Fremde Abwasserleitung über eigenes Grundstück

Hi Ich habe da mal eine Frage.

Wir leben seit ca. 10 Jahren in einer Neubau-Siedlung, nun
soll hinter unserem Grundstück ein kleiner Teil neuerschlossen werden und mit
ca. 10 Grundstücken versehen werden.

Nun kam das Planungsbüro für dieses neue
„Baugebiet“ auf mich zu, und fragte ob es möglich wäre, das die
Abwasserleitung über unser Grundstück, an die bestehende Kanalisation unseres
Baugebietes angeschlossen wird.

Sprich: ein Abwassserrohr/ Kanal würde auf unserem
Grundstück dicht an der Grenze bis zum Schacht verlegt und dort angeschlossen
werden.

Sämtliche Kosten würden natürlich übernommen Pflaster wieder
verlegt usw.usw. wie es auch ein ich sag mal Schmerzensgeld geben würde, bzw. Ausgleich
der Wertminderung des Grundstückes.

Meine Frage wäre nun:

1 wie wird die Wertminderung für so etwas berechnet?

2 Ich weiß das man solche Leitung nicht überbauen darf, aber
wie ist es mit einer Hecke? Pflasterung sollte ja kein Problem sein.

3 ich habe etwas davon gelesen dass man einen sogenannten
Sicherheitsberich hat, auf diesen kann die Stadt/Landkreis aber verzichten. Ist
das so?

Da ich diesen Bereich meines Grundstückes eigentlich nicht brauche,
würde es mich nicht stören wenn dort Unterirdisch eine Leitung liegt. Des Weiteren
ist die Pflasterung der Auffahrt in den 10 Jahren leider so abgesagt, das wir diese
in den nächsten Jahren neu machen müssen. Dieses würde uns nun abgenommen
werden.

Eine Bebauung des Bereiches wo das Rohr liegen soll ist
nicht vorgesehen bzw. auch nicht möglich.

Gruß Sukram220

  1. Angebot und Nachfrage.

  2. was sind „solche Leitungen“? Du bekommst einen Eintrag ins Baulastenverzeichnis oder Grundbuch. Was da steht ist Verhandlungssache. Das Problem bei z.B. einer Garage darüber wäre die Frage nach den Kosten im Fehlerfall. Bei Bäumen und deren Wurzelschäden genauso. Nichtsdestotrotz kann man Rohre auch so auslegen, dass sie in 100 Jahren nicht kaputt gehen.

  3. Du meinst hier vielleicht Grenzabstände?

Danke für die schnelle Antwort! Zu 3 ne bei bestimmten Rohren Leitungen gibtves irgendwie so ein Sicherheitsbereich! Glaube was von 3m gelesen zu haben wo garnix passieren darf keine Hecke usw.

Nein, da gibt es keinen Sicherheitsbereich. Nicht bei solchen Leitungen.

Wozu auch, Leitungen liegen tief und sicher und sind in Plänen eingezeichnet. Jeder (Tief)Bauunternehmer, der dort etwas aufbaggern muss, weiß Bescheid.

Man darf sie nicht mit festen Bauten überbauen, klar. Aber normale Gartenpflanzen(Sträucher, auch Hecken kann man da setzen (quer dazu, nicht längs der ganze Rohrstrecke).

Hallo,

Ich will mal die Antwort versuchen.

Das heisst doch, dass bisher noch gar nichts passiert ist. Noch ist alles offen.
Man will etwas von Dir, lass Dir erstmal alles erklären und Dir ein Angebot machen. Dazu kannst Du „ja“ oder „nein“ sagen. Oder noch besser: auf dieser Basis weiterverhandeln.

Baurecht ist Länder- und auch zum Teil Kommunalsache (Bebauungsplan). Da kann eine Formulierung im Bebauungsplan (oder gar Deinem seinerzeitigen Kaufvertrag) die ganze Sache schon ganz anders aussehen lassen.
Lass Dir bitte erstmal alle Deine Fragen von dem Planungsbüro bzw. von der zuständigen Gemeinde beantworten. Und lass uns dann weitersehen. (Gerade Dein „ich habe gelesen …“ im Zusammenhang mit „sogenannter Sicherheitsbereich“ scheint hier im Moment niemand zu verstehen,)

Gruß
Jörg Zabel

Das kommt auf die Leitung und die Hecke an!

Die erste Frage ist, wie tief die Leitung gelegt wird. Abwasserleitungen müssen frostsicher verlegt werden, also mindestens rund 1m tief. Damit das Abwasser aber auch im Keller abfliessen kann, muss die Leitung normalerweise tiefer als der Keller verlegt werden. Dann ist man schnell mal bei 3m Tiefe.

Bei der Hecke kommt es darauf an, wie tief diese wurzelt. Pappeln sind über einer Leitung sicher nicht angebracht aber normale Sträucher sollten kein Problem sein, je nachdem wie tief die Leitung liegt.

Im Prinzip kannst du auch noch im Baulastenverzeichnis bzw. Grundbuch eintragen lassen, dass die Leitung mit einer Hecke überpflanz werden soll. Dann obliegt es dem Planungsbüro, alles passend auszuführen und falls es trotzdem einen Wurzelschaden geben sollt, bist du raus aus der Verantwortung.

MfG Peter(TOO)

Hallo und guten Tag,
kenne so etwas ähnliches. Nutzer wollte anbauen: Geht nich.
Es sei denn, der Nutzer würde über / um der verlegten Leitung einen begehbaren Gang anlegen.
Mein Rat:
Wenn die Behörde die Leitung so und entsprechend Tief verlegt: Warum nicht.

Da ich diesen Bereich meines Grundstückes eigentlich nicht brauche,
würde es mich nicht stören wenn dort Unterirdisch eine Leitung liegt. <<

Ähnlich war es hier auch. Nur nach 40 Jahren sah die Nutzung des Eigentums anders aus.

Viel spa?
Werner

Das würde ich so keinesfalls der „gegnerischen“ Partei gegenüber erwähnen! Eher würde ich das Gegenteil behaupten. Und dann auf ein Angebot warten. Und dann noch mal klären mit einem Fachmann und am Ende so entscheiden, wie ich es als für mich stimmig empfände. Den Bestpreis holt man selten im Leben :-). Ein Preis, der zufrieden macht würde doch reichen?
Bepflanzung wurde ja schon erläutert.
Gruß, Zahira