ich betreibe eine private Website ohne kommerziellen Charakter. Auf einem Streifzug durchs Web sehe ich auf einer anderen Website ein Foto welches gut in meine Fotosammlung passt.
a) duerfte ich es auf meine Website stellen wenn ich die Quelle genau bezeichne (z.b. in der Bildunterschrift „(Quelle: www.namederwebsite.de))“
b) Muesste ich die Quelle auch noch extra angeben wenn das Bild schon ein gut lesbares Wasserzeichen mit dem Namen der Website hat?
c) ist beides nicht erlaubt und ich muesste zwingend den Betreiber der Seite um Erlaubnis fragen?
a) duerfte ich es auf meine Website stellen wenn ich die
Quelle genau bezeichne (z.b. in der Bildunterschrift „(Quelle: www.namederwebsite.de))“
Darf ich eine Mikrowelle in meinen Vorgarten stellen mit der Unterschrift: „Entwendet bei Aldi“ und davon ausgehen, dass nichts passiert?
b) Muesste ich die Quelle auch noch extra angeben wenn das
Bild schon ein gut lesbares Wasserzeichen mit dem Namen der
Website hat?
Darf ich eine Mikrowelle in meinen Vorgarten stellen auf der die Marke „Medion“ klar sagt: „Ich bin vom Aldi“ und ein Schild dazu machen mit dem Text: „Ich wurde gestohlen“ und davvon ausgehen, dass nichts passiert?
c) ist beides nicht erlaubt und ich muesste zwingend den
Betreiber der Seite um Erlaubnis fragen?
Warum darf man davon ausgehen, dass man diese Lösung für die Richtige hält?
naja wenn du eine Diplomarbeit über Mikrowellen schreibst, bekommst du vielleicht vom ein oder anderen Hersteller eine zur Verfügung gestellt…
Also im Urheberrecht gibts kleine Ausnahmen betreffend Bildung.
Auch ist eine Seminararbeit normalerweise nicht öffentlich, eine Website dagegen schon.
b) ich nehme ein Foto einer anderen Website in mein Album auf
und erklaere dass es nicht von mir ist indem ich die Quelle
angebe.
Dann würde man geistiges Eigentum stehlen, es öffentlich zur Schau stelln und noch eindeutig erklären, dass es nicht von einem selbst ist. Eine wunderbare Einladung für Abmahner (und solche, die es werden wollen).
Ob man das Leistungsschutzrecht (der Teil des Urheberrechts aus dem ein Schadenersatz abgeleitete werden kann) verletzt oder eine Sache stiehlt, ist zwar etwas Verschiedenes, aber dennoch ein Gesetzesverstoß.
Hallo, Kasimir,
ich habe auf meiner Webseite die (von mir angefertigten) Fotos ausdrücklich unter „Creative Commons“ Lizenz gestellt. Das ist auch auf der Eingangsseite sichtbar.
Es bedeutet, dass die Fotos auf meinen Seiten nichtkommerziell verwendet werden dürfen, aber dabei auf die Herkunft hingewiesen werden muss.