habe, also irgendwie (bar, Überweisung) auch Geld geflossen ist. Stelle ich diese Kosten dem Veranstalter in Rechnung, ist es eine Einnahme, die ja wieder gegengerechnet wird (in der Steuererklärung). Wer jetzt gereist ist, ist vollkommen egal. Als Ausgabebeleg reicht das Ticket, das der Vermittlungsgebühr als nummerierter Beleg zugeordnet wird. Also Ausgabe 175 Euro als Aufwendung für Fahrkosten. Rechnung über Vermittlungsgebühr und Fahrtkosten ist Einnahme. Einnahme - Ausgabe = Vermittlungsgebühr (steuerlicher Gewinn).

Aber auf dem Ticket, bzw. der Rechnung dafür steht ja weder mein Name noch ist ein Kontoausgang dafür zu erkennen. Ist das egal??
Kann ich mir nicht vorstellen…

Den Ablauf verstehe ich noch nicht so richtig. Hat der
Veranstalter nun dem Künstler die Anfahrt bezahlt oder nicht.
Wieso eine Rechnung an den Veranstalter?

Das Ticket ist ja bezahlt worden, wahrscheinlich bar. Dann gibt es im Kassenbuch ja einen Eintrag. Oder eine Quittung von der zweiten Künstlerin, die das Geld verauslagt hat oder der Hauptkünstler. Wenn Sie im Geschäft einen Ordner kaufen, zahlen Sie den auch bar und haben nur einen Kassenbon und das Ticket ist ein Kassenbon, da steht ja Preis, Datum, Verkäufer und evtl. die Umsatzsteuer und die UStIdent. Es gelten hier die gleichen Auflagen wie bei Rechnungen über 100 Euro. Zusammen mit der kaufmännischen Beweisführung ist doch alles lückenlos nachzuweisen oder ?

ja bezahlt ja. aber mit kreditkarte. und nicht mit meiner. das ist doch das problem!

Also hat der Hauptkünstler die Fahrkarte mit seiner Kreditkarte bezahlt oder?

ja bezahlt ja. aber mit kreditkarte. und nicht mit meiner. das
ist doch das problem!

ja, die fahrkarte für sich und die andre künstlerin.

so ein chaos… schrecklich.

Wenn er dann die Auslage erstattet haben möchte, zahlen Sie es bar aus und er muss Ihnen eine Quittung mit all den Angaben, die ich schon erwähnt hatte, ausstellen. Fertig. Wenn er das nicht möchte, bekommt er auch kein Geld. Schönen Tag noch.

ja, die fahrkarte für sich und die andre künstlerin.

so ein chaos… schrecklich.

vielen lieben dank für die vielen infos!!!

Ich würde Dir raten, das mit dem Steuerberater oder
kurz zu Deinem Sachbearbeiter im Finanzamt zu gehen. Telefonnummer zur Terminvereinbarung findest Du auf Deinem letzten Steuerbescheid oben rechts.

Hallo,

ich würde das ganz einfach unter sonstige Betriebsausgaben buchen. Begründung: Kulanz und Wahrung der Geschäftskontakte.

und will das Geld nun zurück. Er bekommt vom Veranstalter 175.- für das Ticket.

Da hat er sein Geld und der Aufwand wird beim Veranstalter erfasst. Alles geklärt!?

Der Veranstalter von uns eine Rechnung über den Betrag.

Warum ist das nötig?

wo ist meine Ausgabe?

Warum Aufwand erzeugen, wo nichts gezahlt wird? Ich denke der Veranstalter zahlt das Ticket?

Kann ich mit dem Zugticket des Künstlers etwas anfangen? Bzw
mit dem Rechnungsbeleg? Da steht ja nicht mein Name drauf.

Richtig, wenn Sie dem Künstler jedoch seine Kosten erstatten, können Sie auch sein Beleg als Betriebsausgabe ansetzen - ABER Sie zahlen das Ticket ja nicht, also auch kein Aufwand bei Ihnen!

Oder wie ist das?

Wer zahlt hat auch den Aufwand.

AoG, Björn