Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben ein Grundstück gekauft welches noch nie bebaut war.
Auf diesem Grunstück befindet sich ein Rinnsal wo uns niemand sagen konnte wo das Wasser her kommt.
Nach längerer Recherche konnten wir jetzt herausfinden das dies die Grundstücksentwässerung zweier Nachbarhäuser ist. Diese wurde allerdings vor längerer Zeit einfach so errichtet. Es gibt keine Eintragungen in unserem Grundbuch noch kennt die Gemeinde oder der Abwasserverband dieses Rinnsal bzw. diesen Graben.
Da wir nun ein Haus errichten und ein Gebäudeteil sich auf dem Rinnsal befinden wird weden wir diesen Graben zumachen.
Wie ist hier die Gesetzliche Lage??
Vielen Dank