Fremde Bewohner im Eigentumshaus

Der Fall sieht folgendermaßen aus:

Ein Mehrfamilienhaus mit drei Etagen gekauft und abbezahlt von 2 Parteien mit Kindern im folgenden partei A und B genannt:

A und B sind Geschwister und Kauften sich vor einigen jahren, zu lebzeiten der Mutter ein Haus zusammen. Die mutter Verstarb und somit auch der zusammen halt und die Beiden Parteien verstritten sich mit einander.

Mündlich wurde geklärt dass keine fremden ins Haus ziehen dürfen.

Von Partei A zog der Ohn (im folgenden Partei C) In die unterste Etage in eine der Beiden nun leerstehenden wohnungen a 50qm². Da Das Haus ja Urspünglich zur hälfte Partei A gehört. C bildete im späteren verlauf eine Gemeinschaft bzw. Lebenspartnerschaft.

Der Familienzwist setzte sich fort. Nun Vermietet Partei B Plötzlich die andere Erdgeschosswohnung an eine Bekannte/Freundin seiner Tochter, ohne vorherige absprache mit Partei A geschweige den der restlichen Hausgemeinschaft.

Geht das so Einfach?

zu den Fakten:

Im Grundbuch sind lediglich Partei A und Paretei B eingetragen, Partei C zahlt zwar Nebenkosten als Familienangehöriger aber keine Miete. es Besteht also zwischen A und C kein Mietvertrag.

Es Gibt keine Eigentümer Erkläreung zumindest nicht schriftlich.

Es ist nicht bekannt ob B mit der zuziehenden Partei einen Mietvertrag geschlossen hat.

Die Angst ist hier nun einfach dass die nun Entstehende Partei alleine dem Zweck dient weiterte eskalationen zu Provozieren und einen entgültigen offenen Krieg anzustacheln. Es ist nicht bekannt ob hausregeln Verfasst wurden und in wie weit ein nutzungsrecht der keller oder Dachbodenfläche eingeräumt wird. Der Garten ist verwarlost auch hier besteht das problem dass keine eindeutige aufteilung des grundstücks vorgenommen wurde.

Kann man nun rechtlich dagegen einspruch erheben? oder ist man gezwung alles so geschehen zu lassen ohne sich dagegen wehren zu können.

Hallo !

Dein Text ist sehr schwer zu lesen und zu verstehen !

„Ohne die anderen Hausbewohner zu fragen“ heisst es dort,wer sollen die denn sein ?
Ich lese es sind nur zwei, A und B genannt,denen gehört das Haus gemeinsam.

A vermietet unter,B vermietet unter bzw. lassen Verwandte oder Bekannte dort einziehen.

Wieso dürften sie das nicht,es ist ihr Haus ?
Und was man damals mündlich abgesprochen hatte,kann man das denn noch belegen(beweisen) und hätte das denn bindende Wirkung,wer dort wohnen darf oder nicht ?
Das wäre ja eine deutliche Einschränkung der Nutzung,wenn die beiden Eigentümer nicht frei darüber verfügen könnten. Es handelt sich doch wohl um völlig abgeschlossene Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus.

Das könnte man ja problemlos rechtlich abklären,ob man sich auf die alte mündliche Zusage berufen kann,wer im Hause wohnen darf.

MfG
duck313