Fremde emails beantworten?

Hallo,

darf ein Kollege X, der das Passwort zum Firmen-PC eines anderen Kollegen Y hat in dessen Abwesenheit auf emails von Y antworten und so tun als sei er Y. Und das obwohl Y eine Abwesenheitsnotiz aufgelegt hat und ausdrücklich betont hat, dass seine mails nicht gelesen werden sollen?
Wer weiss da wass drüber?
Danke für Antworten
Chris

Hallo

Was gibt es denn intern für Vorgaben bzgl des Email-Verkehrs durch den AG?

Gruß,
LeoLo

Es kommt darauf an, wie es innerbetrieblich geregelt ist.
Grundsätzlich erstmal nein, darf der Kollege nicht.

Kommt darauf an
Grüazi,
Zuerst einmal liegt hier rein rechtlich eine Verletzung des Datenschutzes vor: Kollege Y’s Daten sollten ohne nachweisbare administrative Eingriffe nicht für andere Personen verfügbar sein.

Falls Kollege X dies ohne Wissen / gegen den Willen von Y tut, kann Y Rechtsmittel einlegen - Geht es um Informationen der Privatsphäre des Arbeitnehmers, könnte er sogar gegen die Firma vorgehen, wenn diese kein unternehmerisch berechtiges Interesse an den Aktivitäten von X nachweisen kann!

Gibt Herr X sogar bei den Mails noch vor, Herr Y zu sein handelt es sich um Hochstapelei, je nach dem was X dabei tut kann es dann ganz konkret um folgende Dinge gehen:
* Betrug (strafbar in Deutschland nach § 263 Strafgesetzbuch),
* Urkundenfälschung (strafbar in Deutschland nach § 267 Strafgesetzbuch),
* Amtsanmaßung (strafbar in Deutschland nach § 132 Strafgesetzbuch)

Entsteht Y ein Schaden durch die Aktivitäten von X, ist X voll dafür haftbar - es sei denn, X ist durch Nachlässigkeit von Y in den Besitz der Zugangsinformationen gelangt (Passwort mit Post-It am Bildschirm) dann trägt Y zumindest eine Teilverantwortung, da Y in diesem Fall ebenfalls grob fahrlässig den Datenschutz verletzt hätte.

Ob Y das will oder nicht hängt zumindest noch partiell vom Unternehmen ab, ist Y z.B. Auftrgsbearbeiter und wird direkt kontaktiert, so kann es das Unternehmen viel Geld kosten wenn Y’s Mails nicht abrufbar sind: möchte Y die volle Haftbarkeit für Schäden aus nicht eingehalten Terminen übernehmen?

Aber das ist in einem Konzern eigentlich etwas anders geregelt als bei Otto Hinterhuber, daher fehlen hier Infos.

Abgesehen davon ist das alles wohl eine Rechtsfrage.
Gruß,
Michael

Hi Sabine,

Frage zurück: woher hatte denn der Kollege X das Passwort vom Kollegen Y?

*wink*

Petzi

Auch ein geborgter Schlüssel…

Frage zurück: woher hatte denn der Kollege X das Passwort vom Kollegen Y?

Und selbst wenn Y das Passwort X persönlich mitgeteilt hat, ist dies keine Generalvollmacht - insbesondere wenn Y ausdrücklich verfügt hat, dass E-Mail nicht zu bearbeiten sei!

Ist ja auch nicht so dass wenn ich meinem Nachbarn über die Ferien den Haustürschlüssel borge damit er meine Blumen gießt, ich ihm das Recht einräume sämtliche Wertgegenstände zu verscherbeln die er findet!

Vertrauensbruch ist ein Grund für fristlose Kündigung…

Gruß,
Michael

Hallo,

Gibt Herr X sogar bei den Mails noch vor, Herr Y zu sein
handelt es sich um Hochstapelei, je nach dem was X dabei tut
kann es dann ganz konkret um folgende Dinge gehen:
* Betrug (strafbar in Deutschland nach § 263
Strafgesetzbuch),
* Urkundenfälschung (strafbar in Deutschland nach § 267
Strafgesetzbuch),
* Amtsanmaßung (strafbar in Deutschland nach § 132
Strafgesetzbuch)

könntest Du hier mal „ganz konkret“ Beispiele nennen? Betrug wäre theoretisch möglich (wie aber auch fast jede andere Straftat). Aber wie man per E-Mail Urkunden fälschen soll erschließt sich mir nicht. Und Amtanmaßung halte ich auch für sehr weit hergeholt…

Gruß

S.J.

könntest Du hier mal „ganz konkret“ Beispiele nennen? Betrug
wäre theoretisch möglich (wie aber auch fast jede andere Straftat).

Aber wie man per E-Mail Urkunden fälschen soll erschließt sich mir nicht.

Stichwort Digitale Signatur.
Eine Mail kann durchaus rechtskräftig sein, wenn sie digital signiert ist (elektronische Zahlungsaufforderung/Vertrag). Wurde diese nun nicht vom Eigentümer des Mail-Accounts, sondern von einem Dritten, der unberechtigterweise den Schlüssel der Signatur benutzt hat, erstellt, so ist das prinzipiell das Selbe wie eine Papier-Unterschrift zu fälschen.

Und Amtanmaßung halte ich auch für sehr weit hergeholt…

Och, angenommen Person A bekleidet ein öffentliches Amt, z.B. Polizeibeamter, Person B ist lediglich eine im Öffentlichen Dienst angestellte Bürokraft.
Nutzt Person B nun das Mailaccount von Person A und beantwortet unter der Vorgabe diese zu sein Mails, so wäre dies im Falle einer Rechtsfrage tatsächlich Amtsanmaßung, da Person B nicht befugt ist, eine Mail mit dem Titel von A und amtsrelevantem Inhalt zu verfassen.

Was wäre denn, wenn die Putzkraft im Bundeskanzleramt eine Mail vom Account des Pressesprechers aus mit dessen Signatur in Richtung „Spiegel“ absetzt?

Tatsächlich weit hergeholt, aber wie gesagt - hängt alles vom Kontext ab.

Gruß,
Michael