Fremde Anwaltskosten in Verfahren über 800km

Hallo, mir wurden mehrere, wertvolle persönliche Gegenstände (technische Geräte) nach Ende der Beziehung nicht zurückgegeben, obwohl ich ausdrücklich mehrmals darum gebeten habe.

Ich könnte Anzeige wegen Unterschlagung stellen. Nun steht Wort gegen Wort, mein Ex-Partner könnte behaupten, ich hätte ihm diese Dinge geschenkt, was nicht der Wahrheit entspricht. Ich habe mir anhand des Streitwertes die Kosten angesehen, die auf mich zukommen könnten für den Fall, daß ich das Verfahren verliere (wenn das vor Gericht geht, ich kenne die Dickköpfigkeit meines Ex, von daher gehe ich davon aus). Da ergibt sich für mich eine Frage:

Wir wohnen etwa 800km auseinander. Gerichtsstand wäre dann hier (ganz im Norden); ich schätze, daß mein Ex seinen Bruder (Anwalt) damit beauftragen würde. Nehmen wir mal an, die müssten dann zum Verfahren hierher fahren/fliegen, hätte ich im Falle, daß das Verfahren eingestellt wird oder ich verliere, die Reisekosten zu tragen (der Punkt „Auslagen“ bei der Berechnung der Kosten könnte das ja beinhalten)?

Am Ende geht es um vielleicht 800 Euro Streitwert, aber eben auch ideellen Wert dieser Gegenstände. So könnte mein Ex das alles „teurer“ machen und mir da obendrein nochmal eins „reindrücken“.

Weiß jemand, wie sich das bei Gerichtsverfahren verhält, die über diese Distanz gehen?

Vielen Dank!

Du willst doch was von ihm. Da wäre Gerichtsstand wohl eher bei ihm.

Okay, ich war der Annahme, daß das Verfahren dort abgehalten wird, wo es angezeigt wird.

Danke.

Dem Gericht wirds darauf ankommen wer die Rechnungen hat

Eine gewagte Hypothese.

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Gerichtsverfahren finden am Wohnort der/des Beklagten statt.
In der Regel wird die anwaltliche Vertretung so gehandhabt, dass der hiesige Anwalt einen Anwalt am Wohnort des Beklagten mit der Vertretung des Klägers beauftragt.
Ebenso kann in so einem Fall auf Antrag eine Einvernahme des Klagers bei Gericht an seinem Wohnort stattfinden.
Man sollte sich eine Klage sehr gut überlegen da der geschilderte Tatbestand unter den Betrug § fällt und das ist ein Strafbestand der ins Strafgesetzbuch fällt und das wird von keiner Rechtsschutzversicherung abgedeckt. ramses90