Fremde Grunstücksentwässerung auf meinem Grundstück

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben ein Grundstück gekauft welches noch nie bebaut war.
Auf diesem Grunstück befindet sich ein Rinnsal wo uns niemand sagen konnte wo das Wasser her kommt.
Nach längerer Recherche konnten wir jetzt herausfinden das dies die Grundstücksentwässerung zweier Nachbarhäuser ist. Diese wurde allerdings vor längerer Zeit einfach so errichtet. Es gibt keine Eintragungen in unserem Grundbuch noch kennt die Gemeinde oder der Abwasserverband dieses Rinnsal bzw. diesen Graben.
Da wir nun ein Haus errichten und ein Gebäudeteil sich auf dem Rinnsal befinden wird weden wir diesen Graben zumachen.

Wie ist hier die Gesetzliche Lage??

Vielen Dank

leider kann ich nicht weiter helfen

Sehr geehrte® Anfrager(in),

jedes Bundesland hat ein eigenes „Nachbarrechtsgesetz“ nach dem Ihr Fall zu beurteilen wäre. Für die Verhältnisse in Nordrhein-Westfalen wären § 27 ff des Nachbarrechtsgesetzes (NachbG NRW) vom 23.08.2013 heranzuziehen. Demnach sind bauliche Anlagen so einzurichten, dass Niederschlagswasser nicht auf ein Nachbargrundstück tropft, auf dieses abgeleitet wird oder übertritt.

Fordern Sie Ihren Nachbarn mit angemessener Fristsetzung auf, die Ableitung des Niederschlagswassers auf Ihr Grundstück einzustellen. Hilfsweise müssten Sie Ihren Nachbarn über einen Rechtsanwalt unter Klageandrohung dazu auffordern. Lassen Sie sich nicht beirren: Ein Gewohnheitsrecht gibt es für Ihre Nachbarn nicht! Es sei denn diese könnten ein entsprechendes auf Ihrem Grundbuch eingetragenes Niesbrauchrecht nachweisen.

Falls Ihnen meine Hinweise weitergeholfen habe würde ich mich über eine kurze Rückantwort freuen.

Mit vielen Grüßen aus Wesel
Norbert WALTE